Neues, ungeöffnetes Gerät OVP eingeschickt, Ankaufsportal behauptet es sei gebraucht und geöffnet

10. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
darkwingduck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues, ungeöffnetes Gerät OVP eingeschickt, Ankaufsportal behauptet es sei gebraucht und geöffnet

Liebes Forum, ich war wohl etwas zu gutgläubig und naiv und dachte mir, anstatt langwierig über Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen, es einfach über ein Ankaufsportal zu machen.

Ich habe das Gerät, welches noch originalverpackt und in völlig neuem Zustand war, in einer weiteren Umverpackung an wirkaufens (anscheinend eine Marke von asgoodasnew) geschickt, und als Zustand dementsprechend auch "neu" angegeben, und habe e

Einige Tage nach Ankunft des Paketes beim Ankäufer, bekam ich nun die Mitteilung, dass die "sorgfältige Prüfung" durch den Techniker erfolgt sei, die Einschätzung des Zustandes nun "gut" sei, in "Gepflegte[m] Zustand mit mehreren, leichten und oberflächlichen Kratzern, Abnutzungen am Gehäuse oder kleinen Kerben an der Gehäuseumrandung."

Dies ist vollkommen ausgeschlossen, da ich das Gerät direkt bei Amazon als Neuware gekauft hatte, und es noch komplett versiegelt belassen hatte.

Als Folge haben Sie mir ein neues Angebot unterbreitet, welches 150 € unter dem ursprünglich vereinbarten Betrag liegt (von etwa 670 auf 520 herunter.)

Nach Kontaktierung über das Kontaktformular, bekam ich heute eine Antwort Mail des Kundenservices, mit unter anderem folgenden Inhalt:

"

Zitat:
Guten Tag [...],

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Zustand "NEU" gilt lediglich für Artikel, welche in der komplett ungeöffneten Originalverpackung bei uns eintreffen.
Das bedeutet, dass der Artikel noch nie ,,Tageslicht,, gesehen hat.


Genau dies war jedoch der Fall.

Zitat:
Das traf auf Ihr Gerät in diesem Fall nicht zu. Ihr Gerät ist "Wie Neu" und weist keine Gebrauchsspuren auf. Der Grund der Abstufung ist lediglich, dass es sich nicht um Neuware handelt. Das beschreiben wir auch so auf unserer Homepage.


Erstens ist das entweder eine dreiste Lüge, oder eine Verwechslung, um deren Korrektur ich bereits in meiner ersten Email aufgefordert hatte, zweitens ist nun plötzlich davon die Rede, dass der Zustand als "wie neu" eingestuft worden sei. Dementsprechend müsste es sich ebenfalls um einen weiteren, anderen Betrag handeln.

Zitat:
Bitte teilen Sie uns über den Link in unserem neuen Ankaufsangebot mit, ob Sie mit der Abstufung einverstanden sind oder die kostenfreie Rücksendung Ihres Gerätes wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
[...]
Kundenservice Wirkaufens"


Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier bewusst sehr niedrige angepasste Ankaufsangebote unterbreitet werden, nachdem die Verkäufer ihre Neuware bereits eingesendet haben, darauf spekulierend, dass viele den Aufwand scheuen, oder nicht in der Lage dazu sind, diesen Betrug zu verfolgen.

Wie sollte ich nun weitervorgehen? Ich würde gerne auf dem ursprünglich vereinbarten Auszahlungsbetrag bestehen, da ich ja meinen Teil, ein komplett neues, ungeöffnetes Gerät einzusenden erfüllt habe. Was kann ich jedoch tun, wenn der Laden dies weiterhin ablehnt?

Bei einer Rücknahme befürchte ich, dass das Gerät, nachdem es nun evtl. geöffnet wurde, und zweimal verschiedene angebliche Zustandsbeschreibungen erhalten habe, eine erhebliche Wertminderung erfahren haben wird. Nach dem recherchieren von Erfahrungsberichten bin ich außerdem auf Horrorstories gestoßen, in denen Verkäufer vollkommen andere Geräte zurückerhielten, teilweise mit tiefen Kratzern oder gänzlich in einer anderen Farbe.

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir hierbei helfen könntet.

Wie ist nun am besten zu verfahren?

Vielen Dank im Voraus!





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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111432 Beiträge, 38586x hilfreich)

Zitat (von darkwingduck):
Genau dies war jedoch der Fall.

