Neuware (aktuelle Version) bei einem Online-Shop bestellt und Auslaufmodell geliefert

23. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Neuware (aktuelle Version) bei einem Online-Shop bestellt und Auslaufmodell geliefert

Neuware (aktuelle Version) bei einem Online-Shop bestellt und Auslaufmodell geliefert bekommen! Händler macht nach Rückgabe Probleme!


Hallo Leute,

ein Kunde hatte ein aktuelles Telefon (Neuware) über das Internet per Vorkasse bei einem Online-Shop bestellt. Nach Zahlungseingang wurde der Artikel versendet, soweit sogut. Leider hatte der Kunde aber nicht das richtige Telefon geliefert bekommen, sondern ein Auslaufmodell (Vorgängermodell). Daraufhin hat er per E-Mail bei dem Händler reklamiert:


E-Mail Nr.: 1 am 29.10.07 an Händler gesendet:


Reklamation: Falschlieferung
Rechnungs-Nr.: XXXXX / Kunden-Nr.: XXXXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute (29.10.07) habe ich meinen bestellten Artikel: „Siemens Euroset 5020 anthrazit, Artikel-Nr.: XXXXX erhalten“.

Leider musste ich nach dem Auspacken feststellen, dass in dem Karton nicht der richtige Artikel wie auf der Kartonaußenseite abgebildet (und auch so von mir bestellt) enthalten war. Es handelt sich nämlich bei dem gelieferten Telefon nicht um das aktuelle Euroset 5020 welches ohne Steckernetzteil auskommt sondern um das Vorgängermodell das ein zusätzliches Steckernetzteil für den einwandfreien technischen Betrieb benötigt.

In Ihrem Online-Shop ist allerdings das richtige Telefon auf dem Foto abgebildet wie auch auf der Herstellerseite von Siemens ersichtlich.

Man kann diese beiden Telefon Versionen unter anderem optisch anhand der Farbgestaltung sehr gut erkennen und auch unterscheiden. Die neuste Version hat im Gegensatz zu der alten Version nämlich im Bereich um das Display zusätzlich die Farbe Weiß und ist somit zweifarbig und nicht einfarbig (Silber) eingefärbt wie das Vorgängermodell. Außerdem hat die neue Version auf der Geräteunterseite keine zusätzliche Buchse um ein Steckernetzteil anzuschließen.

Jetzt stellt sich für mich allerdings die Frage wie es sein kann dass ich zwar anscheinend den richtigen Karton geliefert bekommen habe, allerdings definitiv mit dem falschen Inhalt!?! Die Hersteller Artikelnummer stimmt außerdem nicht überein (auf dem Karton ist eine andere aufgedruckt als auf dem Typenschild des Telefons).

Aus diesem Grund bitte ich um eine sofortige Ersatzlieferung meines ursprünglich richtig bestellten Artikels in Ihrem Online-Shop. Ich sende Ihnen dann natürlich das falsch gelieferte Telefon (kompl.) wieder nach Erhalt der Ersatzlieferung umgehend zurück.

Für eine umgehende Bearbeitung wäre ich Ihnen dankbar und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
XXXXX

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E-Mail Nr.: 2 am 29.10.07 an Händler gesendet:


Nachtrag zu meiner Reklamation


Sehr geehrte Damen und Herren,
.
bei meiner E-Mail von vorhin habe ich die Hersteller-Artikelnummern nicht aufgeführt, hier sind sie:
.
- bestellt hatte ich: S30350-S209-C1 (neue Version)
.
- geliefert wurde mir allerdings: S30350-S206-C1 (alte Version)
.
.
Bei evtl. Rückfragen bin ich am besten per E-Mail erreichbar.
.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX

********************************************


Rückantwort per E-Mail Nr.: 1 am 30.10.07 vom Händler empfangen:


Wir lassen Ihnen an die o. a. Adresse ein DHL Freeway Ticket per Briefpost
zukommen,
womit Sie uns bitte das angeblich falsche Telefon zurück senden können.
Bitte vermerken Sie auf Ihrer Rücksendung Ihre Bankverbindung, damit wir
Ihnen den
Betrag zurück überweisen können, da wir das Telefon nur so haben, wie Sie
es jetzt
bekommen haben!

