Ich habe vor kurzem einen neuen PC erworben, der nach einigen Tagen einen nicht unerheblichen Mangel aufwies. Erst nach erneutem Einschalten startet die Festplatte.
Ich war 3 x zur Nachbesserung im Ladengeschäft mit der Zusicherung er funktioniere jetzt einwandfrei, doch der Mangel blieb.
Aufgrund einer Beschwerde wurde sogar bestritten, dass ein Mangel vorläge. Auch die Nachbesserungen wurden bestritten.
Für die Nachbesserungen habe ich keine Nachweise, die Wandlung ist bereits gefordert. Bisher keine Reaktion.
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Neuer PC mangelhaft
23. September 2013
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Frage vom 23. September 2013 | 10:51
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Neuer PC mangelhaft
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#1
Antwort vom 23. September 2013 | 12:13
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Und was willst du jetzt von uns?
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 23. September 2013 | 18:56
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 7x hilfreich)
Was ich möchte ist ganz einfach: Wie ist dem Typen rechtlich beizukommen? Klage?
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#3
Antwort vom 24. September 2013 | 08:54
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Wenn der Verkäufer keine Leistung der Gewährleistung durchführen will, bleibt dem Käufer nur die Klage. Dafür ist völlig irrelevant, ob der Verkäufer sich nun berechtigt oder unberechtigt widersetzt.
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