Und das könnte man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4908 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von darkwingduck):
Ich würde gerne auf dem ursprünglich vereinbarten Auszahlungsbetrag bestehen, da ich ja meinen Teil, ein komplett neues, ungeöffnetes Gerät einzusenden erfüllt habe.
Und woher weißt Du, dass das Gerät tatsächlich ohne Gebrauchsspuren war?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1748 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und woher weißt Du, dass das Gerät tatsächlich ohne Gebrauchsspuren war?

Das ist für die Bewertung des Zustands als "neu" nicht relevant.
Das Ding kann so viele Gebrauchsspuren haben wie draufpassen.
Wenn es in der ungeöffneten und versiegelten Originalverpackung zum Ankäufer geht (dessen Definition(!)), ist es "neu".

Man könnte (so man denn den Nachweis erbringen kann, dass es originalverpackt eingeschickt wurde) den Spieß umdrehen.
Offenbar hat der Ankäufer die Originalverpackung geöffnet und entsiegelt um auf Gebrauchsspuren zu prüfen. Dadurch ist dem TE ein Schaden entstanden in Höhe der Wertminderung zwischen "neu" und "wie neu", sollte dieser das Angebot ablehnen.

Er hat nämlich einen Anspruch auf das Gerät in dem Zustand, wie er es eingesendet hat. Neu, originalverpackt, originalversiegelt.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 11:34

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28308 Beiträge, 5150x hilfreich)

Zitat (von darkwingduck):
Da ich das Gerät direkt bei Amazon als Neuware gekauft hatte, und es noch komplett versiegelt belassen hatte.
Es wird letztlich darauf hinauslaufen, dass du das nachweisen/beweisen müsstest. 1. Dass amazon dir tatsächlich Neuware ovp verkauft hat und 2. du den Artikel nicht und niemals geöffnet hast.
Da die Techniker es aber zur Prüfung geöffnet haben wollen, wird dir das schwerfallen.

Ob Masche oder Horrorstories... du entscheidest, wieviel Zeit, Geld und Nerven du investierst.

Du könntest kein originalverpacktes *Neugerät* zurückerhalten.
Du könntest dieses auch nicht anderweitig als neu+ovp anbieten.
Du könntest lange und länger auf irgendeine Einigung/Zahlung warten.

ICH würde die 520,- akzeptieren und NIE wieder diese Plattform nutzen/empfehlen.
ICH würde sie auch sachlich negativ bewerten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
darkwingduck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das könnte man wie genau beweisen?


Liegt die Beweispflicht denn auf meiner Seite?

Ich hatte einige Fotos des Kartons innerhalb des Amazonkartons gemacht, und dann den Amazonkarton wieder zugeklebt und direkt an den Ankäufer weitergeschickt. Das heißt der Originalkarton wurde nie geöffnet, und das Siegel blieb unversehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
darkwingduck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und woher weißt Du, dass das Gerät tatsächlich ohne Gebrauchsspuren war?


Weil ich ein Neugerät gekauft hatte? Wenn du bspw. in den Apple Store spazierst, und ein neues iPhone kaufst, dann kannst du ja wohl ebenfalls davon ausgehen, dass es ein neues Gerät ist, wenn es auch so ausgewiesen ist und die Verpackung noch versiegelt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
darkwingduck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Das ist für die Bewertung des Zustands als "neu" nicht relevant.
Das Ding kann so viele Gebrauchsspuren haben wie draufpassen.
Wenn es in der ungeöffneten und versiegelten Originalverpackung zum Ankäufer geht (dessen Definition(!)), ist es "neu".

Man könnte (so man denn den Nachweis erbringen kann, dass es originalverpackt eingeschickt wurde) den Spieß umdrehen.
Offenbar hat der Ankäufer die Originalverpackung geöffnet und entsiegelt um auf Gebrauchsspuren zu prüfen. Dadurch ist dem TE ein Schaden entstanden in Höhe der Wertminderung zwischen "neu" und "wie neu", sollte dieser das Angebot ablehnen.

Er hat nämlich einen Anspruch auf das Gerät in dem Zustand, wie er es eingesendet hat. Neu, originalverpackt, originalversiegelt.


