Notebook / Garantiefall / Reparatur nicht möglich

14. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Notebook / Garantiefall / Reparatur nicht möglich

Hallo,

im August 2007 habe ich mir bei ASUS ein Notebook gekauft. Anfang des Monats August 2009 musste ich das Gerät aufgrund eines Defekts als Garantiefall einsenden (Der Defekt fiel also noch in die Garantiezeit) und wurde auch als Garantiedefekt akzeptiert. Heute, nach circa 5 Wochen Reparaturzeit teilte mir ASUS folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

hiermit möchten wir Sie informieren, dass wir aus unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage sind Ihren Servicefall zeitnah durch eine Reparatur zubeenden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die folgende Option an

Sie erhalten eine vollständige Gutschrift abzüglich eines Aufwand-Abschlags den Ihnen Ihr Fachhändler nennen kann. Bitte beachten Sie, daß die Gutschrift ausschließlich an Ihren Händler ausbezahlt wird. Sollte der Händler nicht mehr existieren, entfällt leider die Option auf Gutschrift.

Für die weitere Bearbeitung der Gutschrift benötigen wir die Angaben Ihres Händlers sowie eine Rechnungskopie.
Die Bearbeitungszeit für eine Gutschrift beträgt 20 Arbeitstage. Die vorbenannte Bearbeitungszeit zählt vom Tag des Eingangs Ihrer Bestätigung.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass die Reparatur jetzt erst einmal angehalten wurde und wir auf Ihre Entscheidung warten.

Sollten wir innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Versenden dieser Email keine Antwort Ihrerseits erhalten, werden wir die Reparatur fortsetzen und Ihnen Ihr Original Gerät zurücksenden.

Weiterhin möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, daß nach Eingang Ihrer Bestätigung für eine Gutschrift, Ihr Original Gerät nicht zurückgesand wird und die auf diesem Gerät befindlichen Daten gelöscht werden. Sollten Sie sich bereits für eine anderes Angebot entschieden haben oder die 7 Arbeitstage bereits verstrichen sind, verliert dieses Angebot seine Gültigkeit."

Ist diese Praxis und der Kundenumgang eine übliche Tatsache?

Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Hersteller und wie sind meine Rechte in solch einem Fall. Muss mir ASUS nicht selbst eine Gutschrift nach einem gestaffelten Zeitwert zahlen (z.b. nach 24 Monaten circa 60% des Kaufpreises?)?

Vielen Dank für eine hilfreiche Unterstützung,

gainsbourg


-----------------
" "

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Zitat:
Ist diese Praxis und der Kundenumgang eine übliche Tatsache?


Wenn man anscheinend in Notebooks erstickt, die zu reparieren sind, vielleicht. Jedenfalls befinden sich nicht wenige Leidensgenossen in monatelangen, zermürbenden Auseinandersetzungen mit dieser Firma, die anscheinend teilweise schon Notebooks, die wenige Monate alt sind, nicht mehr reparieren kann.

http://www.hardwareluxx.de/community/showthread.php?t=430069

Zitat:
Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Hersteller und wie sind meine Rechte in solch einem Fall. Muss mir ASUS nicht selbst eine Gutschrift nach einem gestaffelten Zeitwert zahlen (z.b. nach 24 Monaten circa 60% des Kaufpreises?)?


Zu was sich der Hersteller freiwillig selbst verpflichtet hat, findest du in seinen Garantiebestimmungen. Und da wird in der Regel überhaupt nichts stehen von "Gutschrift" oder Ähnlichem. Meistens steht da nur etwas von "Reparatur" oder Austausch, über dessen Gewährung aber alleine der Hersteller entscheidet, nach seinem Gutdünken.

Demnach das Angebot hier als freiwillige Offerte zu betrachten, vielleicht ist man überhaupt nicht mehr in der Lage, das Notebook zu reparieren, was man aber kaum zugeben wird. Also tastet man sich jetzt einmal vor.

Würde dennoch über das Angebot nachdenken, insbesondere ist die Garantiezeit inzwischen zu Ende, sie verlängert sich auch nicht. Bei einer möglicherweise bald fälligen weiteren Reparatur wäre diese kostenpflichtig, wenn Asus überhaupt noch reparieren könnte.

Dann müsste man den Rechtsweg beschreiten, zwar sind Hersteller verpflichtet, über eine gewisse Dauer Ersatzteile beschaffen zu können, aber es gibt Tricks genug, eine solche Reparatur für den Käufer absolut unwirtschaftlich zu machen.

-----------------
""

-- Editiert am 14.09.2009 18:24

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen