Notebook Garantie - wieder der selbe Hardwarefehler

21. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marcelshadow18@web.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook Garantie - wieder der selbe Hardwarefehler

Hallo Allerseits,

ich habe am 23.1.2006 ein Notebook bei einem Händler gekauft. Am 25.5.2007, hat das Notebook einen Hardwarefehler angezeigt, daraufhin bin ich zum Händler gegangen und habe das Notebook aufgrund der Garantie(2 Jahre) reparieren lassen. Der Händler hat das Notebook zur Reparatur zum Hersteller geschickt.
Am 7.6.2007 konnte ich das Notebook beim Händler wiederabholen, die Grafikkarte wurde laut Händler/Hersteller ersetzt. Leider traf nach ein paar Tagen wieder der selbe Hardwarefehler ein und ich habe das Gerät am 12.6.2007 zum 2ten mal zur Reparatur gegeben.
Am 19.6.2007 konnte ich das Notebook wieder abholen, laut Hersteller/Händler wurde wieder die Grafikkarte ausgetauscht. Leider traf der gleiche Fehler zum 3ten Mal nach einigen Tagen ein. Ich bin dann wieder zum Händler und habe das Gerät zum 3ten Mal zur Reparatur abgegeben und zwar am 26.6.2007.
Danach konnte ich mir das Notebook am 13.07.2007 abholen, es wurde wieder die Grafikkarte ausgetauscht.

Nun ist gestern(19.7.2007) wieder der selbe Hardwarefehler eingetroffen und ich habe langsam die Geduld verloren. Eine 4te Reparatur möchte ich nur ungern einreichen, daher wollte ich Fragen was ich nun für Möglichkeiten habe, bzw. ob ich überhaupt etwas dagegen machen kann. Der Händler hat mir schon vorgeschlagen das sie dem Hersteller schreiben das sie das Notebook entgegen nehmen, aber ich würde für das Notebook nur 40% oder weniger vom Kaufpreis wegen Nutzung wieder bekommen. Ich habe das Notebook für 1489 € gekauft und finde dies nicht akzeptabel das es nur 1 1/2 Jahre hält, bzw. das ich nur sehr wenig vom ursprünglichen Kaufpreis wieder bekommen würde.

Würde mich auf Antworten sehr freuen

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nutzungsvorteil muß man sich nun mal anrechnen lassen. Üblicherweise 100% nach 3 Jahren, bei Elektronik möglicherweise schon nach 2 Jahren.
Oder erwarten Sie, daß Sie die Ware kostenlos nutzen konnten, nur weil sie zufällig irgendwann kaputt geht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nutzungsvorteil ist ok, aber 40 % sind hoch gegriffen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

1,5 Jahre Nutzung minus einen Monat Reparaturen = 17 Monate = ca. 510 Tage.
Macht 51% Nutzungsvorteil (3 Jahre Abschreibung = 0,1% pro Tag), d.h. man bekäme ca. 49% vom Kaufpreis wieder.

Setzt man 2 Jahre Abschreibung statt 3 an, wären es ca. 70% Nutzungsvorteil und man bekäme ca. 30% wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcelshadow18@web.de
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und gibt es keine andere Möglichkeit für mich, außer Nutzungsvorteil? Ich wollte den Laptop ja nicht für 1 1/2 Jahre nutzen sondern länger..... Und bei der Reparatur gibt sich der Hersteller ja keine Mühe. Kann ich nicht vom kaufvertrag zurück treten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nachdem das Gerät von 01/06 bis 05/07 funktionierte, würde ich einen defekt im Rahmen der Sachmängelgewährleistung als sehr unwahrscheinlich einstufen. Allerdings bin ich kein Computertechniker.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen