Neues Gerät auch kaputt

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)
Neues Gerät auch kaputt

Hallo,

es geht um einen Drucker mit Scanner- und Kopiererfunktion. Alles war prima, bis irgendwann das Kopieren nicht mehr ging. Das Gerät habe ich also in dem "Saubillig-Markt" ;-) abgegeben, sie haben es genommen ... und drei Wochen später hatte ich ein NEUES Gerät! (Der Hersteller von dem Gerät hat damit auch zugegeben, dass das alte Gerät wirklich kaputt war)

Tja... Nach einem Tag mit dem neuen Drucker habe ich aber wieder festgestellt, dass das Kopieren wieder nicht funktioniert!!! Das war genau der gleiche Fehler wie früher! Das ist eigentlich eine Unverschämtheit und ich würde gerne das Gerät wieder zurückbringen und diesmal sagen, dass ich das Geld zurücki will...
Aber... Die Garantiezeit ist inzwischen abgelaufen. Genauer gesagt: Am Tag als ich das neue Gerät abgeholt habe, ging die Garantie zu Ende.

Kann ich also noch etwas machen oder muss ich in einen anderen Drucker ein paar Euro investieren?

Danke...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1372x hilfreich)

Also, (zum hundertsten Mal), erstmal muss man hier zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden.

Wann war das Kaufdatum? Wenns 2 Jahre her ist, wirst Du Pech haben. Ich denke nicht, dass etwaige Garantieansprüche dahingehend bestehen, dass Du das Geld zurück bekommst.

Und die Gewährleistung ist nun mal nach 2 Jahren abgelaufen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Wenn dieses Austauschgerät nun aber schon direkt von Anfang an ebenfalls diesen Mangel hat/hatte, könnte man daraus ja schlussfolgern, dass der Händler seiner Gewährleistungspficht (innerhalb der Gewährleistungsfrist) nicht nachgekommen ist. Er hat ein Austauschgerät beereitgestellt, das allerdings nicht frei von Mängeln war. Mit so etwas sollte man aber nicht warten und den Händler dann möglichst direkt darauf ansprechen. Das Austauschgerät wurde dann gestern beim Händler abgeholt und heute wurde der Fehler festgestellt? Oder ist das schon länger her?
Ich würde einfach mal bei dem Laden anrufen und das klären wenn es nicht direkt möglich ist, mit dem Drucker dorthin zu gehen.

Edit: Neupreis auszahlen ist natürlich auch nicht mehr. Du kannst nicht mehr als eine Behebung des Mangels oder den Erhalt eines Geräts ohne Mangel verlangen als Gewährleistungsleistung. Weiterhin wird der Händler garantiert einiges abziehen,wenn eine Erstattung vorgenommen wird. Der Drucker konnte ja schliesslich 2 Jahre genutzt werden. Für diesen Nutzen werden üblicherweise etwa 3% im Monat abgezogen. Nach diesen 24 Monaten der Nutzung könnte man daher im Falle einer Erstattung von vielleicht knapp 30% des Neupreises rechnen.

-- Editiert von Matthias76 am 06.06.2007 17:26:15

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