Hallo an alle!
Ich weiß, dieses Thema ist schon vielfach diskutiert worden, zu meinem, habe ich aber noch keine Lösung finden können.
Ich habe mir bei MediaMarkt 2.9.04 ein Notebook von Siemens gekauft. Bereits kurz nach dem Kauf fiel mir der extrem laute Lüfter auf, ein Arbeiten an dem Gerät war nur schwer möglich. Da ich das Notebook jedoch für mein Studium brauchte, habe ich mich erst am 18.4.05 für eine Reparatur entschieden. Das Mainboard wurde ausgetauscht und 3 Wochen später hatte ich das NB wieder in den Händen. Das Lüftergeräusch war anfangs in Ordnung, nach 1 MOnat Nutzung wieder laut. Also wieder zur Reparatur, wieder 3 Wochen weg. Die letzte Reparatur war dann am 28.9.05, wieder 3 Wochen weg. Als es wieder da war, rauschte es sogar lauter als zuvor. Also gesagt: Geld zurück!
MediaMarkt schickte den Laptop dann wieder zu Siemens, um einen Garantieanspruch prüfen zu lassen... Bis heute ist es dort.
Heute schickt MEdiaMarkt (nach mehrmaliger Anfrage) mir eine Mail, in der sie mir 70 % des Wertes ersetzen wollen, da Siemens ihnen auch nicht mehr zahlt.
1. Muss ich einen solchen Nutzungsabschlag akzeptieren, obwohl das Gerät über 10 Wochen in Reparatur war und eine Nutzung nur "aus der Not geboren" möglich?
2. Kann MediaMarkt verlangen, dass ich mir die Gutschrift direkt von deren Service-Center abhole (immerhin 250 km entfernt von mir)?
3. Ist der Vertrag nicht zwischen mir und MediaMarkt entstanden und damit das Verhältnis MM - Siemens und deren Nutzungsabschlagsproblematiken für mich uninteressant?
4. Kann ich für die Dauer der Rechner-Abwesenheit eine Entschädigung für eine Laptop-Leihe verlangen???
Danke, ihr würdet mir echt helfen...
Notebook - Nutzungsabschlag???
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
1. Ja. Der K muss sich den gezogenen Nutzen anrechnen lassen. FSC berechnet pro Nutzungsmonat 3% Abschlag, pro Reparaturversuch werden wieder 3% gutgeschrieben. Somit bleibt hier, nach meiner Rechnung 10 Monate Nutzung, also 30% Abschlag.
2. Der K hat Anspruch auf Auszahlung der Gutschrift. Ob hier im Falle der Abholung die Fahrtkosten erstattet werden müssten, kann ich nicht sagen.
3. Theoretisch ja. Aber was FSC den Roten etwas abzieht, können sie im anderen Vertragsverhältnis wieder dem Kunden abrechnen.
4. Nein.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Sie können um Überweisung bitten, Dieses sollte in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung möglich sein.
Einfach per Mail nachfragen.
Ansonsten ist Ihr Hinweis "Nutzung aus der Not geboren" nicht die Schuld von MM, da ein Mangel erst als ein Solcher vom VK erkannt wird,wenn er davon Kenntnis erhält.
Das Sie nicht sofort reklamiert haben,ist somit allein Ihre Verantwortung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für eure Antworten...
Ich habe MM dennoch damit "gedroht" im Zweifel einen Gegenanspruch geltend zu machen und damit aufzurechnen...
Jetzt hat die Geschäftsleitung beschlossen, mir den vollen Kaufpreis zu erstatten, um mich "als guten Kunden nicht zu verlieren". Die Auszahlung erfolgt auch direkt auf das Konto...
Soviel zu dem Unterschied zwischen Theorie und Praxis...
Im Übrigen denke ich, dass ein Anspruch auf Zahlung der Notebook-Leihgebühr sich aus den §§ 280 ff. BGB
durchaus ableiten lässt - vor allem im Hinblick auf den § 439 II. Wäre natürlich ein wenig Arbeits- und Beweisaufwand gewesen, aber naja...
Und jetzt?
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