Notebook Gewährleistung

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
jan78701
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook Gewährleistung

Guten Tag miteinander,

Ich habe mir am 10. Januar 2010 ein MSI x340 Notebook, bei Ebay vom Verkäufer qualifo.de gekauft.

Habe dieses dann in einem Notebook-Rucksack transportiert.
Nach knapp zwei Wochen war dann plötzlich ein Riss im Display, wobei dieser nur auf dem inneren TFT-Blatt ist. Von außen gibt es keinerlei Kratzer oder Dellen.

Also habe ich das Notebook zu MSI eingeschickt (da 2 Jahre Pickup-Service).
4 Tage später kam dann eine Email, dass der Schaden auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sei und ich für die Reparatur 250€ Bezahlen sollte.

Enttäuscht wie ich war wandte ich mich an die Verbraucherzentrale und schickte auf deren Rat folgendes Schrieben per Einschreiben mit Rückschein an MSI:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich hiermit auf das von Ihnen erhaltene Schreiben zu dem Gerät
RMA-Nummer: **************
Seriennummer: *************
KVA-Nummer: GERMANY**********.

Der Schaden an dem von mir eingeschickten Notebook ist nicht auf einen unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Einwirkung zurückzuführen.
Das Notebook wurde ausschließlich in einer gepolsterten Notebook-Tasche transportiert und keinerlei Stößen oder Druck ausgesetzt.
Die Tatsache, dass das Gerät weder Kratzer noch Dellen aufweist, sollte dies beweisen.
Außerdem verfüge ich über Zeugen, die bestätigen können, dass ich das Gerät ausschließlich ordnungsgemäß transportiert und benutzt habe.

Ich bitte Sie hiermit Ihrer Gewährleistungspflicht nachzukommen und mir spätestens bis zum 8. März 2010 eine schriftliche Rückmeldung zu geben.


Mit freundlichen Grüßen,


Zwei Tage später kam per Mail folgende Antwort von MSI:

Zitat:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Wir haben nach Ihnen ein Kostenvoranschlag geschickt weil unsere Techniker gefunden ein Bruch an Ihre LCD.
Weil das ist eine mechanische Schäden das geht nicht unter Garantie.
Mfg
Rafał ****
Service logistic specialist


Und heute (einen Tag später) kam erneut eine Mail mit dem Inhalt:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir von Ihnen noch keine Rückmeldung bezüglich der kostenpflichtigen Reparatur RWK-************ erhalten.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto. Sollten Sie mit der Durchführung der kostenpflichtigen Reparatur nicht einverstanden sein, überweisen Sie bitte die Überprüfungspauschale in Höhe von € 29,00. Das Gerät wird Ihnen dann unrepariert zurückgeschickt.
Wir bitten um Rückantwort. Sollten wir bis zum 10-03-2010 keine Antwort erhalten, werden wir Ihnen das Gerät zu unserer Entlastung unrepariert retournieren, inkl. einer Rechnung über die Überprüfungspauschale (zahlbar sofort nach Erhalt).
Mit freundlichen Grüßen


Nun meine Frage:
Soll ich einen Anwalt einschalten und auf meinem Gewährleistungsrecht beharren, oder ist das Aussichtslos?
Ich persönlich glaube ehrlich, dass ich den Schaden nicht verschuldet habe, sondern er einfach auf die mangelhafte Verarbeitung dieses Notebooks zurückzuführen ist.
Gruß,
Jan

-- Editiert am 25.02.2010 14:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich persönlich glaube ehrlich, dass ich den Schaden nicht verschuldet habe, sondern er einfach auf die mangelhafte Verarbeitung dieses Notebooks zurückzuführen ist. <hr size=1 noshade>


Und schon sind wir mitten in einem Kernproblem des §476 BGB :

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar . "

Aber selbst wenn man das verneint und der VK beweisen müßte, daß es sich um unsachgemäße Behandlung handelt, bleibt das Risiko für den K, daß er das kann.

Da es sich um einen mechanischen Mangel handelt und der Schaden ja bei Übergabe zumindest noch nicht offensichtlich vorhanden war, könnte es sich durchaus um einen Fall handeln, bei dem ein neutraler Gutachter sagen würde "kann nur durch Überbeanspruchung verursacht worden sein".

quote:<hr size=1 noshade>wobei dieser nur auf dem inneren TFT-Blatt ist. Von außen gibt es keinerlei Kratzer oder Dellen <hr size=1 noshade>


Was nicht heißt, daß er nicht durch unsachgemäße Einwirkung entstanden sein kann. Ich kann zum Beispiel problemlos Pixel auf einem TFT zerstören, ohne daß man auch nur die geringste Spur meines Handelns auf der Oberfläche finden wird.

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem verfüge ich über Zeugen, die bestätigen können, dass ich das Gerät ausschließlich ordnungsgemäß transportiert und benutzt habe. <hr size=1 noshade>


Das jedenfalls wirst du vergessen können, da die wohl kaum bezeugen können, was du 24/7 mit dem Gerät gemacht hast oder zu jeder Sekunde das Gerät im Blick hatten.

Idealerweise läßt du erst mal eine lokale Werkstatt checken, wie die die Mängelursache einschätzen. Wenn die schon sagen "das geht nur durch unsachgemäße Behandlung", wird ein Gutachter vermutlich auch nichts anderes sagen und dann lohnt es das Prozeßkostenrisiko wohl nicht.

Zitat:
bei Ebay vom Verkäufer q... gekauft.


Was an "Verzichten Sie auf konkretisierende Details!" hast du denn nicht verstanden?

-- Editiert am 25.02.2010 15:59

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
walton
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn Du Ansprüche aus Gewährleistung forderst,dann mußt Du diese gegenüber Deinem Vertragspartner = Verkäufer stellen.
MSI hat als Hersteller mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Also Qualifo kontaktieren und Nacherfüllung verlangen.




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