Hallo zusammen,
in den AGB's einer Internetseite steht bzgl. der Lieferung:
"(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen.Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nachZahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen.Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag."
Die Internetseite wurde von vielen Kunden negativ bewertet, da die Liefung der Ware mehrere Wochen dauert oder nicht kommt (ob die Ware dann noch gekommen ist, kann ich nicht sagen, da die Bewertungen nicht mehr editiert wurden). Zudem wurde bei Kontaktaufnahme mit der Seite geschrieben, dass man lediglich die Antwort bekommt, es würde Probleme mit dem Versand geben.
Wie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird?
Vielen Dank im Voraus!
Nichteinhalten von Lieferfirsten in AGB's
6. August 2018
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2018 | 09:57
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteinhalten von Lieferfirsten in AGB's
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. August 2018 | 10:37
Von
Status: Schlichter (7124 Beiträge, 1490x hilfreich)
Zitat:Wie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird?
Wenn einem die Seite zu unseriös erscheint, weil es anscheinend Probleme mit den Lieferfristen gibtm dann kauft man dort nicht ein
#2
Antwort vom 6. August 2018 | 11:31
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird? :
Dann setzt man eine angemessene Frist und tritt nach Fristüberschreitung vom Kaufvertrag zurück.
Aber auch ich würde nie bei einem Händler kaufen, bei dem Derartige probleme öfters einterten.
Berry
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. August 2018 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatDann setzt man eine angemessene Frist und tritt nach Fristüberschreitung vom Kaufvertrag zurück. :
Und man könnte dann auch Schadenersatz fordern.
Wobei da die Zahlungsfreude ähnlich sein dürfte wie bei der Lieferefreude. Man würde also wohl klagen müssen.
#4
Antwort vom 7. August 2018 | 08:14
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten.
Zitat:ZitatWie geht man nun vor, wenn die in den AGB's genannte Frist nicht eingehalten wird? :
Dann setzt man eine angemessene Frist und tritt nach Fristüberschreitung vom Kaufvertrag zurück.
Von welchen Faktoren hängt diese Frist ab, bzw. welche Frist würde man in diesem Fall setzten?
#5
Antwort vom 7. August 2018 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatVon welchen Faktoren hängt diese Frist ab, bzw. welche Frist würde man in diesem Fall setzten? :
Die Lieferfrist aus den AGB bzw. wie schnell andere Händler das Produkt liefern könnten.
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten