Hallo Miteinander,
ich habe im letzen Jahr ein macbook gekauft. Das Gerät hatte ziemlich schnell Darstellungsfehler. Das Gerät war seit September für insgsamt 41 Tage in der Reparatur. Das Gerät ist immer noch defekt. Das Problem ist, dass der Fehler nicht reproduzierbar ist, und auch mal drei Wochen nicht auftreten kann. Ich habe mit Apple telefoniert und Ihnen auch Fotos (ich habe einige vom Bildschirm mit dem Fehler gemacht) gemailt. Die Technikerin hat mich jetzt wieder zu einem zu einem Service Provider geschickt, um den Hardwarefehler zu bestätigen.. . (Ich habe gesagt, ich möchte keine weitere Reparatur) Da ist das Gerät jetzt seit einer Woche. Der Fehler ist natürlich noch nicht aufgetreten. Muss ich darauf warten bis der Fehler jetzt auftritt, auch wenn ich ihn beweisen kann und er auch erst in zwei Wochen auftreten kann? Zumal die Werkstatt ja keinen normalen Gebrauch simulieren kann (schon zeitlich nicht) Ist das zumutbar oder eher unverhältnismässig? Fühle mich hingehalten. (bin noch in der Herstellergarantie).
Über Antworten bin ich sehr dankbar, schreibe gerade meine Magsisterarbeit und brauche den Rechner... .
-- Editiert am 05.03.2009 08:01
Notebook Umtausch/Nachweis Hardwaredefekt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
danke für die Antwort! Aber der Fehler trat das erste Mal innerhalb der sechs Monate auf! DAs Gerät war bislang dreimal in der Reparatur. Und es ist immer der Selbe Fehler... . Ändert das die Sachlage nicht ein wenig?!
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Wurde sich immer wegen des Sachmangels an den Verkäufer gewandt ODER wurde die Hersteller-Garantie in Anspruch genommen.?
hallo, ich habe immer alles über apple direkt: also Hersteller bzw. einen Service Provider von Apple gemacht.
Ich hätte noch präziser fragen müssen:
Apple ist aber nicht der Verkäufer? Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil es hier um Gewährleistung bzw. Garantie geht. Und apple vertreibt ja auch über eigene Shops bzw. Stores.
nein, gekauft habe ich bei Media Markt... . Wie ist die Lage, spielt das eine Rolle? ich habe doch Herstellergarantie, egal wo ich kaufe. zumal in den großen Märkten mittlerweile extra apple-abteilungen sind.
vielen Dank!!!
-- Editiert am 05.03.2009 21:36
Ja, das spielt eine Rolle. Man sollte sich immer an den Verkäufer halten, wenn man irgendeine Chance haben will, z. B. vom Kauf zurücktreten zu können.
Es geht um den Unterschied gesetzliche Gewährleistung (Verkäufer) und Garantie des Herstellers. Auch wenn der Händler letztlich nichts anderes tut, als ein reklamiertes Notebook (auch) zum Hersteller einzuschicken, können sich im weiteren Verlauf vollkommen andere Rechtsfolgen ergeben.
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Garantie und Gewährleistung oder der feine Unterschied
http://74.125.77.132/search?q=cache:KbHrL20rnfoJ:www.mobil-szene.de/fileadmin/dokumente/recht/Recht_2_-_Garantie_und_Gewaehrleistung_oder_der_feine_Unterschied__2_.pdf+garantie+gew%C3%A4hrleistung+der+feine+unterschied&hl=de&ct=clnk&cd=2&gl=de&client=firefox-a
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Kurz: Garantie ist eine freiwillige (Zusatz)Verpflichtung des Herstellers, das Notebook funktionsfähig zu halten und das für eine gewisse Zeit, es wird immer nur auf Reparatur oder (höchstens) Austausch hinauslaufen können.
Dagegen ist die Gewährleistung des Händlers gesetzlich verankert. Liegt ein Sachmangel vor, bestimmen sich die Rechte des Käufers nach diesen Vorschriften (und da spielt z. B. auch eine Rolle, wie oft eine Nachbesserung desselben Fehlers zumutbar ist, nämlich (höchstens) 3 mal.
Ein Überblick:
http://www.chip.de/artikel/Ihr-Recht-als-Kaeufer_12821708.html
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Es wäre also ratsam gewesen, das Notebook beim ersten Defekt beim Verkäufer (MM) zu reklamieren.
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§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
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§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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Auch wenn hier speziell das Problem ist, dass der Fehler anscheinend nur sporadisch auftritt und möglicherweise nicht so ohne weiteres reproduzierbar zu sein scheint, ist er da und wäre somit reklamiert worden.
