Neuer PC defekt, Rückgabe / Reparatur

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Thymos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer PC defekt, Rückgabe / Reparatur

Hallo,

ich habe am 25.03 einen PC bestellt, der aus Einzelteilen für mich konfiguriert und zusammengebaut wurde.
Am 11 oder 12.04 traf der PC bei mir ein und es stellte sich heraus, dass er sich nicht einschalten lies.

Am 15.04 (Montag) habe ich um Reklamation gebeten, am 16.04 wurde der PC vom Paketdienst abgeholt und am 23.04 ist der PC beim Verkäufer eingegangen. Seitdem wird dieser repariert.

Ich bin auch aus beruflichen Gründen auf den PC angewiesen und halte die Gesamtdauer der Prozedur für unverhältnismäßig - welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

19&22.04, sowie 01.05 waren gesetzliche Feiertage

Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten?
Sollte ich eine Frist setzen (1 Woche)?

Danke für eure Zeit.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten?
Wenn du nicht irgendwas diesbezüglich vertraglich geregelt hast, dann kannst du doch gar nicht vom Vertrag zurücktreten.
Zitat:
Sollte ich eine Frist setzen (1 Woche)?
Ja, du solltest eine Frist setzen, aber diese sollte mindestens 14 Tage betragen und vie Einwurfeinschreiben zugesendet werden...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Thymos):
es stellte sich heraus, dass er sich nicht einschalten lies.

Da fällt mir immer wieder ein:
https://www.youtube.com/watch?v=cjMfZt-JL3o

sorry.
;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thymos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Thymos):
es stellte sich heraus, dass er sich nicht einschalten lies.

Da fällt mir immer wieder ein:
https://www.youtube.com/watch?v=cjMfZt-JL3o

sorry.
;)


Das Netzteil ist nachweislich kaputt und wird ausgetauscht. Versteh nit ganz worauf du hinaus willst - Aufmunterung oder Unterstellung für 'zu dumm zum Einschalten' (; ?

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Thymos):
Ich bin auch aus beruflichen Gründen auf den PC angewiesen und halte die Gesamtdauer der Prozedur für unverhältnismäßig - welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Zukünftig einen Business Tarif mit garantierter Reparaturdauer und Ersatzgerät wählen.

Zitat (von Thymos):
Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten?
Definiere bitte:
1) bestellt (online oder im Ladengeschäft, denn du schreibst in der Rubrik Kaufrecht)
2) aus Einzelteilen für dich konfiguriert
Auf die Antwort auf diese Fragen kommt es an

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thymos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Thymos):
Ich bin auch aus beruflichen Gründen auf den PC angewiesen und halte die Gesamtdauer der Prozedur für unverhältnismäßig - welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
Zukünftig einen Business Tarif mit garantierter Reparaturdauer und Ersatzgerät wählen.

Zitat (von Thymos):
Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten?
Definiere bitte:
1) bestellt (online oder im Ladengeschäft, denn du schreibst in der Rubrik Kaufrecht)
2) aus Einzelteilen für dich konfiguriert
Auf die Antwort auf diese Fragen kommt es an


Okay, dass mit dem Buisnesstarif checke ich mal, danke.

1)Online bestellt
2)PC wurde aus Einzelteilen, die ich mir ausgesucht habe, vom online Versandhandel zusammengebaut.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Im Fernabsatzrecht gibt es ein Widerrufsrecht !für Verbraucher!
Wenn du den PC gewerblich nutzt, dann gilt dies evtl. nicht für dich. Was steht denn dazu in der Widerrufsbelehrung?
Eine auf Kundenwunsch angefertigte Ware ist ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen. Hier wird es jetzt allerdings etwas schwammig. Ob das hier auf dich zutreffen würde oder nicht ist fast immer eine Einzelfallentscheidung.
Wenn man z.B. einen Schrank nur in schwarz oder weiß bestellen kann, dann ist das keine kundenspezifische Anfertigung, kann man aber aus 50 Farben für außen und 30 Farben für innen, sowie Material und Verzierungen frei kombinieren, also z.B. Außen Pink mit Ledereinsätzen und innen Neongelber Samt, dann wird wahrscheinlich jeder Richter einer kundenspezifischen Anfertigung zustimmen.
Ganz pauschal kann man sagen: je größer die Freiheit ist eine Ware selbst zusammenzustellen, desto wahrscheinlicher ist eine kundenspezifische Anfertigung.
Bei dir liegt der Verdacht nahe, dass du zum Einen kein Verbraucher bist und zum anderen evtl. unter die kundenspezifische Anfertigung fällst.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es für dich überhaupt kein Widerrufsrecht gibt ist hoch.
Davon abgesehen: Wenn du Verbraucher wärst und Stangenware bestellt hättest, dann wäre das Widerrufsrecht, falls richtig darüber belehrt worden wäre, bereits erloschen. Wäre die Belehrung fehlerhaft oder gar nicht erfolgt, dann würde es immer noch bestehen.
Du siehst, es gibt so viele WENN und ABER bei dir, dass man das so einfach nicht beantworten kann. Anhand meiner Ausführung sollte es dir aber selbst möglich sein die angesprochenen Punkte zu überprüfen um selbst zu einem Ergebnis zu kommen.

