Nichteinhalten von Lieferfirsten in AGB's

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
jefferich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteinhalten von Lieferfirsten in AGB's

Hallo zusammen,

in den AGB's einer Internetseite steht bzgl. der Lieferung:

"(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen.Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nachZahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen.Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag."

Die Internetseite wurde von vielen Kunden negativ bewertet, da die Liefung der Ware mehrere Wochen dauert oder nicht kommt (ob die Ware dann noch gekommen ist, kann ich nicht sagen, da die Bewertungen nicht mehr editiert wurden). Zudem wurde bei Kontaktaufnahme mit der Seite geschrieben, dass man lediglich die Antwort bekommt, es würde Probleme mit dem Versand geben.

Wie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird?

Vielen Dank im Voraus!

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
Wie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird?


Wenn einem die Seite zu unseriös erscheint, weil es anscheinend Probleme mit den Lieferfristen gibtm dann kauft man dort nicht ein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von jefferich):
Wie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird?


Dann setzt man eine angemessene Frist und tritt nach Fristüberschreitung vom Kaufvertrag zurück.

Aber auch ich würde nie bei einem Händler kaufen, bei dem Derartige probleme öfters einterten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Dann setzt man eine angemessene Frist und tritt nach Fristüberschreitung vom Kaufvertrag zurück.

Und man könnte dann auch Schadenersatz fordern.

Wobei da die Zahlungsfreude ähnlich sein dürfte wie bei der Lieferefreude. Man würde also wohl klagen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jefferich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von jefferich):
Wie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird?


Dann setzt man eine angemessene Frist und tritt nach Fristüberschreitung vom Kaufvertrag zurück.


Von welchen Faktoren hängt diese Frist ab, bzw. welche Frist würde man in diesem Fall setzten?


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von jefferich):
Von welchen Faktoren hängt diese Frist ab, bzw. welche Frist würde man in diesem Fall setzten?

Die Lieferfrist aus den AGB bzw. wie schnell andere Händler das Produkt liefern könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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