Hallo,
meine Partnerin und ich beabsichtigen einen Bauernhof zu kaufen. Der Notarvertragsentwurf enthält eine Sanierungsklausel, welche folgendes besagt:
Zitat:Der Käufer verpflichtet sich, die aufstehende Bebauung zu sanieren und zu erhalten. Für den Fall, dass fünf Jahre nach Beurkundung nicht nachhaltig mit der Sanierung begonnen wurde, also mindestens die Fassade, das Dach und die Fenster saniert wurden, steht dem Verkäufer ein Wiederkaufsrecht zu.
Das Objekt besteht aus zwei Wohnhäusern sowie mehreren Stallgebäuden. Wir hatten darum gebeten, die Sanierungsklausel auf die Wohnhäuser zu begrenzen. Der Verkäufer wünscht jedoch keinerlei Änderungen an der Sanierungsklausel.
Bei der Immobilie handelt es sich um einen alten Bauernhof, ohne Denkmalschutz. Für die Wohnhäuser planen wir die Sanierung von Fassade, Dach und Fenstern. Kann uns die Klausel auf die Füße fallen, weil die Stallungen bei der Sanierung unberührt bleiben?