Neuwagen-Leasing mit Garantierter Übernahmesumme am Ende

1. Oktober 2026 Thema abonnieren
 Von 
to1@posteo.de
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen-Leasing mit Garantierter Übernahmesumme am Ende

Hallo,

ich habe einen Leasingvertrag über einen Neuwagen abgeschlossen.

Er wird demnächst geliefert.
Kauf via Fernabsatz , theoretisch Rücktirttsrecht bis 2 Wochen nach Liefertag
Listenpreis 28490€
Anzahlung 11500€ (ist bereits bezahlt, wie vertraglich vereinbart, seit 3 Wochen vor Auslieferung)
Leasingrate 36x 120€
60.000 km (es werden aber inzwischen eher 40.000km werden, habe Änderung angefragt)
----
Soweit der Vertrag mit der Leasingbank

Der HÄNDLER hat zugesagt, schriftlich im Kaufvertrag "Das Fahrzeug kann vom Leasingnehmer am Leasingende für 4800€ zzgl. USt erworben werden".
--> Zahlungen also insgesamt ca. 21500€ .

Ich will das Auto haben und auch am Ende zu dem Preis kaufen. Die Versicherung enthält auch eine spezielle Klausel für Neuwertenschädigung extra für Leasing.

Fragen:
- Warum stehen im Leasingvertrag ("Listenpreis") und im Kaufvertrag "Gesamtbetrag" der LISTENPREIS von 28500€ ?
--> Muss ich mir Sorgen machen dass ich am Ende doch mehr bezahlen muss als die 21500 an kalkulierten Zahlungen (Anzahlung+Raten+Kaufpreis am Ende)?

- Kann ich sicher sein dass der Händler mir das Auto auch zu dem genannten Preis verkaufen MUSS? (Im Vertrag steht "... kann erworben werden" - was heißt hier "KANN" (kann ICH wählen, ob ich will, oder der HÖNDLER, oder BEIDE?

- Kann man die km Leistung nachträglich noch ändern ? Wenn ich die 60.000 stehen lassen aber nur 36.000 fahre - was dann ? Minder-km werden bis zu Abweichung von 10.000 km mit 2,8ct Brutto vergütet, ich würde quasi 14.000 km verschenken = 390€, korrekt?


-




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10033 Beiträge, 2099x hilfreich)

Zitat (von to1@posteo.de):
ich habe einen Leasingvertrag über einen Neuwagen abgeschlossen.


Und da hatte man die Fragen, die nun aufkommen, noch nicht? Wenn man nun unsicher ist, würde ich mir das vom Händler nochmal erklären lassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41229 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von to1@posteo.de):
Das Fahrzeug kann vom Leasingnehmer am Leasingende für 4800€ zzgl. USt erworben werden".
Das heißt, du kannst es erwerben. Das heißt nicht, dass du es erwerben musst.

Zitat (von to1@posteo.de):
Ich will das Auto haben und auch am Ende zu dem Preis kaufen.
Das ist jetzt dein Wunsch... doch was in 36 Monaten ist---> weiß jetzt noch niemand, erst recht nicht, ob du doch nur 40.000 km fährst. Jetzt gilt der Vertrag.

Zitat (von to1@posteo.de):
Kann man die km Leistung nachträglich noch ändern ?
Nachträglich? Du willst den vereinbarten Vertrag ändern?
Du hast doch bereits den Händler gefragt. Er wird dir antworten... und evtl. neu rechnen.

Evtl. liest du dir den Vertrag mal gründlich durch?

:forum:

-- Editiert von User am 2. Oktober 2026 12:05

-- Editiert von User am 2. Oktober 2026 12:07

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2423 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von to1@posteo.de):
Warum stehen im Leasingvertrag ("Listenpreis") und im Kaufvertrag "Gesamtbetrag" der LISTENPREIS von 28500€ ?
Weil das nun mal der Listenpreis ist. Sollte im Kaufvertrag ein anderer Preis stehen, würde auch nur der durch den Leasing-Vertrag abgedeckt.

Zitat (von to1@posteo.de):
Der HÄNDLER hat zugesagt, schriftlich im Kaufvertrag "Das Fahrzeug kann vom Leasingnehmer am Leasingende für 4800€ zzgl. USt erworben werden".
Und im Leasingvertrag ist das nicht vereinbart? Man sollte bedenken, dass das Leasingunternehmen das Fahrzeug erwirbt. Und nur das Leasingunternehmen entscheidet zum Leasing-Ende, ob das Fahrzeug verkauft wird. Da kann der Händler schreiben, was er will.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130980 Beiträge, 41621x hilfreich)

Zitat (von to1@posteo.de):
- Warum stehen im Leasingvertrag ("Listenpreis") und im Kaufvertrag "Gesamtbetrag" der LISTENPREIS von 28500€ ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. Allerdings kann der Listenpreis für das Finanzamt und Versicherungen relevant sein.



Zitat (von to1@posteo.de):
---> Muss ich mir Sorgen machen dass ich am Ende doch mehr bezahlen muss als die 21500 an kalkulierten Zahlungen (Anzahlung+Raten+Kaufpreis am Ende)?

Da ist kein "muss", das ist freiwillig. Es ist zumindest nicht realitätsfern, das man am ende mehr bezahlen wird.



Zitat (von to1@posteo.de):
-- Kann ich sicher sein dass der Händler mir das Auto auch zu dem genannten Preis verkaufen MUSS?

Nö.



Zitat (von to1@posteo.de):
was heißt hier "KANN" (kann ICH wählen, ob ich will, oder der HÖNDLER, oder BEIDE?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. kontextuell liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von to1@posteo.de):
-- Kann man die km Leistung nachträglich noch ändern ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem durchaus erschließen, wenn man die Vertragspartner fragt oder die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. kontextuell liest, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben.



Zitat (von to1@posteo.de):
-Wenn ich die 60.000 stehen lassen aber nur 36.000 fahre - was dann ?

Dann das
Zitat (von to1@posteo.de):
-Minder-km werden bis zu Abweichung von 10.000 km mit 2,8ct Brutto vergütet, ich würde quasi 14.000 km verschenken = 390€, korrekt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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