Hallo Allerseits,
ich habe am 23.1.2006 ein Notebook bei einem Händler gekauft. Am 25.5.2007, hat das Notebook einen Hardwarefehler angezeigt, daraufhin bin ich zum Händler gegangen und habe das Notebook aufgrund der Garantie(2 Jahre) reparieren lassen. Der Händler hat das Notebook zur Reparatur zum Hersteller geschickt.
Am 7.6.2007 konnte ich das Notebook beim Händler wiederabholen, die Grafikkarte wurde laut Händler/Hersteller ersetzt. Leider traf nach ein paar Tagen wieder der selbe Hardwarefehler ein und ich habe das Gerät am 12.6.2007 zum 2ten mal zur Reparatur gegeben.
Am 19.6.2007 konnte ich das Notebook wieder abholen, laut Hersteller/Händler wurde wieder die Grafikkarte ausgetauscht. Leider traf der gleiche Fehler zum 3ten Mal nach einigen Tagen ein. Ich bin dann wieder zum Händler und habe das Gerät zum 3ten Mal zur Reparatur abgegeben und zwar am 26.6.2007.
Danach konnte ich mir das Notebook am 13.07.2007 abholen, es wurde wieder die Grafikkarte ausgetauscht.
Nun ist gestern(19.7.2007) wieder der selbe Hardwarefehler eingetroffen und ich habe langsam die Geduld verloren. Eine 4te Reparatur möchte ich nur ungern einreichen, daher wollte ich Fragen was ich nun für Möglichkeiten habe, bzw. ob ich überhaupt etwas dagegen machen kann. Der Händler hat mir schon vorgeschlagen das sie dem Hersteller schreiben das sie das Notebook entgegen nehmen, aber ich würde für das Notebook nur 40% oder weniger vom Kaufpreis wegen Nutzung wieder bekommen. Ich habe das Notebook für 1489 € gekauft und finde dies nicht akzeptabel das es nur 1 1/2 Jahre hält, bzw. das ich nur sehr wenig vom ursprünglichen Kaufpreis wieder bekommen würde.
Würde mich auf Antworten sehr freuen
Notebook Garantie - wieder der selbe Hardwarefehler
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Nutzungsvorteil muß man sich nun mal anrechnen lassen. Üblicherweise 100% nach 3 Jahren, bei Elektronik möglicherweise schon nach 2 Jahren.
Oder erwarten Sie, daß Sie die Ware kostenlos nutzen konnten, nur weil sie zufällig irgendwann kaputt geht?
Nutzungsvorteil ist ok, aber 40 % sind hoch gegriffen.
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1,5 Jahre Nutzung minus einen Monat Reparaturen = 17 Monate = ca. 510 Tage.
Macht 51% Nutzungsvorteil (3 Jahre Abschreibung = 0,1% pro Tag), d.h. man bekäme ca. 49% vom Kaufpreis wieder.
Setzt man 2 Jahre Abschreibung statt 3 an, wären es ca. 70% Nutzungsvorteil und man bekäme ca. 30% wieder.
Und gibt es keine andere Möglichkeit für mich, außer Nutzungsvorteil? Ich wollte den Laptop ja nicht für 1 1/2 Jahre nutzen sondern länger..... Und bei der Reparatur gibt sich der Hersteller ja keine Mühe. Kann ich nicht vom kaufvertrag zurück treten?
--- editiert vom Admin
Nachdem das Gerät von 01/06 bis 05/07 funktionierte, würde ich einen defekt im Rahmen der Sachmängelgewährleistung als sehr unwahrscheinlich einstufen. Allerdings bin ich kein Computertechniker.
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