Neuer handyvertrag

2. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Heflog
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer handyvertrag

Hi, habe einen neuen handyvertrag bei einer reseller gemacht. Dieser beeinhaltet einen monatlichen Rabatt. Der Rabatt wird in den Briefen die ich bekommen habe nicht erwähnt. Habe zwei mal dort angerufen. Beide male sagte man mir der Bonus sei da aber ich kann da optisch auf nichts zugreifen.

Morgen verfällt mein Widerrufsrecht.

Der Vertrag zwischen mir und dem Reseller handelt um einen Vertrag bei o2. Bei o2 habe ich noch momentan einen Vertrag, weshalb ich mir Gedanken mache. Denn der Rabatt hieß irgendwas in der Richtung "wilkommensrabat". Ich weiß jetzt nicht ob o2 dann sagt/sagte: er hat schon vertrag, wilkommensbonus gibts nicht..

Habe denen vorsichtshalber eine email geschickt, in der ich geschrieben habe, dass ich den vertrag heute widerrufe, wenn der bonus nicht beinhaltet ist und sonst weiterlaufen soll.

Was soll ich tun

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heflog
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe das hier heute zu denen gesendet. Ist das rechtlich wirksam? (Meine Kdnummer hab ich in Betreff geschrieben.)

Hallo, ich habe bei Ihnen einen Mobilfunkvertrag ohne Handy abgeschlossen. 24.95 monatlich aber bei den emails/post die ich von ihnen bekommen habe, steht nichts vom Willkommensbonusrabatt. Am Telefon wurde mir versichert, dass er aber da ist.

Im falle dass der Rabatt bei vorhanden ist, möchte ich diesen Vertrag weiterlaufen lassen. Sollte der vereinbarte Bonusrabatt nicht vorhanden sein, möchte ich den Vertrag mit sofortiger Wirkung widerrufen.

Lg

-- Editiert von Heflog am 02.12.2021 22:07

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119276 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von Heflog):
Habe zwei mal dort angerufen.

Wo?



Zitat (von Heflog):
Denn der Rabatt hieß irgendwas in der Richtung "wilkommensrabat".

Dann sollte man mal die Bedingungen nachlesen.
Denn jemand der ja schon da ist, muss man nicht nochmals willkommen heißen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heflog
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 1x hilfreich)

Beim reseller hatte ich angerufen.
Die Sache mit dem Rabatt ist, dass ich meinen ersten vertrag bei o2 habe. Den zweiten beim reseller.

Ist die mail denn rechtlich bindend/vernünftig, die ich geschickt habe?

Es geht um diesen Tarif: https://www.mobilcom-debitel.de/handytarife/ohne-handy/free-unlimited-smart-24m/p/P-3345930?tcl=tariffs_postpaid_voice&fl=tariff



-- Editiert von Heflog am 02.12.2021 22:32

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