Guten Tag,
vor fast genau einem Jahr erwarb ich ein Notebook der Marke Fujitsu-Siemens Amilo Pi 1556. Bereits in den ersten Wochen stellten sich vereinzelt Probleme mit dem Audioadapter ein. Diese traten allerdings so selten auf, dass ich von einem Software-Problem ausging. Als sich die Fehler dann häuften, nahm ich im Februar erstmals den Collect&Return-Service der Firma Fujitsu-Siemens in Anspruch. Es wurde der Arbeitsspeicher gewechselt und ich erhielt das Notebook zurück. Vor mehreren Wochen traten daraufhin erneut Probleme mit dem Audioadapter auf. Ich nutzte am 24.09.2007 erneut den Reparaturservice und es wurden weitere Komponenten ausgetauscht. Nach dem nunmehr zweiten Nachbesserungsversuch ist der Fehler immer noch nicht beseitigt. Aus diesem Grunde möchte ich mein Rücktrittsrecht gemäß § 437 Nr. 2 BGB
in Verbindung mit § 440 BGB
in Anspruch nehmen und Fujitsu-Siemens um Erstattung des vollen Kaufpreises bitten.
Da ich das Gerät entsprechend der Gebrauchsanleitung verwendet habe, ist ein Verschulden des Mangels seitens meiner Person auszuschließen. Das Notebook wurde ausschließlich am heimischen Schreibtisch bzw. in der Berufsschule verwendet, also lediglich auf ebenen Untergründen. Zum Transport nutzte ich eine spezielle Notebook-Tasche, die das Gerät vor Feuchtigkeit, Licht und Staub schützte.
Um vom Kaufvertrag zurückzutreten muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Fraglich ist nun, ob im o.g. Fall solch ein erheblicher Mangel vorliegt?
Ich nutze das Notebook wie oben ersichtlich dienstlich und in meiner Freizeit. Den Sound-Adapter nutze ich allerdings fast ausschließlich außerdienstlich. Dennoch ist die multimediale Nutzung des Notebooks für mich unerlässlich. Musik ist eines meiner grössten Hobbies und so höre und produziere ich Musik mit meinem Notebook, jedoch nicht für gewerbliche Zwecke.
Welcher Ansicht sind Sie? Stellt der defekte Audioadapter in diesem speziellen Fall einen erheblichen Mangel dar?
Notebook - Erheblicher Mangel?
28. Oktober 2007
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Frage vom 28. Oktober 2007 | 13:42
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook - Erheblicher Mangel?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2007 | 16:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielleicht hätte ich allgemeiner Fragen sollen:
Was macht einen erheblichen Mangel aus? Gibt es dafür eine Definitionsnorm?
-- Editiert von Florian S. am 30.10.2007 16:18:55
Und jetzt?
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