Nicht erfolgte Lieferung

1. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht erfolgte Lieferung

Hallo Zusammen,

wir haben nach einer Beratung vor Ort eine Spülmaschine (560 Euro) online bestellt/ mit Paypal gezahlt und beim Ausbauen der alten Maschine festgestellt, dass die Größe nicht passt.
Am Tag der Anlieferung konnten wir den Kundenservice erreichen und die Bestellung widerrufen. Und eine Widerrufsbestätigung per E-Mail erhalten. Die Spedition kam trotzdem (war wohl zu kurzfristig, um sie zu erreichen) und die Lieferung wurde nach Absprache mit dem Kundenservice nicht angenommen/wieder zurückgeschickt. Es wurde nichts unterschrieben. Jetzt behauptet Mediamarkt, dass die Auslieferung erfolgte. Bei Fragen nach Lieferpapieren vertröstet der Kundenservice „auf eine Rückmeldung im Laufe des Tages" - und das jeden Tag.

Nun werde ich morgen bei Paypal einen Fall eröffnen und die ersten rechtlichen Schritte einleiten. Was genau kann ich tun, bevor ich einen Anwalt einschalte? Mahnverfahren beantragen? Mich an den Verbraucherschutz wenden?
Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar!

Herzlichen Dank und
viele Grüße,

Sara

Probleme nach Kauf?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von SP1982):
Nun werde ich morgen bei Paypal einen Fall eröffnen und die ersten rechtlichen Schritte einleiten.

Das die Marketing Lüge vom "Käuferschutz" zum teuren Bumerang werden kann ist bekannt?
Und die ersten rechtlichen Schritte wären welche?



Zitat (von SP1982):
Jetzt behauptet Mediamarkt, dass die Auslieferung erfolgte.

Ist ja auch korrekt.
Zitat (von SP1982):
Die Spedition kam trotzdem




Zitat (von SP1982):
Was genau kann ich tun, bevor ich einen Anwalt einschalte? Mahnverfahren beantragen? Mich an den Verbraucherschutz wenden?

Tun kann kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.

Ich würde empfehlen den Verkäufer gerichtsfest in Verzug zu setzen und erst nach fristlosem Fristablauf zum Anwalt zu gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7896 Beiträge, 1622x hilfreich)

Zitat (von SP1982):
Die Spedition kam trotzdem (war wohl zu kurzfristig, um sie zu erreichen)


Das ist doch auch logisch.

Zitat (von SP1982):
Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar!


Tipps wofür? Was ist denn ihr Ziel?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!
Ehrlich gesagt, hatte ich mir etwas mehr Zuversicht erhofft, aber vielen Dank für dein ernüchterndes Feedback!

Zitat (von Harry van Sell):
Das die Marketing Lüge vom "Käuferschutz" zum teuren Bumerang werden kann ist bekannt?
Und die ersten rechtlichen Schritte wären welche?


Ne, das war mir nicht bekannt, ich hatte schon eine positive Erfahrung, allerdings war der Betrag bedeutend niedriger als 560 Euro. Ein Bumerang vom Mediamarkt könnte ein Nachweis der Auslieferung sein? Oder einfach nur eine Behauptung? Und diesen Nachweis gibt es nicht, die Lieferung wurde nicht angenommen und nicht gegengezeichnet.

Zitat (von Harry van Sell):
Ist ja auch korrekt.

Wenn die Spedition kommt und ihr mündlich die Annahmeverweigerung ausgesprochen wird, dann gilt das als "erfolgte Auslieferung" Ich habe vor der Anlieferung eine Widerrufbestätigung vom Kundenservice erhalten.

Meine größte Frage ist, muss der Lieferant mit Lieferschein/Annahmebestätigung nachweisen, dass er geliefert hat?

Danke vorab!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke auch an Sie!

Zitat (von cirius32832):
Das ist doch auch logisch.


