Notebook - Festplatte defekt, ausgetauscht, jetzt wieder defekt, Gewährleistung ausgelaufen?

9. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
xanor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook - Festplatte defekt, ausgetauscht, jetzt wieder defekt, Gewährleistung ausgelaufen?

Guten Tag liebe Rechtsfreunde :) ,

Ich blicke bei diesen ganzen § nicht mehr durch und möchte natürlich schlagkräftige Argumente haben.

Mir wurde im Feb. 2010 ein Notebook geliefert, es fehlten 2gb Arbeitsspeicher und ein falsches Display war verbaut. Zurückgeschickt, ausgebessert alles wunderbar.
Im November 2010 ist dann die Festplatte defekt gewesen. E-Mail Verkehr viel bla bla. Hingeschickt, viel Nachfragerei was nun damit ist und 4 Wochen später war es wieder da.
Inzwischen ist ja die Gewährleistung abgelaufen und auch die Garantie seitens des Händlers ist verfallen. Allerdings ist seit vorgestern die Festplatte wohl offensichtlich wieder defekt.
Was kann ich da nun noch machen ? Oder kann ich das Gerät nun als teure Deko ist den Schrank stellen und habe keinerlei Möglichkeiten mehr außer auf eigene Kosten ne Reparatur zu tragen ?

Falls noch Fragen sind zum genaueren Ablauf, beantworte ich diese selbstverständlich gerne.
Das ist doch absolute Kundenverarsche, wenn so teure Geräte ständig kaputt sind und man muss Reparaturen selbst tragen.

Vielen Dank schon mal für die ganzen Mühen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
ist dann die Festplatte defekt gewesen.

Was war denn genau defekt?
Was wurde gemacht?
Was genau stand denn im Reparaturbeleg?



quote:
Was kann ich da nun noch machen ?

Wann genau lief denn Garantie ab und wann dei Gewährleistung?
Man könnte versuchen bein Hersteller etwas über Kulanz zu erreichen.

Ansonstem bliebe nur der Austausch der Festplatte auf eigene Kosten.



PS: Was für Fehler gibt es denn?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
xanor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Was war denn genau defekt?


Die ganze Platte war hinüber. Aber im Computerbereich kenne ich mich genügend aus, dass ich da soweit fit bin, um Teile etc auszuschließen.

Zitat:
Was wurde gemacht?


Es wurde eine neue Festplatte eingebaut.

Zitat:
Was genau stand denn im Reparaturbeleg?


S.M.A.R.T. Fehlerausgabe der Festplatte. Umtausch der Festplatte.


Zitat:
Wann genau lief denn Garantie ab und wann dei Gewährleistung?


Die Garantie lief dann im Feb. 2011 ab und die Gewährleistung beträgt ja auch 1 Jahr, wenn ich das so richtig verstanden und gelesen habe, also auch im Feb. 2011 dann. Nur es handelt sich ja nun wieder um einen Festplattenfehler und nun die Frage, ob in diesem Fall der Notebookhersteller dafür nochmal gerade zu stehen hat, oder wie du schon sagst, ich es einfach direkt beim Festplattenhersteller versuchen sollte. Zudem würde ich das aber lieber über den Hersteller regeln, weil solch ein Produkt, was ich damals für 1000€ etwa gekauft habe und bisher halt schon so einen Leidensweg habe, wäre es mir gar am Liebsten ich könnte das Gerät mittlerweile komplett zurückgeben und würde da noch was von denen an Geld bekommen, als das Gerät noch weiter zu behalten, weil es eh eher Müll zu sein scheint, als wirklich gute Qualität leider :-/.
Es ist eine Schande, welche eine miese Qualität verkauft werden darf, dass sobald die Garantie und Gewährleistungszeit vorbei ist, die Komponenten kaputt gehen und man als Käufer einfach nichts mehr machen kann. Soweit ich das nun richtig verstanden habe , ja ?




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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
die Gewährleistung beträgt ja auch 1 Jahr, wenn ich das so richtig verstanden und gelesen habe

Die Gewährleistung beträgt regelmäßig 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen kann sie auf 1 Jahr verkürzt werden.
Privatleute können sie ganz ausschließen.
Jedoch muss der Käufer immer nachweisen, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.
Nach 6 Monaten muss der Käufer zusätzlich nachweisen, das der gewährleistungsrechtlich relevante Sachmangel zumindest schon latent bei Gefahrenübegang vorlag.

Bei der Garantie wird dieser Nachweis dem Käufer meist erlassen und der Lieferant/Hersteller übernimmt das.



quote:
oder wie du schon sagst, ich es einfach direkt beim Festplattenhersteller versuchen sollte.

Nein, ich meinte eigentlich den Notebookhersteller.
Beim Festplattenhersteller wirst du wohl abblitzen, da es sich in aller Regel um OEM-Festplatten handelt. Für OEM-Festplatten gibt der Festplattenhersteller weder Garantie noch Gewährleistung.
Aber eventuell ist es keine OEM-Festplatten und du hast Glück. Fragen kostet nichts.





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