Insbesondere wurde schon oben darauf hingewiesen, dass bei der Gewährleistung die ersten 6 Monate deshalb so wichtig sind, weil eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers besteht, es wird vermutet, dass der Sachmangel schon bei Übergabe (Gefahrenübergang) vorhanden war. Nach den 6 Monaten hat der Käufer zu beweisen, dass dies der Fall war, was sehr schwierig sein kann.
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Jetzt hat man sich nicht an den Verkäufer gehalten, sondern an den Hersteller. Und der findet noch nicht einmal den Fehler.
Vielleicht wäre es hier angebracht, einmal zu sagen, um welches Modell es sich handelt. Vielfach gibt es Leidensgenossen, so unbekannt muss der Fehler gar nicht sein, meistens gibt es Hinweise in den entsprechenden Foren.
Hatten übrigens vor einiger Zeit hier im Forum auch mit einem apple-Notebook zu tun, da ging es um Risse, die Sache fand ein gutes Ende.
Falls es dich interessiert:
http://www.123recht.net/Apple-Laptop-st%C3%A4ndig-defekt__f130183.html
Morgen geht es weiter und du postet bitte schon einmal die Modellbezeichnung.
oh mann, ziemlich komplex. Aber nun gut. Es handelt sich um ein weisses macbook 2,4 Ghz. Die hairlinecracks hatte ich im Übrigen auch. Die wurden erfolgreich behoben.. . Ich werde mal apple einen Brief schreiben. Das scheint ja ganz gut zu sein. Allerdings habe ich bereits einen apple Mitarbeiter vom Kundendienst und einen Technikerin (die sich aber nicht meldet), die sich kümmern. (wird evtl. zuviel?)
Und nein, Alle! inklusive der Technikerin kennen das Problem nicht. Die Reaktion ist immer die Gleiche: das ist ja interessant (traut sich wohl keiner sch... zu sagen). Ich komme mir einfach so unglaubwürdig vor. Das Problem scheint nur bei mir zu Hause aufzutreten, vielleicht mag mein Rechner mich einfach nicht. Ein Quatsch, ich bin echt genervt und kann nicht arbeiten.
Nein, Techniker haben des Öfteren Schwierigkeiten, solche Probleme zu erkennen. Ganz im Gegensatz zu den Usern:
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&channel=s&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=07V&q=macbook+darstellungsproblem&btnG=Suche&meta=&aq=f&oq=
Man konnte es schon sehr gut bei dem anderen apple Notebook Problem erkennen, eindeutig das falsche Material genommen (es war auch ein weißes). Die beanstandeten Laptops mit den Rissen stapelten sich bei dern Servicepunkten bis unter die Decke, trotzdem hatte man offiziell beim Hersteller anscheinend noch nie etwas von Problemen gehört. Selbst ein Austausch (gegen ein gleiches Modell) konnte nichts bringen, weil der Fehler auch nicht zu beheben war, ohne ein vollkommen anderes Gehäusematerial zu benutzen, was ja auch nicht von heute auf morgen machbar ist, von den Kosten ganz zu schweigen.
Nichts anderes gilt, wenn die eingebauten Grafikkarten einen Fehler haben, insbesondere im Zusammenspiel mit gewissen Chip-Sätzen. Grafikkartenhersteller und Notebookhersteller schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu, der Kunde schaut fassungslos zu.
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&channel=s&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=1nq&q=macbook+grafikkarte+problem&btnG=Suche&meta=&aq=f&oq=
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Kann nur noch einmal empfehlen, es über eines der Foren zu versuchen, User wissen oft mehr, als man glauben sollte, wie solche Fehler zu beheben sind, wenn sie es denn sind.
http://www.apfeltalk.de/forum/
http://www.macwelt.de/forum/showthread.php?t=681269
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Hätte man sich an MediaMarkt gehalten, wäre es einfacher, nach 3 maliger erfolgloser Nachbesserung hätte man vom Vertrag zurücktreten können, bei jeder Nachbesserung wäre die Gewährleistungsfrist für diesen Fehler wieder vollkommen neu angelaufen, eine eher komfortable Situation im Gegensatz zu der, dass man den Anspruch aus Herstellergarantie gewählt hat, der möglicherweise ohne Kulanz des Herstellers (Umtausch in ein anderes Modell), zu neuen Reparaturanläufen führt. Und irgendwann ist die Garantie auch zu Ende und sie wird auch nicht gehemmt, wenn ein Gerät in Reparatur ist, wie es bei der Gewährleistung der Fall ist.
Würde den Druck auf den Hersteller erhöhen, auf einen Umtausch drängen, immer noch besteht die Chance, über MediaMarkt etwas zu erreichen.
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