Ja, das bestreite ich nicht, wir sind mit dem Kundendienst verblieben, dass sie es versucht, aber wenn sie schon auf dem Weg sind und trotzdem kommen, hat sie mein Widerruf dokumentiert, ich soll mir keine Sorgen machen und die Annahme verweigern.

Zitat (von cirius32832):
Tipps wofür? Was ist denn ihr Ziel?


Ich hätte gerne meine 560 Euro, die im Voraus bezahlt habe, zurück bekommen, ohne viele Kosten und Nerven reinzustecken.
Ich denke, niemand, oder fast niemand würde abwinken, gar nichts unternehmen und auf die 560 Euro pfeifen.
Konkreter, ich habe den Kundenservice aufgefordert, mir den Lieferschein zukommen zu lassen und da kommt einfach nichts, kein Kommentar, die armen Telefonisten sind einfach nicht im Stande irgendwas zu antworten. - Das ist jetzt mein "kurzfristiges Ziel". Meine konkrete Frage bleibt, muss der Lieferant die Auslieferung nachweisen?

Vielen Dank für Eure Mühe und Hilfe in dieser blöden Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von SP1982):
Ehrlich gesagt, hatte ich mir etwas mehr Zuversicht erhofft, aber vielen Dank für dein ernüchterndes Feedback!

Schön reden nützt ja nichts, bringt einen nicht weiter.



Zitat (von SP1982):
die armen Telefonisten sind einfach nicht im Stande irgendwas zu antworten.

Richtig, deren Macht ist begrenzt, denn ihre Aufgabe ist mehr das hinhalten / abwimmeln.



Zitat (von SP1982):
Ne, das war mir nicht bekannt, ich hatte schon eine positive Erfahrung, allerdings war der Betrag bedeutend niedriger als 560 Euro.

Der BGH hat in 11.2017 entschieden, dass man sich nicht unter Bezug auf den „Käuferschutz" bzw. den „Verkäuferschutz" der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen kann
(AZ. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
Der Verkäufer könnte den Käufer also erst mal auf Erstattung verklagen, bekäme damit Recht und der Käufer wäre nicht nur das Geld wieder los, sondern ein paar hundert EUR ärmer wegen der Anwalts und Gerichtskosten.



Zitat (von SP1982):
Wenn die Spedition kommt und ihr mündlich die Annahmeverweigerung ausgesprochen wird, dann gilt das als "erfolgte Auslieferung"

Es gilt als "Auslieferung".
Das Problem ist, dass der Käufer die Aufgabe zum Rückversand beweisen muss, behaupten ist da nicht wirklich hilfreich.
Insofern wäre irgendeine Form der Dokumentation von der Verweigerung hilfreich.

Idealerweise hätte man auf das klingeln des Lieferanten erst gar nicht reagiert, das hätte dann als "nicht angetroffen" gegolten.



Zitat (von SP1982):
Meine größte Frage ist, muss der Lieferant mit Lieferschein/Annahmebestätigung nachweisen, dass er geliefert hat?

Nein, da kann auch schon eine Aussage oder ein Vermerk in der Dokumentation reichen.


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, da kann auch schon eine Aussage oder ein Vermerk in der Dokumentation reichen.


Oh. Diese Tatsache ist echt krass, das hätte ich nicht gedacht. Das heißt, die Widerrufbestätigung, die vor der Anlieferung per E-Mail kam, nützt auch nichts? Dass das Altgerät nicht mitgenommen wurde, wie in der Bestellung dokumentiert, spielt auch keine Rolle?
Leider haben wir nur mündlich die Annahme verweigert.
Es sieht so aus, dass ich meine 560 Euro los bin. :(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7896 Beiträge, 1622x hilfreich)

Zitat (von SP1982):
Das heißt, die Widerrufbestätigung, die vor der Anlieferung per E-Mail kam, nützt auch nichts?


Doch die nützt was. Aber nicht, wenn Sie am Tag der Lieferung davon gebrauch machen wollen.

Zitat (von SP1982):
Es sieht so aus, dass ich meine 560 Euro los bin.


