Notebook-Kauf: Keine Lieferung trotz Bestellung (interessante Variante)

17. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook-Kauf: Keine Lieferung trotz Bestellung (interessante Variante)

Am 07.11.2003 bestellte ich ein Notebook für 1,16€ + 10,00€ Versandkosten bei der Firma XYZ. Mir war schon klar, dass es kein Notebook für 1,16€ käuflich zu erwerben gibt. Jedoch wollte ich so auf den Fehler aufmerksam machen.
Die Bestellung im Online-Shop lief 'ganz normal', ich bekam eine Bestätigungsseite, in der mir die Lieferzeit von 2-5 Werktagen zugesichert wurde und kurze Zeit später auch eine Bestätigungsmail.
Da dachte ich mir, dass es doch sehr merkwürdig sei, einen Shop so zu automatisieren und dieses Risiko einzugehen.
Ich ging davon aus, dass ich innerhalb kurzer Zeit eine Mail bekommen würde, indem der Fehler aufgeklärt würde. Jedoch kam nichts dergleichen.
Ein weiterer Besuch in dem besagten Shop liess mich erkennen, dass der Betreiber die Bestellung aber sehr wohl gelesen haben muss, denn der Artikel war einen Tag später im Shop nicht mehr erhältlich.
Im Shop selbst fand ich unter den AGB diesen Eintrag: 'Fügen Sie hier Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.'
...und under den Liefer- und Versandkosten diesen: 'Fügen Sie hier Ihre Informationen über Liefer- und Versandkosten ein.'
...
Nun kam mir am Wochenende der Gedanke, das 'Ding' durchzuziehen. Ich habe eine rechtskräftige Bestellung getätigt, der Händler hat nicht in angemessener Zeit nach seiner Auftragsbestätigung der Bestellung widersprochen, also besteht ein Vertrag.
...
Nun meine Fragen: ist dem so, oder täusche ich mich hier? Was muss ich beachten, wenn ich den nächsten Schritt mache? Habe ich Chancen, das Notebook zu bekommen, oder einen Vergleich zu schließen?
...
Danke für Ihre/eure Informationen
.
Gruß
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Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ihr Verkäufer hat es leider versäumt den Kaufvertrag, gemäß § 119 BGB (Erklärungsirrtum) anzufechten: "Die Anfechtungserklärung muss unverzüglich nach Kenntnis des Irrtums erfolgen, § 121 BGB .

-> In Ihrem Falle hätte es zeitgleich mit der Aktualisierung des Angebotes geschehen müssen.

Von daher stehen m. E. Ihre Chancen das Teil für den Angebotspreis zu bekommen, sehr gut.

Haben Sie die Bankverbindung, bzw. haben Sie den Betrag bereits überwiesen?

-> Sollten Sie den Betrag bereits überwiesen haben, und die 2 - 5 Werktage Lieferzeit bereits verstrichen sein, setzen Sie Ihren VK in Lieferverzug.

-----------------
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#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Den Fehler hätte der Shopbetreiber umgehen können , indem er sich die Vertragserfüllung erst mit Lieferung vorbehalten hätte .

Aber bei den AGBs ... :)

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