Mit freundlichen Grüssen
XXXXX

********************************************


E-Mail Nr.:3 am 30.10.07 an Händler gesendet:


Sehr geehrter Herr XXXXX,

erst mal Danke für Ihre schnelle Rückantwort, dies spricht für Ihren Service.

Wenn ich ein aktuelles Telefon bestelle, möchte ich es auch geliefert bekommen und kein Auslaufmodell mit veralteter Technik! Ich habe mich nämlich bewusst vor dem Kauf für die neuste Version des Euroset 5020 anthrazit (Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S209-C1) entschieden, weil man dafür kein Steckernetzteil mehr benötigt da modernste Technologie eine separate Stromversorgung ersetzt.

Davon abgesehen wird die alte Version (Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S206-C1) von Siemens auch nicht mehr angeboten.

Ich habe übrigens Ihren Shop über eine Preissuchmaschine nach Eingabe der Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S209-C1 gefunden und über diese auch bestellt.

Nachstehend habe ich Ihnen die Internetadresse von der Preissuchmaschine kopiert über die man Ihren Online-Shop finden kann und weitergeleitet wird:

http://www.preissuchmaschine.de/psm_frontend/main.asp?suche=S30350-S209-C1&x=33&y=10

Wie Sie selbst sehen können habe ich von Anfang an den richtigen Artikel bestellt, nur habe ich leider den falschen geliefert bekommen.

Besteht evtl. die Möglichkeit da Sie ja nur die alte Version auf Lager haben, beispielsweise eine Direktlieferung von Siemens zu veranlassen um den Artikel doch noch liefern zu können?

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

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Rückantwort per E-Mail Nr.: 2 am 01.11.07 vom Händler empfangen:


Keine Möglichkeit, sonst hätte ich Ihnen diese wohl angeboten!!

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Ware wurde dann vom Kunden mit folgendem Begleitschreiben an den Händler zurück gesendet:


Warenrückgabe zu Rechnungs-Nr.: XXXXX / Kunden-Nr.: XXXXX


Sehr geehrter Herr XXXXX,

wie bereits vorab korrespondiert übersende ich Ihnen anbei den falsch gelieferten Artikel mit der Bitte um Gutschrift zurück.


Siemens Euroset 5020 anthrazit, Art.-Nr.: XXXXX * 1 Stück
(Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S206-C1)


Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag auf das nachstehende Konto:

XXXXX


Für eine baldige Erledigung wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
XXXXX


Anlage: Originalrechnung

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Ware wurde nach Erhalt vom Händler am 06.11.07 gutgeschrieben (überwiesen), allerdings nicht der volle Rechnungsbetrag! Ab diesem Zeitpunkt hat der Händler auf einmal nicht mehr reagiert, wie man im folgenden E-Mailverkehr sehen kann:


E-Mail Nr.: 4 am 07.11.07 (als normale E-Mail) und E-Mail Nr.: 5 am 11.11.07 (aber diesmal als E-Mail Einschreiben) an Händler gesendet. Dieses E-Mail-Einschreiben wurde bis zum heutigen Tag vom Händler nicht angenommen/geöffnet!


zu Händen Herrn XXXX

Da meine letzte E-Mail die ich Ihnen am 07.11.07 an die E-Mailadresse: XXXXX sendete (lt. meinem E-Mail-Eingang von heute: 11.11.07) wieder zurück gekommen ist und somit anscheinend nicht bei Ihnen angekommen ist, übersende ich die E-Mail hiermit erneut, aber diesmal an diese E-Mailadresse: XXXXX .

Falsche Gutschriftsumme nach Rückgängigmachung des Kaufvertrages abgerechnet (Gutschrift-Nr.: XXXXX v. 05.11.07)


Sehr geehrter Herr XXXX,

hiermit reklamiere ich die falsch abgerechnete Gutschriftsumme.

Ich habe am 06.11.07 per Kontoauszug festgestellt (da ich ja keine Gutschrift von Ihnen bekam) dass Sie nicht den kompletten Rechnungsbetrag inkl. Verpackungskosten auf mein Konto zurück überwiesen haben, sondern lediglich 25,00 € anstatt 31,50 € woraus sich ein Differenzbetrag von 6,50 € ergibt!

Seltsam finde ich allerdings dass Sie in der Rücküberweisung nur von folgendem schreiben:

Zitat: „Euroset 5020 wegen angeblicher falscher Farbe zurück gesendet“.

