Guten Tag miteinander,
Ich habe mir am 10. Januar 2010 ein MSI x340 Notebook, bei Ebay vom Verkäufer qualifo.de gekauft.
Habe dieses dann in einem Notebook-Rucksack transportiert.
Nach knapp zwei Wochen war dann plötzlich ein Riss im Display, wobei dieser nur auf dem inneren TFT-Blatt ist. Von außen gibt es keinerlei Kratzer oder Dellen.
Also habe ich das Notebook zu MSI eingeschickt (da 2 Jahre Pickup-Service).
4 Tage später kam dann eine Email, dass der Schaden auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sei und ich für die Reparatur 250€ Bezahlen sollte.
Enttäuscht wie ich war wandte ich mich an die Verbraucherzentrale und schickte auf deren Rat folgendes Schrieben per Einschreiben mit Rückschein an MSI:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich hiermit auf das von Ihnen erhaltene Schreiben zu dem Gerät
RMA-Nummer: **************
Seriennummer: *************
KVA-Nummer: GERMANY**********.
Der Schaden an dem von mir eingeschickten Notebook ist nicht auf einen unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Einwirkung zurückzuführen.
Das Notebook wurde ausschließlich in einer gepolsterten Notebook-Tasche transportiert und keinerlei Stößen oder Druck ausgesetzt.
Die Tatsache, dass das Gerät weder Kratzer noch Dellen aufweist, sollte dies beweisen.
Außerdem verfüge ich über Zeugen, die bestätigen können, dass ich das Gerät ausschließlich ordnungsgemäß transportiert und benutzt habe.
Ich bitte Sie hiermit Ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen und mir spätestens bis zum 8. März 2010 eine schriftliche Rückmeldung zu geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Zwei Tage später kam per Mail folgende Antwort von MSI:
Zitat:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Wir haben nach Ihnen ein Kostenvoranschlag geschickt weil unsere Techniker gefunden ein Bruch an Ihre LCD.
Weil das ist eine mechanische Schäden das geht nicht unter Garantie.
Mfg
Rafał ****
Service logistic specialist
Und heute (einen Tag später) kam erneut eine Mail mit dem Inhalt:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir von Ihnen noch keine Rückmeldung bezüglich der kostenpflichtigen Reparatur RWK-************ erhalten.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto. Sollten Sie mit der Durchführung der kostenpflichtigen Reparatur nicht einverstanden sein, überweisen Sie bitte die Überprüfungspauschale in Höhe von € 29,00. Das Gerät wird Ihnen dann unrepariert zurückgeschickt.
Wir bitten um Rückantwort. Sollten wir bis zum 10-03-2010 keine Antwort erhalten, werden wir Ihnen das Gerät zu unserer Entlastung unrepariert retournieren, inkl. einer Rechnung über die Überprüfungspauschale (zahlbar sofort nach Erhalt).
Mit freundlichen Grüßen
Nun meine Frage:
Soll ich einen Anwalt einschalten und auf meinem Gewährleistungsrecht beharren, oder ist das Aussichtslos?
Ich persönlich glaube ehrlich, dass ich den Schaden nicht verschuldet habe, sondern er einfach auf die mangelhafte Verarbeitung dieses Notebooks zurückzuführen ist.
Gruß,
Jan
-- Editiert am 25.02.2010 14:52