Notarvertrag Öl

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
PBS123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarvertrag Öl

Guten Tag,
Wir sind gerade im Stande ein Haus zu kaufen. Es sind drei Wohnungen im Haus. Von der Vorbesitzerin wohnen die Eltern im Haus.
Im Notarvertrag steht, dass keine Öl Vorräte vorhanden sind. Bei der Besichtigung waren jedoch mind 5000l Öl im Tank. Wir haben den Makler auf den Ölvorrat angesprochen, dieser meinte es gehört den Mietern. Und wir sollten uns so mit den selbigen einigen.
Der Mieter bezahlt keine Miete für die Öltanks.
Ölvorräte gelten als Zubehör und werden eigentlich immer dazu verkauft.
Was für Optionen haben wir?
Einfach unterschrieben und sagen ist meins?
Kann der Verkäufer von mir verlangen dass wir das Öl bezahlen müssen?
Oder kann ich nach Vertragsunterzeichnung verlangen, dass die Ölvorräte entsorgt werden?
Wir wollen eh eine Pelletheizung installieren.

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13 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von PBS123):
Einfach unterschrieben und sagen ist meins?
Die Behauptung, dass es deines ist, macht es aber nicht zu deinem. Du weißt ja, dass es nicht dem VK gehört, also kannst du daran auch kein Eigentum erwerben. (Punkt)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
PBS123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag ist bzgl. Heizmittel nichts geregelt. Die Mieter zahlen auch keine Nebenkosten. Die letzte Ölfüllung hat laut Rechnung der Verkäufer und nicht der Mieter bezahlt. Der Mietvertrag beläuft sich auch nicht auf Keller oder Garten, jedoch wird beides genutzt soviel zum Mietvertrag.


Sollte dann im Kaufvertrag dann noch extra ein Passus bzgl. Ölvorräten genannt werden Eigentum Mieter, ich finde es sehr dubios.
Hätte meine erste Frage gelautet keine Öl Vorräte vorhanden laut Kaufvertrag, es fällt nach Kauf auf, es ist welches vorhanden. Wem gehört das Öl dann?

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

x

-- Editiert von radfahrer999 am 07.08.2019 12:27

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von PBS123):
Ölvorräten genannt werden Eigentum Mieter, ich finde es sehr dubios.
Als ich meine Haus gemietet habe, hat der Vermieter vorher drin gewohnt und hat neu gebaut. Er hat demnach das letzte Öl gekauft und ich habe es ihm abgekauft und tanke seitdem selbst. Ich zahle nur Kaltmiete und bin für alles andere selbst verantwortlich. Wenn er also sein Haus verkauft, kann er nicht mein Heizöl verkaufen. Dubios finde ich das nicht.

Zitat (von PBS123):
Wem gehört das Öl dann?
Dem Eigentümer. Wenn es der VK war, dann dem neuen Eigentümer, dem K. Wenn es immernoch dem Mieter gehört hat., dann gehört es immernoch dem Mieter.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
PBS123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@radfahrer999
Bezahlst du Wasser Abwasser etc selber oder geht das über den Vermieter?
Ich hatte früher auch ein Haus und da war das auch so mit dem Öl.
Habe auch gerade mit dem Mieter telefoniert. Seine Frau hat gesagt die
Tochter, Verkäuferin hat es gekauft. Der er meinte er hat es selber gekauft, kann mir aber keinen Beleg vorlegen.
Vielleicht ist es nicht dubios aber es weicht von den Normen ab, die ich kenne.

Vielen Dank für die Antworten und die Mühe

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von PBS123):
Wem gehört das Öl dann?


Deine Frage ist schlichtweg nicht anders als vom Radfahrer zu beantworten, weil wir die Eigentumsverhältnisse nicht kennen.
Die Frage musst Du schon vor Ort klären.

