Neugerät Reparatur verkürzt Gewährleistungsdauer

23. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)
Neugerät Reparatur verkürzt Gewährleistungsdauer

Hallo, vielleicht kann meine Frage hier beantwortet werden. Ich bin nämlich auch nach längerer Googlesuche überhaupt nicht schlauer geworden:

Kann die gesetztliche Gewährleistung von 2 Jahren durch eine Reparatur (vom Hersteller auf 1 Jahr verkürzt werden?
Der Defekt wird nicht im Rahmen der Gewährleistung/Garantie repariert.

Grüße
Ron

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nein. Die ursprüngliche Dauer der Gewährleistung bleibt bestehen.
Eine Reparatur am Gerät berührt nicht die Dauer der Gewährleistung für dieses.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

OK. So dachte ich auch. Der Hersteller (Weltmarke) bzw. dessen Reparaturservice behauptet, dass die Garantie erlischt und nur noch 1 Jahr besteht.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob sich die Aussage auf das reparierte Teil oder gesamte Gerät bezieht bezieht.
Ein Bekannter meinte, es kann gut sein, wenn der Hersteller im Ausland agiert / firmiert. Ist das dennoch rechtens bei einem in D gekauften Gerät? Schließlich habe ich zur Reparatur keine Alternative!


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Reparatur wird in England durchgeführt...

2.12 XXX gewährt bei kostenpflichtigen Reparaturen 6 Monate Garantie auf das Gerät, welche mit der Abnahme seitens des Kunden zu laufen beginnen (3 Monate bei kommerziellem Einsatz) und 12 Monate auf die durchgeführte Reparatur (6 Monate bei kommerziellem Einsatz) ab Abnahme.

Muss bei einem Haftpflichtschaden der Versicherer den "Gewährleistungsverlust" ersetzen? Oder kann man aufgrund der o.g. Tatsache die Reparatur trotz Wirtschaftlichkeit als Geschädigter verweigern?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Stop! Du vermischt hier Reparatur und Gewährleistung! Bei der Garantie ist das schon möglich, kommt halt auf das Garantieversprechen an welches gegeben wurde.
Die Gewährleistung ist unabhängig davon.
Es gbt somit keinen Verlust der Gewährleistung durch einen anderweitig entstandenen Haftpflichtschaden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Du vermischt hier Reparatur und Gewährleistung


Nein, *Garantie* und Gewährleistung. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Gut, ich verstehe! Im Grunde ist das natürlich auch nicht besser, denn Herstellergarantien sind mitunter besser als Gewährleistung, vor allem nach 6 Monaten...
Ich nehme an, einem Versicherer ist der Verlust der Herstellergarantie egal, nicht wahr?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nein. Wenn durch den Haftpflichtschaden die Garantie des Herstellers erlischt, dann ist das natürlich ein Schaden für dich den der Schadenverursacher ausgleichen muß.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für diese Aussage, die mich bestärkt, da noch einmal nachzuhaken. Mein Gespräch eben mit dem Versicherer brachte überhaupt nichts, der hatte angeblich noch nie dieses Problem...

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn kein Garantieschaden eintritt, dann muß der Versicherer auch keine Leistung erbringen. Du darfst auf keinen Fall etwas unterschreiben, worin du dich einverstanden erklärst, daß mit der Regulierung des Haftpflichtschadens alle etwaigen weiteren Ansprüche abgegolten sind.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119404 Beiträge, 39719x hilfreich)

Schildere den ganzen Sachverhalt doch mal etwas ausführlicher ...

Wie entstand der Schaden?
Was für ein Schaden?
Wie kommt der Versicherer ins Boot?
etc. ...



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Der konkrete Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar:

1. Person A kauft technisches Kleingerät, 24 Monate Gewährleistung, 24 Monate Herstellergarantie
2. Person B macht wenige Tage altes Gerät versehentlich kaputt
3. Person B meldet Haftpflichtschaden
4. Person A soll lt.Versicherer Reparaturwürdigkeit ermitteln lassen
5. Reparaturkosten bewegen sich laut Reparaturdienst des Herstellers (Alternativen gibt es nicht!) unter dem Neupreis, als wirtschaftlich
6. Nach Reparatur erhält das gesamte Gerät nur noch 6 Monate Garantie und 12 Monate auf die Instandsetzungsarbeiten (neben der gesetzl. Gewährleistung)

Da es sich um ein neues Gerät handelt, schmerzt der Verlust der 18 Monate Herstellergarantie, da diese mitunter wertvoller ist als die gesetzl. Gewährleistung.

Verstehe ich nun richtig, dass ich dafür vom Versicherer keinen direkten Ausgleich bekomme, jedoch bei einem späteren Garantiefall, der zwischen dem 6. und 24. Monat liegt, der Versicherer einspringen muss? Sofern ich nicht den Fehler mache, auf sämtliche weiteren Ansprüche zu verzichten? (Danke für den Hinweis!)
Zahlt der Versicherer überhaupt, wenn ich ihm diesen Schriebs nicht unterzeichne?

Ist das die grundsätzliche Vorgehensweise? Mein Fall ist doch ganz bestimmt nciht der erste dieser Art!

Danke für Eure Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119404 Beiträge, 39719x hilfreich)

Da sich der Geschädigte nicht schlechter stehen darf als vor der Schädigung, wäre hier eine entsprechende Kompensation der Versicherung für den Verlust der Garantie Pflicht.

Ich bezeifele jedoch, ob sich die Versicherung hier auf eine Reparatur-Pflicht berufen kann? Oder ob man hier nicht Anspruch auf ein Neugerät hat, schlielich handelte es sich um ein wenige Tage altes Gerät?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
anteater
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Gibt es hierzu Paragrafen oder Rechtsprechungen?

1x Hilfreiche Antwort

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