Notebook Fehler und Nachbesserung

6. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Churchie
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)
Notebook Fehler und Nachbesserung

Hallo,

im Normallfall hat ein Hersteller doch 3 Versuche, ein Defekt an einem Gerät nachzubessern.
Ich muss mich also damit abfinden, dass ich das Gerät dreimal einschicken muss. Aber wie sieht es aus, wenn der hersteller den Fehler selber nicht findet. Laut seiner Aussage war es dann keine Nachbesserung und zählt somit nicht...
In dem Fall könnte sich doch jeder Händler über sowas rausreden?!

Muss ich mir in so einem Fall einen Gutachter nehmen, der mir den Fehler bestätigt?

Wer ist denn im Endeffekt mein Ansprechpartner - mein Händler oder der Hersteller des Notebooks?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Anpsrechpartner ist der Händler.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur empfehlen, schriftlich die Nachbesserung anzumahnen, eine Frist dafür zu setzen und ankündigen, nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Kauf zurückzutreten. Nichts mündlich besprechen, sondern NUR schriftlich, am besten per Einschreiben agieren.

Wenn das Notebook noch keine 6 Monate alt ist, dann muss der Händler nachweisen, daß der Fehler bei Übergabe nicht vorhanden war.

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