Das sehe ich nicht so. Aber Ihr Weg ist eventuell der falsche. Also: Keine Telefonate, Mails mehr und auf gerichtsfeste Kommunikation (Einschreiben) mit Fristetzung umschwenken.

Schicken Sie Mediamarkt also einen Brief mit Schilderung der Situation, Hinweis auf das Telefonat usw. Ich würde zusätzlich auch nochmal in dem Brief auf den bereits telefonisch erfolgten Widerruf hinweisen und dann eine Frist nennen, bis zu der der betrag auf Ihrem Konto sein muss.

Siehe Eingangspost von Harry. Und dann sieht man eben weiter

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von SP1982):
Es sieht so aus, dass ich meine 560 Euro los bin.

Nö, es kann nur etwas komplizierter werden und ein wenig dauern.



Zitat (von SP1982):
Leider haben wir nur mündlich die Annahme verweigert.

Das "wir" hört sich an als hätte man Zeugen?



Ansonsten keine Telefonate mehr, insbesondere nicht mit Leuten ohne Entscheidungsbefugnis.

Ganz unjuristisch kann man auch mal die Situation bei Facebook posten und sich über die Art und Weise beschweren.
Oft hilft das schneller als Anwalt und Einschreiben.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 40x hilfreich)

.
Dürfte man von dem Moderator hier mal erfahren, warum ein Beitrag kommentarlos komplett gelöscht wird?

Gegen welche Forumsregel wurde hier bitte verstoßen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 40x hilfreich)

.
Hallo SP1982,

*editiert*

Zitat (von SP1982):
Oh. Diese Tatsache ist echt krass, das hätte ich nicht gedacht.


Ihnen ist schon klar, dass dies hier ein Laienforum ist und die Anzahl der Beiträge nichts über die Qualität der Antworten aussagt.

Zitat (von SP1982):
Meine größte Frage ist, muss der Lieferant mit Lieferschein/Annahmebestätigung nachweisen, dass er geliefert hat?


Ja, müsste er.

Zitat (von SP1982):
Das heißt, die Widerrufbestätigung, die vor der Anlieferung per E-Mail kam, nützt auch nichts?


Doch, natürlich. Der Vertrag wurde widerrufen und die Leistungen sind zurück zu erstatten.
Maschine zurück - Geld zurück.
Streiten könnte man über die Transportkosten.

Zitat (von SP1982):
Es sieht so aus, dass ich meine 560 Euro los bin. :(


Nein, lassen Sie sich doch nicht durch irgendwelche unbegründeten Aussagen/Meinungen verunsichern.

Zitat (von SP1982):
Nun werde ich morgen bei Paypal einen Fall eröffnen


Wenn sich der Verkäufer weiter nicht meldet, dann machen Sie das und teilen mit dass der Vertrag widerrufen wurde, Sie das Gerät nicht erhalten haben und der Verkäufer nicht reagiert.

Zitat (von Harry van Sell):
Der BGH hat in 11.2017 entschieden, dass man sich nicht unter Bezug auf den „Käuferschutz" bzw. den „Verkäuferschutz" der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen kann
(AZ. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).


Vollkommen irrelevant, da die Grundlage der BGH Entscheidung AGB waren die es schon lange nicht mehr gibt.

Zitat (von Harry van Sell):
Der Verkäufer könnte den Käufer also erst mal auf Erstattung verklagen, bekäme damit Recht


Da es für diese Forderung an vertraglicher und gesetzlicher Grundlage fehlt ist dies schlicht Unsinn.

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem ist, dass der Käufer die Aufgabe zum Rückversand beweisen muss


Nein, dass muss er nicht da er nie im Besitz der Ware war. Das müsste er, wenn der VK die Übergabe nachweisen könnte.

-- Editiert von Moderator am 3. Mai 2024 17:13

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Vollkommen irrelevant, da die Grundlage der BGH Entscheidung AGB waren die es schon lange nicht mehr gibt.

