Neues Gerät zur Verrechnung aussuchen.

21. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
mikeee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Gerät zur Verrechnung aussuchen.

Hallo,

Mein Fernseher ist kaputt gegangen deswegen habe ich den Fernseher zu Mediamarkt gebracht hatte ja auch noch garantie. Nach 2 Wochen kam post wo Stand

" Sehr geehrter Kunde,
bitte kommen Sie mit Reparaturauftrag und kaufbeleg zu uns. Sie können sich ein neues Gerät zu Verrechnung aussuchen.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service Team"

Nun meine Frage damit ich da nicht beschissen werde.
Wird mir da ein Preis gennant wo ich mir einen Fernseher aussuchen darf auch wen der kleiner ist muss ich den nehmen weil es kein billigeren gibt der so groß ist wie meiner? oder darf ich mir einen aussuchen der die gleiche leistung hatt wie meiner hatte z.B größe 3 scart anschlüsse usw.?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich schätze, es wird gegen ein gerät der gleichen Preisklasse ausgetauscht.
Abr frag doch bei den Roten einfach mal nach.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

es wird sich um vergleichbare Geräte handeln.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

" Sehr geehrter Kunde,
bitte kommen Sie mit Reparaturauftrag und kaufbeleg zu uns. Sie können sich ein neues Gerät zu Verrechnung aussuchen.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service Team"

Lässt doch als Auslegung in meinen Augen nur einen Schluss zu :

Neues Gerät, egal welcher Preisklasse

- Zeitwert altes Gerät in funtionierendem Zusatnd

= Restbetrag entweder zu zahlen oder ausbezahlt zu bekommen...

Oder ?

S.

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#4
 Von 
EineDiesWissenMuss
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn dein Fernseher neu beim Unternehmer gekauft wurde und er innerhalb der Gewährleistungszeit (2 Jahre) kaputt geht, dann kannst du dir aussuchen, ob du eine Mängelbeseitigung (Reparatur) oder ein neues Gerät haben willst. Natürlich in gleicher Art und Güte. Voraussetzung ist, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Wenn der Fernseher innerhalb eines halben Jahres nach Eigentumsübergang kaputt geht, wird gesetzlich vermutet, dass Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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