Was ja so nicht ganz richtig ist! Ich hatte Ihnen ja bereits in meinen E-Mails unter anderem mitgeteilt das es nicht nur die Farbe ist sondern auch das komplett falsche Telefon!

Zitat:

„Wenn ich ein aktuelles Telefon bestelle, möchte ich es auch geliefert bekommen und kein Auslaufmodell mit veralteter Technik! Ich habe mich nämlich bewusst vor dem Kauf für die neuste Version des Euroset 5020 anthrazit (Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S209-C1) entschieden, weil man dafür kein Steckernetzteil mehr benötigt da modernste Technologie eine separate Stromversorgung ersetzt.

Davon abgesehen wird die alte Version (Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S206-C1) von Siemens auch nicht mehr angeboten.“




Da es sich bei der ursprünglich angelieferten Ware nicht um mein bestelltes Produkt handelte: „Euroset 5020 anthrazit - Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S209-C1“, sondern um ein veraltetes Auslaufmodell mit der Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S206-C1, lag eindeutig eine Falschlieferung Ihrerseits vor!!!

Grundsätzlich ist in der Zusendung des falschen Produktes keine Vertragserfüllung im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes (§ 474 BGB ) zu sehen.

Bei dieser Kaufvertragsstörung handelte es sich eindeutig um einen Sachmangel, aus diesem Grund habe ich ja umgehend bei Ihnen reklamiert und Ihnen die Möglichkeit einer Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung eingeräumt. Aber wie Sie mir per E-Mail mitteilten, konnten Sie einer Ersatzlieferung nicht nachkommen, somit blieb nur noch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages übrig.

Folge dessen sind Sie als Händler vom Gesetz her verpflichtet, die Vertragskosten, in meinem Fall also die Versandkosten der Hinsendung und nicht nur der Rücksendung zu erstatten, da es sich ja um keinen Widerruf handelte!!!

Aus den genannten Gründen erwarte ich umgehend dass Sie die Gutschrift abändern (mir auch zukommen lassen!) und den ausstehenden Differenzbetrag zurück überweisen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
XXXXX

********************************************


Aufgrund der Tatsache dass der Händler zwischenzeitlich das E-Mail Einschreiben nicht geöffnet hatte, hatte der Kunde eine letzte E-Mail aber diesmal mit Fristsetzung von einer anderen E-Mailadresse aus an 2 weitere E-Mailadressen des Händlers und zusätzlich über das Kontaktformular der Website gesendet, damit mind. eine Ausfertigung der E-Mail ordnungsgemäß zugestellt werden konnte.


Letzte E-Mail (in dreifacher Ausfertigung) am 15.11..07 an Händler gesendet:


Da sie weder meine erste E-Mail die ich Ihnen am 07.11.07 an die E-Mailadresse: XXXXX sendete (die lt. meinem E-Mail-Eingang vom 11.11.07 zurück gekommen ist, was ja schon seltsam ist und nach einer Annahmeverweigerung aussieht), noch meine zweite E-Mail vom 11.11.07 (als Einschreiben) zwischenzeitlich immer noch nicht öffneten bzw. bearbeiteten setze ich Ihnen hiermit eine letzte Frist (s. u.) den unrechtmäßig einbehaltenen Restbetrag zurück zu überweisen! Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.


07.11.07 / 11.11.07 / 15.11.07


Falsche Gutschriftsumme nach Rückgängigmachung des Kaufvertrages abgerechnet (Gutschrift-Nr.: XXXXX v. 05.11.07)


Sehr geehrter Herr XXXXX,

hiermit reklamiere ich die falsch abgerechnete Gutschriftsumme.

Ich habe am 06.11.07 per Kontoauszug festgestellt (da ich ja keine Gutschrift von Ihnen bekam) dass Sie nicht den kompletten Rechnungsbetrag inkl. Verpackungskosten auf mein Konto zurück überwiesen haben, sondern lediglich 25,00 € anstatt 31,50 € woraus sich ein Differenzbetrag von 6,50 € ergibt!

Seltsam finde ich allerdings dass Sie in der Rücküberweisung nur von folgendem schreiben:

Zitat: „Euroset 5020 wegen angeblicher falscher Farbe zurück gesendet“.