Das mag dem unwissenden Laien eventuell so erscheinen, ist aber leider falsch.

Zum einen gibt es diese AGB von Paypal immer noch.
Das man die Worte geändert hat, ist völlig irrelevant. Denn die Verfahrensweise geprägt von Irrationalität und Willkür ist gleich geblieben.
Und jeder der mit einer Paypal Entscheidung nicht einverstanden ist, kann immer noch gegen den Käufer / Verkäufer vor Gericht ziehen.



Zitat (von 9elfer):
Da es für diese Forderung an vertraglicher und gesetzlicher Grundlage fehlt ist dies schlicht Unsinn.

Entweder hat man die Urteile und deren Aussage nicht verstanden oder es mangelt am grundsätzlichen Verständnis vom Verhältnis von privaten AGB zu Gesetz und Gericht.

Ein Grundsatz des Deutschen Rechtsystems ist, dass man sich regelmäßig eben nicht mittels AGB der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen kann.
Und der bleibt bestehen, ob Paypal nun die Worte ändert oder in China ein Sack Reis umfällt.



Zitat (von 9elfer):
Nein, dass muss er nicht da er nie im Besitz der Ware war

Da könnte ein Gericht durchaus anderer Meinung sein.

In der Regel lässt MM das aber nicht vor Gericht gehen, denn irgendwann schaut da einer mit Kompetenz und Sachverstand drüber. Letzteres gilt es recht zeitnah zu erreichen.


@SP1982
Gab es denn inzwischen mal gerichtsfeste Kommunikation?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11118 Beiträge, 4285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Entweder hat man die Urteile und deren Aussage nicht verstanden oder es mangelt am grundsätzlichen Verständnis vom Verhältnis von privaten AGB zu Gesetz und Gericht.


Dann erkläre mal, welche Leistung MM hier bei der TE einklagen könnte?
Den Kaufpreis der Maschine, nachdem PP den Betrag zurückerstattet hat?

Zitat (von Harry van Sell):
Es gilt als "Auslieferung".

Für was?
Erstens ist eine Annahmeverweigerung KEINE Auslieferung an den Besteller und zweitens haben wir immer noch den getätigten Widerruf.

@ Sp1982
Die einzige Frage die für mich offen ist, ist der Zeitliche Ablauf.
Wieviel Zeit ist denn seit der Annahmeverweigerung verstrichen?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das "wir" hört sich an als hätte man Zeugen?

Wir = mein Mann und ich. Wir haben an diesem Tag beide von zu Hause gearbeitet. Er war unten, um die Lieferung zu verweigern und 10 Euro "für den Kaffee" zu geben und ich war oben im 4. Stock des Altbaus ohne Auszug. Das erwähne ich, weil sowas bei Speditionsleuten schon in Erinnerung bleibt, wenn sie sie die Spülmaschine hochgetragen hätten... Und dann auch noch das Altgerät runter ... ( Altgerätmitnahme wurde mitbestellt)

Ich gehe von einem Fehler aus. So dreist kann man doch nicht sein. Geklärt wurde bis jetzt nichts, letzte Nachricht war "Wir kümmern uns und melden uns".
Wir haben nun die richtige Maschine bei Bruhn gekauft und die wird heute angeliefert/ das Altgerät mitgenommen und ich lasse alles dokumentieren)
Ich habe den Fall bei Paypal eröffnet und schicke heute eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben raus.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Doch, natürlich. Der Vertrag wurde widerrufen und die Leistungen sind zurück zu erstatten.
Maschine zurück - Geld zurück.
Streiten könnte man über die Transportkosten.


Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe Ihren Beitrag vor dem Editieren gelesen. Ich hätte mich auch gewundert, dass die Spedition so gar nichts nachweisen muss. Wegen Transportkosten bin ich einverstanden.

Zitat (von 9elfer):
Wenn sich der Verkäufer weiter nicht meldet, dann machen Sie das und teilen mit dass der Vertrag widerrufen wurde, Sie das Gerät nicht erhalten haben und der Verkäufer nicht reagiert.


Habe ich gemacht! Nun ist der Verkäufer dran zu antworten, liefert er keinen Nachweis, wird Geld am 17.05. zurückerstattet. Zieht er vor Gericht - dann tue ich das auch :)

Zitat (von Harry van Sell):
Gab es denn inzwischen mal gerichtsfeste Kommunikation?

Es sind ja noch keine zwei Wochen vergangen, und ich habe dem Kundenservice etwas Zeit gelassen. Ich habe jedoch vor, heute eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben an MM zu schicken.

Zitat (von spatenklopper):
Die einzige Frage die für mich offen ist, ist der Zeitliche Ablauf.
Wieviel Zeit ist denn seit der Annahmeverweigerung verstrichen?

Die Anlieferung/Verweigerung war am 25.04.2024, also noch keine zwei Wochen her

Danke Euch allen für Eure Hilfe! Ich bin trotz HGB- und BGB-Scheine im Grundstudium vollkommen planlos. Fühle mich nur ungerecht behandelt und will es wenigstens versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11118 Beiträge, 4285x hilfreich)

Zitat (von SP1982):
Die Anlieferung/Verweigerung war am 25.04.2024, also noch keine zwei Wochen her


Wenn es eine Fremdspedition und nicht der "MM-Lieferservice" war, hätte ich noch 1 Woche abgewartet.
Ist zwar unschön auf sein Geld warten zu müssen, aber es lagen/liegen in dem Zeitfenster zwei Feiertage.
(Da brechen in der Speditionswelt regelmäßig Welten zusammen).

Es kann gut möglich sein, dass MM das verweigerte Gerät noch nicht mal zurückerhalten hat, da die Spedition überlastet ist.
Alles nicht Dein Problem, aber es hätte das eventuelle hick/hack mit Paypal erspart.

Letztendlich auch einerlei, MM hat jetzt noch 1 1/2 Wochen Zeit den Widerruf eigenständig abzuarbeiten und das Geld zu erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie haben eigenen Lieferservice und keine externe Spedition beauftragt und fahren ihre nicht ausgelieferten Geräte ins Lager der nächsten Filiale. Ich sehe es umgekehrt - sie hätten so schnell wie möglich ihre Leute fragen müssen. Der Lieferschein ist gebucht -„ ohne Beschädigung geliefert und Altgerät mitgenommen" und nicht „noch nicht übergeben/Annahme verweigert" Unterschrieben ist das Papier auch. Aber nicht von uns. Also nicht annähernd von unserer Hand/ wahrscheinlich vom Fahrer. Das ärgert mich und je länger sich das ganze in die Länge zieht, desto schwieriger wird es das Gerät zu lokalisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
SP1982
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von SP1982):
Wenn die Spedition kommt und ihr mündlich die Annahmeverweigerung ausgesprochen wird, dann gilt das als "erfolgte Auslieferung"

Es gilt als "Auslieferung".


Kurzes Update: Heute wurde die Spülmaschine in der richtigen Größe geliefert, die wir diesmal bei Bruhn bestellt haben. Wir mussten zwei Unterschriften setzen: eine für den Erhalt der Ware und eine zweite fürs Hochtragen und für die Mitnahme des Altgeräts.
Ich denke, ich habe einfach mit miserablem Kundenservice zu tun und rechtlich fühle ich mich mittlerweile gar nicht so unsicher.
Ich geb' hier Updates, sobald es welche gibt. :)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17363 Beiträge, 5945x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist ja auch korrekt.
Nein, das Gerät wurde nicht ausgeliefert.

Zitat (von SP1982):
Wenn die Spedition kommt und ihr mündlich die Annahmeverweigerung ausgesprochen wird, dann gilt das als "erfolgte Auslieferung" Ic
Nein.

Zitat (von SP1982):
Meine größte Frage ist, muss der Lieferant mit Lieferschein/Annahmebestätigung nachweisen, dass er geliefert hat?
Ja.

