Nicht bestellte Ware erhalten - Situation jedoch merkwürdig...

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
MeowMeow
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht bestellte Ware erhalten - Situation jedoch merkwürdig...

Hallo zusammen,

wir haben vor einige Monaten einen Artikel über Ebay erworben (Kaufdatum: 24. Feb. 2020). Dieser wurde auch flott geliefert (26. Feb. 2020), war jedoch beschädigt. Daraufhin habe ich über Ebay Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen (ebenfalls am 26. Feb. 2020) woraufhin dieser mich gebeten hat Fotos und Videos, welche den Defekt zeigen, bereitzustellen. Habe ich noch am selben Tag getan. Vom Verkäufer kam dann noch eine Nachricht, dass dieser sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen würde und die Bearbeitung EINIGE TAGE in Anspruch nehmen würde. EINIGE WOCHEN später (16. März 2020) habe ich dann nochmal freundlich nachgefragt, wie denn der Stand sei, aber innerhalb von weiteren 10 Tagen keine Antwort erhalten und am 26. März 2020 dann Ebay eingeschaltet. Immer noch keine Nachricht vom Verkäufer. Von Ebay wurde mir daraufhin ein Retourenschein bereitgestellt, sodass ich den Artikel zurücksenden konnte. Das Geld habe ich vom Verkäufer bis zum 13. April 2020 nicht wiederbekommen. Daraufhin habe ich mich erneut an Ebay gewandt und eine Rückerstattung erhalten. Vom Verkäufer habe ich nie wieder etwas gehört. Damit war für mich der Fall geklärt.

Vorgestern (22. Mai 2020) und gestern (am 23. Mai 2020) wurden zu meiner Überraschung zwei Pakete geliefert und aufgrund der aktuellen Corona-Krise vor der Tür abgestellt. Im ersten Paket befand sich derselbe von mir zurückgeschickte Artikel mit einer Reparatur-Checkliste. Angeblich repariert, selber Defekt immer noch vorhanden. Im zweiten Paket ein weiterer, ähnlicher Artikel. Insgesamt haben die beiden Artikel einen Wert von ca. 600 €. Merkwürdig und verdächtig ist der jeweils auf beiden Paketen geringfügig falsch geschriebene Name (fehlender Buchstabe am Ende des Nachnamens und statt 'x', 'ks' im Vornamen). So etwas kann meiner Meinung nach nicht zufällig passieren und sieht für mich nach irgendeinem "Trick" aus, um die Artikel doch noch loszuwerden. Eine Rechnung lag beiden Paketen nicht bei und ich bin gespannt, ob diese noch in den nächsten Tagen in irgendeiner Form ins Haus flattert. In diesem speziellen Fall bin ich jedoch nicht sicher wie § 241 a BGB hier zu werten ist? Ware behalten? Zurücksenden?

Viele Grüße

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ich würde die Ware erst mal behalten und den Verkäufer nachweislich infomieren.
Dann abwarten was passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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