Was ja so nicht ganz richtig ist! Ich hatte Ihnen ja bereits in meinen E-Mails unter anderem mitgeteilt das es nicht nur die Farbe ist sondern auch das komplett falsche Telefon!

Zitat:

„Wenn ich ein aktuelles Telefon bestelle, möchte ich es auch geliefert bekommen und kein Auslaufmodell mit veralteter Technik! Ich habe mich nämlich bewusst vor dem Kauf für die neuste Version des Euroset 5020 anthrazit (Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S209-C1) entschieden, weil man dafür kein Steckernetzteil mehr benötigt da modernste Technologie eine separate Stromversorgung ersetzt.

Davon abgesehen wird die alte Version (Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S206-C1) von Siemens auch nicht mehr angeboten.“




Da es sich bei der ursprünglich angelieferten Ware nicht um mein bestelltes Produkt handelte: „Euroset 5020 anthrazit - Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S209-C1“, sondern um ein veraltetes Auslaufmodell mit der Hersteller-Artikel-Nr.: S30350-S206-C1, lag eindeutig eine Falschlieferung Ihrerseits vor!!!

Grundsätzlich ist in der Zusendung des falschen Produktes keine Vertragserfüllung im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes (§ 474 BGB ) zu sehen.

Bei dieser Kaufvertragsstörung handelte es sich eindeutig um einen Sachmangel, aus diesem Grund habe ich ja umgehend bei Ihnen reklamiert und Ihnen die Möglichkeit einer Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung eingeräumt. Aber wie Sie mir per E-Mail mitteilten, konnten Sie einer Ersatzlieferung nicht nachkommen, somit blieb nur noch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages übrig.

Folge dessen sind Sie als Händler vom Gesetz her verpflichtet, die Vertragskosten, in meinem Fall also die Versandkosten der Hinsendung und nicht nur der Rücksendung zu erstatten, da es sich ja um keinen Widerruf handelte!!!

Aus den genannten Gründen erwarte ich umgehend dass Sie die Gutschrift abändern (mir auch zukommen lassen!) und den ausstehenden Differenzbetrag bis spätestens 23.11.07 zurück überweisen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
XXXXX

********************************************


Der Händler hat bis heute (23.11.07) den fehlenden Restbetrag immer noch nicht überwiesen!


Frage: Wie ist diese Reklamation zu beurteilen? Wer befindet sich im Recht?

Hat der Kunde richtig reklamiert oder hat er evtl. Formfehler gemacht?

Ist der Händler a) zu einer Ausstellung einer Gutschrift verpflichtet oder reicht es einfach es aus wenn er wie in diesem Fall einfach einen Gutschriftbetrag überweist und dem Kunden keinen Gutschriftbeleg zusendet?

Und b) muss der Händler den vollen Rechnungsbetrag bei einer Rückgängigmachung eines Kaufvertrages wieder erstatten oder kann er wie hier einfach die Versandkosten einbehalten und nicht zurück überweisen?


Ich wäre euch für Infos/Ratschläge/Meinungen dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Erwartest Du, dass jemand dass alles liest?

Wegen 6 Euro würd ich da kein Theater machen, auch wenn Du im Recht bist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank L
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 35x hilfreich)

Mir ist noch nicht ganz klar was du dir nun davon erhoffst wenn man dir eine Gutschrift zusendet. Auch wenn du im Recht bist und sicher alles ausführlich genug reklamiert hast - und nun?
Jetzt kannst du zum Anwalt gehen wegen den 6,- € und noch mehr Geld und Zeit investieren.

Alternativ kannst du auch zum Telefon greifen und einfach mal anrufen. Wir hatten auch schon Kunden welche uns wegen bedeutend weniger Geld genervt haben, und auch seitenlange Romane geschrieben haben. Und da wir auch noch anderes zu tun haben als uns mit Kunden um teilweise sinnlose Belanglosigkeiten zu streiten brauchen sich diese nicht unbedingt wundern wenn keine Antwort mehr kommt bzw. wie bei uns eine Mail kommt dass uns der Kunde anrufen soll bzw. seine Telefonnummer hinterlassen soll. Es ist schon erstaunlich wie viele Probleme sich damit wie von selbst erledigen.....


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

@ KleinerJurist und @ Frank L:

Es wäre zumindest nett wenn der ein oder andere vielleicht ein paar Minuten seiner Zeit investieren würde, es ist nicht soviel wie es aussieht und man könnte mir evtl. weiterhelfen. ;)

Es geht halt um die Art und Weise dieser Firma. Die verkaufen anscheinend Auslaufmodelle ohne darauf hinzuweisen als aktuelle Ware, was ja nicht korrekt ist. Wenn ich im voraus gewusst hätte dass das so ist, hätte ich bei diesem Händler auch nie bestellt und mir eine Menge unnötigen Ärger erspart! Die senden einem noch nicht mal eine Gutschrift zu, als gewerblicher Händler ist das auch schon komisch. So ein Geschäftsgebaren ist mir neu. Wenn ich meine ausstehende Kohle habe kann er sich vor mir aus gerne mit der Gutschrift seinen Allerwertesten abwischen, der Gutschriftbeleg ist nicht so wichtig. Bei denen scheint aber einiges im argen zu liegen.

Das mit dem Anwalt ist natürlich nur das letzte Mittel, aber da die sich nicht mehr rühren musste ich ja mal zwangsläufig eine Frist setzen. Wenn die gleich den richtigen Betrag überwiesen hätten, wäre es doch gut gewesen, aber so komme ich mir schon etwas hinters Licht geführt vor.

Du hast natürlich schon Recht mit dem anrufen, auf der anderen Seite ist ja auch meine Telefonnummer bei denen hinterlegt, somit hätten die mich auch mal kontaktieren können. Schriftlich habe ich halt was in der Hand was belegbar ist wenn es hart auf hart kommen würde, mündlich nicht. Da würde dann Aussage gegen Aussage stehen.

Nach meiner Reklamation erscheint übrigens die Firma nicht mehr bei der Preissuchmaschine wenn man die Hersteller-Artikelnummer eingibt! Ist schon seltsam meiner Meinung nach.

Wenn ihr aber sagt dass ich mich im Recht befinde und auch richtig reklamiert habe, dann könnte ich ja am einfachsten den noch offenstehenden Restbetrag per Rücküberweisung (innerhalb 6 Wochen?) zurück holen, oder? Damit wäre dann der Vorgang für mich abgeschlossen und ich kann ihn endlich ad acta legen. Oder meint ihr dass vom Händler noch was nachkommen könnte und er den Differenzbetrag wieder haben will und einklagt? Wie würde es dann aussehen?

Der Kaufvertrag wurde ja rückgängig gemacht und somit sind ja alle Leistungen wieder zurück zu erstatten, oder sehe ich das falsch?

Die können ja eine Reklamation nicht als einen „Widerruf“ behandeln, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Du bist im Recht!
Geht es dir jetzt besser?
6€ sind die Mühe nicht Wert. Schildere den Fall der WBZ und fertig.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, besser Recht als Unrecht haben, so gesehen geht es mir etwas besser.

Es mag zwar sein dass es sich hier um einen geringfügigen Betrag handelt, jedoch habe ich ja schon mit dem reklamieren meine Freizeit dafür opfern müssen und von dem unnötigen Ärger mit dieser unseriösen Firma ganz zu schweigen!

Im Prinzip hatte der Händler die Falschlieferung und die anschließende Rücksendung der Ware als einen Widerruf behandelt.

Gehen wir mal davon aus ich hätte nicht reklamiert sondern nur die Ware durch eine Rücksendung innerhalb den üblichen 14 Tagen widerrufen.

Wie sieht es in so einem Fall mit den Versandkosten und dem Gutschriftbetrag aus?

Ware: 25 € + Versandkosten 6,50 € = 31,50.

Da der Warenwert ja unter 40 € liegt, hätte ich ja die Rücksendekosten selbst tragen müssen, oder? Dann hätte ich doch aber den kompletten Rechnungsbetrag inkl. den Versandkosten (für die Hinsendung) erstattet bekommen, oder mache ich da jetzt einen Denkfehler und ich hätte nur 25 € erstattet bekommen?

Wenn ich keinen Denkfehler mache, wäre ich mit einem Widerruf genau so weit gewesen, nur mit dem einzigen Unterschied dass ich keinen weiteren Ärger mit dieser Firma gehabt hätte. Sehe ich doch jetzt richtig, oder?

-- Editiert von cruiser2005 am 25.11.2007 18:27:13

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