Ja, genau so ist es. Ich würde es ja zurücknehmen, aber bitte im Originalzustand also "ungeöffnet und versiegelt". Wenn hier aufgrund einer Verwechslung, oder gar mutwillig die Verpackung geöffnet wurde, so ist es doch der Ankäufer, der dazu verpflichtet sein wollte, mir das Gerät im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.

Ich habe mehrere Fotos gemacht von der Verpackung gemacht bevor ich es bei DHL abgegeben habe, würde das ausreichen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
darkwingduck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es wird letztlich darauf hinauslaufen, dass du das nachweisen/beweisen müsstest. 1. Dass amazon dir tatsächlich Neuware ovp verkauft hat und 2. du den Artikel nicht und niemals geöffnet hast.
Da die Techniker es aber zur Prüfung geöffnet haben wollen, wird dir das schwerfallen.


Und wie gestaltet sich solch eine lückenlose Beweisführung?
Ich hatte mehrere Fotos der Verpackung gemacht nach Erhalt, und vor Versand.
Oder müsste man praktisch das Paket durchgehend filmen, von Erhalt bis Einpacken und Gang zu DHL, lückenlos?
Im Prinzip heißt das ja, dass diese Ankaufsportal das am laufenden Band machen können, und einfach bei jeder guten Gelegenheit oder wenn der Ankaufspreis in der Zwischenzeit gesunken sein sollte, einfach behaupten können, dass das eingesendete Gerät nicht neu ist, indem sie eigenhändig die Versiegelung öffnen und danach noch ein bei Bedarf einige Gebrauchspuren dranmachen.

Zitat:
Ob Masche oder Horrorstories... du entscheidest, wieviel Zeit, Geld und Nerven du investierst.

Du könntest kein originalverpacktes *Neugerät* zurückerhalten.
Du könntest dieses auch nicht anderweitig als neu+ovp anbieten.
Du könntest lange und länger auf irgendeine Einigung/Zahlung warten.

ICH würde die 520,- akzeptieren und NIE wieder diese Plattform nutzen/empfehlen.
ICH würde sie auch sachlich negativ bewerten.


Ja, deine Wahl den niedrigeren Betrag zu akzeptieren und sich den Aufwand & die Nerven zu sparen macht Sinn.
Allerdings stört es mich schon irgendwo gewaltig, so eine Ungerechtigkeit ohne Gegenwehr passieren zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111432 Beiträge, 38586x hilfreich)

Zitat (von darkwingduck):
Liegt die Beweispflicht denn auf meiner Seite?

Ja, denn Du stellst ja die Behauptung auf.



Zitat (von darkwingduck):
Und wie gestaltet sich solch eine lückenlose Beweisführung?
...
Oder müsste man praktisch das Paket durchgehend filmen, von Erhalt bis Einpacken und Gang zu DHL, lückenlos?

Genau so, lückenloses filmen bis zur Übergabe an den Versender.



Zitat (von darkwingduck):
Ich habe mehrere Fotos gemacht von der Verpackung gemacht bevor ich es bei DHL abgegeben habe, würde das ausreichen?

Das würde man dann vom Gericht im Rahmen eines Urteils erfahren.



Zitat (von darkwingduck):
Im Prinzip heißt das ja, dass diese Ankaufsportal das am laufenden Band machen können, und einfach bei jeder guten Gelegenheit oder wenn der Ankaufspreis in der Zwischenzeit gesunken sein sollte, einfach behaupten können, dass das eingesendete Gerät nicht neu ist

Genau das machen sie ja auch. Und genau deswegen
Zitat (von darkwingduck):
den niedrigeren Betrag zu akzeptieren und sich den Aufwand & die Nerven zu sparen macht Sinn.

sogar recht erfolgreich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28308 Beiträge, 5150x hilfreich)

Zitat (von darkwingduck):
Allerdings stört es mich schon irgendwo gewaltig, so eine Ungerechtigkeit ohne Gegenwehr passieren zu lassen.
Genau deshalb: Du entscheidest, wieviel Zeit, Geld und Nerven du investierst.
Zitat (von darkwingduck):
Ich hatte mehrere Fotos der Verpackung gemacht nach Erhalt, und vor Versand.
Ich frag mal nach:
Du hast sofort nach Erhalt Fotos gemacht? Warum eigentlich? Hattest du sofort vor, den Artikel als neu+ovp wieder zu verkaufen?


-- Editiert von User am 12. Januar 2023 18:53

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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