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ganz pauschal kann man sagen: je größer die Freiheit ist eine Ware selbst zusammenzustellen, desto wahrscheinlicher ist eine kundenspezifische Anfertigung.


Ich stimme deine Ausführungen zu, möchte aber meine Meinung (einfach aus Gründen der Vollständigkeit) zu diesem Fall ergänzen:
Ich halte das Zusammenstecken eines individuellen Rechners bezüglich des Widerrufsrechts für gänzlich unpoblematisch:
1. Bei allen Teilen dürfte es sich um Serienteile handeln, welche unveränderterweise im PC nur Zusammengesteckt werden.
2. Es existiert ein reger Markt für solche Einzelteile
3. Ein derartig individuell zusammengestellter Rechner ist leicht umzumodifizieren. Anders als bei deinem Schrankbeispiel, ließen sich einzelne Komponenten mit minimalem Aufwand tauschen und auf einen „neuen" Kunden zurechtanpassen. Beim Schrank haben wir Verschnitt, Aufwände und Verluste

Aber ja: Es existiert keine allgemeingültige Definition. Ein Gerichtsurteil kenne ich in dieser Richtung nur auf AG-Niveau. Diese waren in meiner Erinnerung alle kundenorientiert.

-- Editiert von Guruhu am 03.05.2019 16:09

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Diese waren in meiner Erinnerung alle kundenorientiert.
Es gibt da, gerade bei Möbeln, so einige Urteile, die gar nicht kundenfreundlich sind.
Möchtest du einen Rechner kaufen, der nach deinen Wünschen zusammengestellt wurde, der zum Teil aus Einzelteilen aus einem PC zusammengebaut wurde, der defekt war???

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#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Guruhu):
Diese waren in meiner Erinnerung alle kundenorientiert.
Es gibt da, gerade bei Möbeln, so einige Urteile, die gar nicht kundenfreundlich sind.
Möchtest du einen Rechner kaufen, der nach deinen Wünschen zusammengestellt wurde, der zum Teil aus Einzelteilen aus einem PC zusammengebaut wurde, der defekt war???


Es geht sich nicht darum was ich möchte oder nicht. Möbel unterscheiden sich dann aber doch etwas von Computern. Ein defektes Bauteil hat nur in Einzelfällen Auswirkung auf andere Bauteile. Entsprechend "merkt" man nicht, wenn man die Einzelteile aus einem defekten PC zu einem neuen zusammensetzt.
Es ist im PC-Bereich (im Gegensatz zu möbeln) üblich, dass man Serienfertige Einzelteil mehr oder minder beliebig untereinander durchtauscht. Dabei benötigt es nur eine hand voll Standarts/Formate, auf die man achten muss. Das wäre mir im Möbelbau vielleicht höchstens noch bei IKEA bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Thymos):
Ich bin auch aus beruflichen Gründen auf den PC angewiesen und halte die Gesamtdauer der Prozedur für unverhältnismäßig - welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

Sich mit der Realität vertraut machen - die gängige Rechtsprechung sieht 14 (Werk)Tage als eine angemessene Frist an.
Das kann - je nach vertraglicher Vereinbarung - aber auch anders aussehen, sollte man also mal prüfen.

Sofern der Reparaturauftrag also nicht mit einer Frist nach Datum versehen wurde und in den vertraglichen Vereinbarungen nichts steht, müsste man diese schnellstens setzen..



Und wenn man beruflich einen PC nutzt und einen benötigt, dann kann man ja auf das vorhandene Backupgerät ausweichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Hallo!

Vom BGH entschieden :

Zitat:


Wer eine Ware im Versandhandel bestellt, kann diese seit dem vergangenen Jahr binnen 14 Tagen zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Ob dieses Widerrufsrecht auch für individuell konfigurierte Computer gilt, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem heute verkündeten Grundsatzurteil entschieden.

Danach besteht das Widerrufsrecht (§ 312 d Absatz 1 des BGB ) für individuell nach Kundenwünschen zusammengestellte Computer jedenfalls dann, wenn er "aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können".

Diese Voraussetzung sahen die Karlsruher Richter im vorliegenden Fall (Az.: VIII ZR 295/01 ) als gegeben an. Der Kläger hatte bei dem Beklagten Computerversender ein Notebook bestellt, das nach seinen Wünschen ausgestattet und konfiguriert worden war. Der Händler muss ihm nun den Kaufpreis des zurückgegebenen Notebooks erstatten.

Die Zusammenstellung von PCs nach dem Baukastenprinzip, wie es einige Händler als Service zum Beispiel über ihre Homepage anbieten, sei jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden, meinte ein Brancheninsider auf Nachfrage von heise online. Insbesondere die Verbindung von CPU und Kühlkörpern bereite größere Schwierigkeiten und sei jedenfalls nicht ohne Weiteres wieder zu trennen. Daher dürften die meisten Anbieter sich auch nach diesem Urteil weigern, PCs zurückzunehmen, bei denen es sich etwa um individuelle Konfigurationen fest verbauter Komponenten handelt. (tig)

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rueckgaberecht-auch-bei-Baukasten-PCs-77157.html

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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