Zitat (von PBS123):
Im Mietvertrag ist bzgl. Heizmittel nichts geregelt. Die Mieter zahlen auch keine Nebenkosten
Da die Mieter aber vermutlich in den kälteren Monaten heizen, lässt dies doch bereits Rückschlüsse auf Eigentum der Mieter und nicht des Verkäufers zu.
Zitat (von PBS123):
Die letzte Ölfüllung hat laut Rechnung der Verkäufer und nicht der Mieter bezahlt.

Und? Was willst Du uns damit sagen? Wer die Rechnung bezahlt hat spielt doch nicht die große Rolle, läd allenfalls zur Spekulation ein.

Im übrigen klärt man all diese Punkte am Besten vor der Vertragsunterzeichnung. Denn nur so ist man vor Überraschungen etwas geschützt.

Zitat (von PBS123):
Wir wollen eh eine Pelletheizung installieren.

Spielen die Mieter da mit?

Berry

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von PBS123):
Und wir sollten uns so mit den selbigen einigen.
Wenn ihr imstande seid, ein Haus zu kaufen, könnt ihr auch das mit dem Öl regeln.
Theoretisch kann man den Notarvertrag anfechten, man kann auch mit dem Makler streiten, den das jetzt aber nicht mehr interessiert.

Zitat (von PBS123):
Der Mieter bezahlt keine Miete für die Öltanks.
Ist nicht notwendig.
Zitat (von PBS123):
Kann der Verkäufer von mir verlangen dass wir das Öl bezahlen müssen?
Ja, wenn er es gekauft hat (obwohl der N-Vertrag was anderes sagt).
Zitat (von PBS123):
Die Mieter zahlen auch keine Nebenkosten.
Das ist dubios.
3 Mieter und zahlen keine Nebenkosten? Und heizen mit Öl, welches der Verkäufer/Voreigentümer gekauft hat?

Frag doch zunächst mal den Verkäufer, was los ist. Hat das evtl. mit der Verwandtschaft zu tun?
Zitat (von PBS123):
Wem gehört das Öl dann?
Dem, der es gekauft hat.

Und wann wollt ihr eine Pelletsheizung einbauen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
PBS123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den massigen Input.
Pelletheizung sollte eigentlich zeitnah installiert werden. Macht für mich aber keinen Sinn wenn noch soviel Öl da ist. Wird dann wohl erst im Sommer 2020 soweit sein
Hat der Mieter hier ein Mitsprache Recht bzgl. Heizungsart?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von PBS123):
Hat der Mieter hier ein Mitsprache Recht bzgl. Heizungsart?
Der Mieter? Ja, indirekt.Du musst als Vermieter den Heizungsbetrieb sicherstellen. Auch an WW-Versorgung denken.

Pelletsheizung ist evtl. Modernisierung, wo du die Kosten zu % auf die Mieter umlegen kannst. Bedeutet dann Mieterhöhung.
Sowas muss lange vorher bekanntgegeben werden, damit Mieter wegen der Kosten uU auch kündigen können.
Aber: Ist überhaupt eine Modernisierung/Umbau der Heizung notwendig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
PBS123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nicht um die Umlage auf den Mieter. Aber die Heizungsanlage ist von 1999. Modernisiert werden muss die Anlage. Und eine Pelletheizung mit Warmwasser Gewinnung durch die Sonne ist auch was schönes.

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#12
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von PBS123):
Wem gehört das Öl dann?

Dem, der Eigentümer des Öls ist.

Zitat (von Anami):
Dem, der es gekauft hat.

Man muss nicht Käufer sein um Eigentümer zu werden. Man kann z.B. auch durch Schenkung zum rechtmässigen Eigentümer werden.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32236 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von PBS123):
Und eine Pelletheizung mit Warmwasser Gewinnung durch die Sonne ist auch was schönes.
Volle Zustimmung.
Dann teile deinen Mietern deinen Plan (etwas konkreter als hier und mietrechtlich korrekt) frühzeitig mit.
Zitat (von PBS123):
Es geht mir nicht um die Umlage auf den Mieter.
Schön. Du musst die Kosten ja nicht umlegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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