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, da kann auch schon eine Aussage oder ein Vermerk in der Dokumentation reichen.
Wie so oft bei dir, ja kann.. In der Regel reicht dieses kann aber eben nicht.

Für mich ist hier ganz klar, MM hat den vollen Betrag zu erstatten.
Da MM, im Falle eines Widerrufs, keine Kosten für einen Rückversand per Spedition angibt, gibt es auch nichts was MM in Rechnung stellen könnte.
https://www.mediamarkt.de/de/service/umtausch-rueckgabe

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(605 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von SP1982):
Ich geb' hier Updates, sobald es welche gibt. :)

Danke, das wird sicherlich interessant.

BTW, ich hoffe, du hast auch noch etwas anderes gelernt aus der Episode:

Man spart sich viel Ärger, wenn man grundsätzlich ein eigenes Formular bereithält, das eine Beschädigung bei Anlieferung / Abholung in unbeschädigtem Zustand / Bestätigung der Annahmeverweigerung / etc. mit Unterschrift durch den Fahrer bestätigen lässt.

Schon allein deshalb, weil viele Speditionen papierlos arbeiten, und du schon deshalb auch von seriösen Dienstleistern keine Dokumentation für dich selbst erwarten kannst.

Es macht vielleicht einen netten Eindruck, und hebt in jedem Fall die Kooperationsbereitschaft, wenn man dabei mit Kohlepapier arbeitet und dem Fahrer eine Durchschrift anbieten kann.


-- Editiert von User am 8. Mai 2024 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Man spart sich viel Ärger, wenn man grundsätzlich ein eigenes Formular bereithält, das eine Beschädigung bei Anlieferung / Abholung in unbeschädigtem Zustand / Bestätigung der Annahmeverweigerung / etc. mit Unterschrift durch den Fahrer bestätigen lässt.

Grundsätzlich stimme ich Dir da zu.
Mir wäre derzeit allerdings keine Spedition bekannt, welche fremde Dokumente dieser Art unterzeichnet. Da auch weder Pflicht noch Rechtsanspruch darauf besteht, sollte man immer noch einen Plan B haben.



Zitat (von SP1982):
Wir = mein Mann und ich.

Sehr schön, Zeugen sind immer gut.
Und nicht von Märchen wie "Ehepartner gelten nicht als Zeugen" beeinflussen lassen.



Zitat (von SP1982):
So dreist kann man doch nicht sein.

Ob man es nun als dreist oder Inkompetenz pur bezeichnet ist eigentlich egal.



Zitat (von SP1982):
Der Lieferschein ist gebucht -„ ohne Beschädigung geliefert und Altgerät mitgenommen" und nicht „noch nicht übergeben/Annahme verweigert" Unterschrieben ist das Papier auch. Aber nicht von uns. Also nicht annähernd von unserer Hand/ wahrscheinlich vom Fahrer.

Wie vorher geahnt ... ist ja nicht das erste Mal das mir so eine Geschichte von den Blöd-und-Billig-Märkten unterkommt ...

Nun hat der Verkäufer also ein Dokument was die Auslieferung nachweist.
Aber es werden sich bestimmt wieder 1-2 Antwortende finden, die das Problem als nicht existent betrachten oder klein reden wollen ... da bin ich mal auf die Argumente gespannt.


Aufgrund der Fälschung des Papiers würde ich jetzt dazu neigen, dass bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, denn damit wäre bei mir eine Grenze überschritten.
Die Bestätigung über die Anzeige / das Aktenzeichen würde ich mit entsprechendem Schreiben an die Rechtsabteilung von MM senden.



Zitat (von SP1982):
je länger sich das ganze in die Länge zieht, desto schwieriger wird es das Gerät zu lokalisieren.

Ich fürchte, das MM sich das lokalisieren aktuell recht einfach macht - das Dokument belegt die Auslieferung bei euch - Ende der Fahnenstange (wenn es diesmal anders laufen sollte, schön für euch).


Signatur:

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