Neuwagen Bestellung, keine Auftragsbestätigung

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)
Neuwagen Bestellung, keine Auftragsbestätigung

Hallo,

ich habe über einen EU Neuwagen Händler, den ich über Internet gefunden habe, einen Neuwagen verbindlich bestellt. Die Vertragsunterlagen wurden von mir per E-Mail übermittelt, ich sollte laut Händler in den nächsten drei Wochen eine Annahme des Kaufvertrages oder eine Auftragsbestätigung erhalten. Diese ist jedoch nach über vier Wochen immer noch nicht eingetroffen, laut Vertragsunterlagen ist der Käufer vier Wochen an die Bestellung gebunden danach nicht mehr, wenn die Bestellung nicht vom Händler bestätigt wird. Nun sagt mir der Händler aufgrund hoher Nachfrage könnte es bis zu 7 Wochen dauern bis meine Bestellung bestätigt wird.

Ich mache mir Sorgen, dass jetzt nach Monate warten einfach gesagt wird, ich das Auto nicht kaufen kann aus welchen Gründen auch immer. Das würde für mich bedeuten, ich müsste woanders bestellen, mich erneut in die Warteliste setzen und Lieferung des Autos könnte bis zu einem Jahr dauern.

Meine Fragen wären einfach, darf der Händler so etwas tun? Wie kann ich mich gegen sowas absichern?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von efteris25):
Meine Fragen wären einfach, darf der Händler so etwas tun? Wie kann ich mich gegen sowas absichern?

Klar darf der Händler das machen, der Käufer bietet eine Offerte das er kaufen will an, der Verkäufer muss die Offerte nicht annehmen. Aus dem Grund auch die Frist von 4 Wochen.
Man kann das Auto auch vielleicht direkt beim deutschen Händler vor Ort bestellen, da wird man bestimmt nicht ein Jahr warten müssen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von efteris25):
Meine Fragen wären einfach, darf der Händler so etwas tun?

Keine Ahnung, wir kennen ja die genauen vertraglichen Inhalte nicht.

Wenn der Händler die für ihn unverbindliche Bestellung nicht annimmt, kommt es nicht zum Abschluss des Kaufvertrages.
Kann auch sein, das der Händler bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, dannmüsste er leifern.

Sitzt der Händler wenigstens in Deutschland? Sonst könnte auch noch das Recht des Landes in dem der Händler sitzt zur Anwendung kommen.



Zitat (von efteris25):
Wie kann ich mich gegen sowas absichern?

Realistisch? Gar nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eisenschädel
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 40x hilfreich)

Der Händler sitzt in Deutschland, es ist ein ziemlich großes EU Neuwagen-Autohaus mit guten Resonanzen. Bestellt habe ich bei dem Händler, weil sogar die Lieferzeit von diesem Skoda Modell kürzer ist als bei einem deutschen Skoda Händler und dann noch der Preisunterschied von über 5000 € für meine Konfiguration.

Es war eine verbindliche Bestellung, unter der AGB ist folgendes zu lesen:

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen bestätigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung ausführt. 2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen

Lieferfrist: 6-10 Monate.

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