Neufahrzeug gekauft-Reparatur verweigert

7. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Neufahrzeug gekauft-Reparatur verweigert

Hallo,
folgender Sachverhalt:
gekauft wurde ein neues Motorrad welches mit einem Mangel(Ölverlust-nicht fahrbereit) im Auftrag des Herstellers ca 4 Wochen nach Neukauf bei mir zum nächsten Fachhändler der Marke abgeschleppt wurde.( kostenlos da Pannenservice der Marke in der Garatiezeit).
Am gleichen Tag Kontakt mit dem Fachhändler mit der Aussage das Sie viel Arbeit haben sie werden die Reparatur aber dazwischen schieben.8 Arbeitstage später Nachfrage von mir ob das Fahrzeug fertig ist. Antwort es wurde noch nichts gemacht müsste sicher nochmal 14 Tage warten.Darauf hin habe ich mich bei der Fachwerkstatt sowie beim Hersteller deutlich aber bestimmt beschwert das es nicht korrekt ist einen Kunden mit einem Neufahrzeug 4 Wochen ohne fahrbereites Fahrzeug warten zu lassen.Daraufhin hat der Fachhändler mich formlos aufgefordert das Fahrzeug zeitnah und unrepariert abzuholen.
Dieses habe ich gestern auch getan da ich dem Händler inzwischen alles zutraue.
Wie soll es jetzt weiter gehen? Werde mich auf jedenfall nochmal in schriftlicher Form beim Hersteller direkt beschweren und eine Auskunft einfordern wie das kurzfristig und Fachgerecht behoben werden soll.Welche Rechte habe ich?Gibt es fristen die eingehalten werden müssen?
Danke vorab!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von marius66):
gekauft wurde ein neues Motorrad

ca 4 Wochen nach Neukauf bei mir zum nächsten Fachhändler der Marke abgeschleppt wurde.


Ich vermisse hier noch so einige Angaben:
- Wurde es bei dem Fachhändler gekauft, zu welchem es abgeschleppt wurde?
- Wurde es bei einem anderen Fachhändler gekauft?
- Wurde es bei irgendeinem Händler oder sogar von privat gekauft (wobei es dann per Definition nicht mehr unbedingt ein Neufahrzeug wäre)?
- Wenn es woanders gekauft wurde, kannst du dich dann nicht an diesen Händler zwecks Reparatur wenden?

Zitat (von marius66):
Welche Rechte habe ich?Gibt es fristen die eingehalten werden müssen?


Das kommt ganz darauf an, wie die Beantwortung der obigen Fragen ausfällt...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

verweigert wurde die Reparatur wohl nicht, es war nur keine Zeit.
Wie kommt man darauf, das man besser als alle anderen Kunden ist und der betrieb die Kunden die vor einem dran waren dann einfach stehen lassen und nach hinten schieben soll? Mit denen hat er ja zuerst einen Termin vereinbart.



Zitat (von marius66):
( kostenlos da Pannenservice der Marke in der Garatiezeit).

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

In der Regel halten die Garantiegeber sich mit Aussagen zur Reparaturdauer eher bedeckt.



Zitat (von marius66):
Wie soll es jetzt weiter gehen?

Je nach Rückantwort auf die Fragen könnte man überlegen, die Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Zitat (von marius66):
gekauft wurde ein neues Motorrad

ca 4 Wochen nach Neukauf bei mir zum nächsten Fachhändler der Marke abgeschleppt wurde.


Ich vermisse hier noch so einige Angaben:
- Wurde es bei dem Fachhändler gekauft, zu welchem es abgeschleppt wurde?
- Wurde es bei einem anderen Fachhändler gekauft?
- Wurde es bei irgendeinem Händler oder sogar von privat gekauft (wobei es dann per Definition nicht mehr unbedingt ein Neufahrzeug wäre)?
- Wenn es woanders gekauft wurde, kannst du dich dann nicht an diesen Händler zwecks Reparatur wenden?

Zitat (von marius66):
Welche Rechte habe ich?Gibt es fristen die eingehalten werden müssen?


Das kommt ganz darauf an, wie die Beantwortung der obigen Fragen ausfällt...
no

-Fahrzeug wurde neu und beim offiziellen Händler gekauft.
-Fahrzeug wurde zum nächstgelegenen Fachhändler gebracht.Das ist Vorraussetzung die vom Hersteller vorgegeben wird.(Der defekt könnte ja theoretisch überall in Europa passieren deshalb immer der nächste Fachhändler der Marke.)
-Denke das ist auch der Grund warum man es nicht wie versprochen zwischendurch abgearbeitet hat sondern nachgewiesen immer weiter nach hinten schiebt.)Aussage war das kurzfristig andere Arbeiten erledigt werden mussten
-Warum verschiebt man mich immer weiter nach hinten anstatt mich wie versprochen zwischendurch arbeitet weil es sich um ein 4 Wochen altes Neufahrzeug handelt.
Erwarte nicht das man mich vorrangig aber zumindest gleich behandelt!
Hoffe habe alle Fragen beantwortet?!?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Dann würde ich nicht die Garantie sondern beim Verkäufer die Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich nicht die Garantie sondern beim Verkäufer die Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend machen.


Ich denke auf das wird es auch hinauslaufen. Werde mich trotzdem vorab mit dem Hersteller in Verbindung setzen.

-- Editiert von marius66 am 07.07.2019 17:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
verweigert wurde die Reparatur wohl nicht, es war nur keine Zeit.
Wie kommt man darauf, das man besser als alle anderen Kunden ist und der betrieb die Kunden die vor einem dran waren dann einfach stehen lassen und nach hinten schieben soll? Mit denen hat er ja zuerst einen Termin vereinbart.



Doch genau das hat er schwarz auf weiß getan. Als ich parallel zu Ihm auch bei Hersteller direkt beschwert habe hat er mich per Email aufgefordert das Motorrad möglichst zeitnah und ohne Reparatur abzuholen!!!
Kann mir nicht vorstellen das er das als offizieller Händler machen darf?!?!
Habe letztendlich dadurch auch nicht auf die Reparatur bestanden und das Motorrad sicherheitshalber abgeholt da ich diesem Händler jetzt auch nicht mehr vertrauen kann.

-- Editiert von marius66 am 07.07.2019 17:02

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Also um es nochmal zu Verdeutlichung:
Ich hab mich direkt beim Hersteller beschwert.Dieses schreiben hat die Fachwerkstatt ebenfalls als Kopie erhalten.Die Antwort vom Hersteller an mich war das die Fachwerkstatt zu einem persönlichen sachlichen Gespräch bereit ist um die Angelegenheit zu klären.Die Antwort vom der Fachwerkstatt war allerdings das ich mein Fahrzeug möglichst Zeitnah und ohne Reparatur abholen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ok, es las sich so als hätte man gesagt "wenns ihnen nicht schnell genug geht..."


Ich würde morgen noch mal den Hersteller kontaktieren und damit konfrontieren wie der Fachhändler sich verhalten hat, das zu dem kein vertrauen mehr besteht und wie genau man sich denn nun das weitere Vorgehen vorstellt.

Dann je nach Antwort entscheiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen