Notebook - Reparatur unmöglich

30. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
TheStarter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Notebook - Reparatur unmöglich

Liebe Forengemeinde,

in der Hoffnung das ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt habe ich mich hier angemeldet und versuche euch im Folgenden mein Problem darzustellen.

Im Februar 2009 kaufte ich ein Notebook bei einem Online-Händler für einen Preis von 1300 Euro. Im August 2010 bemerkte ich einen Defekt des Notebooks. Nach einem Telefonat mit meinem Online-Händler empfahl dieser mir das Notebook via RMA (Rücksendenummer) an den Hersteller zu schicken um den Mangel zu beheben. Der Hersteller hat beim Kauf eine 2 jährige Garantie dazugegeben.

Der Hersteller schickte mir ein UPS-Auftrags-Label mit dem ich das Notebook zur Reparatur einschickte. Nach ca. 3 Wochen schrieb mir der Hersteller das eine Reparatur nicht möglich sei und mir ein Austauschgerät (anderes Modell) angeboten wird. Das Austauschgerät entsprach aber nicht den Leistungsmerkmalen meines ursprünglich gekauften Notebooks und ein gleiches Modell konnte mir nicht angeboten werden (wird nicht mehr produziert). Deshalb lehnte ich den Austausch ab und fragte nach einer Alternative. Die Alternative seitens des Herstellers war eine Gutschrift die bei meinem Online-Händler hinterlegt werden soll. Nach meiner Nachfrage wie hoch die sein wird verwies man mich an meinen Online-Händler. Dieser widerum verwies auf den Hersteller und sagte die Höhe bestimmt der Hersteller. Nach jetzt 10 Wochen ungeklärten Sachverhalts stellte sich heraus das mein Notebook nicht reperabel war weil UPS das Paket verloren hat und es nie bei der Hersteller-Werkstatt angekommen ist. Mittlerweile kenne ich auch die Höhe der Gutschrift, diese soll 650 Euro betragen (angeblicher Zeitwert des Notebook). Damit gebe ich mich aber ehrlich gesagt nicht zufrieden. Habe ich nicht Anspruch auf den vollen Kaufpreis bzw. auf ein Notebook mit mindestens den gleichen Leistungsmerkmalen? Mit wem muss ich mich jetzt auseinandersetzen Händler, Hersteller oder UPS?

Ich hoffe ihr könnt ein wenig beitragen um meine Verwirrung etwas zu beheben. Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Na schauen wir mal:

Du hast zwei Anspruchsgrundlagen.

1. Gewährleistung gegenüber dem VK. Da mußt du aber 6 Monate nach Kauf beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag. Kannst du das?

2. Garantie gegenüber dem Hersteller. Was die beinhaltet, muß man im Einzelfall in den Garantiebedingungen nachschauen.

quote:
Habe ich nicht Anspruch auf den vollen Kaufpreis bzw. auf ein Notebook mit mindestens den gleichen Leistungsmerkmalen?


Nur, wenn du entweder gegenüber dem VK das Vorliegen des Mangels bei Übergabe beweisen kannst oder wenn die Garantiebedingungen des Herstellers so etwas hergeben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheStarter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

zu1. Da das Notebook beim Versand durch UPS verloren gegangen ist wird es ja scheinbar unmöglich das noch zu beweisen. Aber es ist ja nicht mein verschulden das UPS das Paket verloren hat. Schließen sich dadurch meine Gewährleistungsrechte aus?

zu2. Ich zitiere einfach mal aus den beiligenden Garantiebedinbungen, vielleicht bringt das ein wenig Licht ins Dunkle.

"... Gegebenenfalls wird das gesamte Produkt gegen ein gleiches oder funtional gleichwertiges Produkt ausgetauscht. In jedem Fall beschränkt sich der Wert der Garantieleistung auf den Wert des fehlerhaften Produkts."

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Bei Garantie (im Gegensatz zur Gewährleistung) dürfte das Versandrisiko bei dir liegen. War das Paket nicht ausreichend versichert?

quote:
In jedem Fall beschränkt sich der Wert der Garantieleistung auf den Wert des fehlerhaften Produkts


Dann wirst du den *Neupreis* also keinesfalls erstattet bekommen, denn nach 20 Monaten ist der Wert des Gerätes ja nur noch ungefähr 1/3 des Neupreises.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheStarter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Bei Garantie (im Gegensatz zur Gewährleistung) dürfte das Versandrisiko bei dir liegen. War das Paket nicht ausreichend versichert?


Der Versandauftrag wurde nicht durch mich sondern durch den Hersteller aufgegeben. Ich denke dadurch legt die Versicherungspflicht beim Hersteller. Oder?

quote:
Dann wirst du den *Neupreis* also keinesfalls erstattet bekommen, denn nach 20 Monaten ist der Wert des Gerätes ja nur noch ungefähr 1/3 des Neupreises.


Wonach bemisst sich denn der Wert eines privat genutzten Notebooks? Muss man dafür die AfA-Tabelle heranziehen. Hier wird ein Notebook ja über 3 Jahre abgeschrieben. Aber das erscheint mir doch sehr wenig. Ich hatte nicht vor nach 3 Jahren mir ein neues Notebook zu kaufen.
Bei einem Online-Auktionshaus kann ich derzeit ein gleiches (ähnlich gebrauchtes) Notebook für ca. 1100 Euro erwerben. Mit den angebotenen 650 Euro könnte ich mir niemals ein gleiches/gleichwertiges gebrauchtes Notebook kaufen. Kann ich diese Information zur Zeitwertberechnung mit einbeziehen?

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