Hallo!
Ich kaufte mir letztes Jahr im Mai (11.05.2002) bei Pro-Markt ein Hewlett-Packard-Notebook.
Nach einigen Wochen tauchte der Fehler auf, dass sich das Gerät abgeschaltet hat, obwohl Akku und Netzteil eingesetzt/angeschlossen waren. Dieser Fehler trat anfangs ca. alle zwei Monate mal auf, in der letzten Zeit immer öfters, sodass ich mich entschloss, das Notebook an die Serviceabteilung bei HP einzuschicken. Nachdem das Gerät zurück kam, wurde mitgeteilt, dass ein Fehler nicht gefunden werden konnte (anmerken möchte ich, dass mich das Gerät in einem ziemlich versifften Zustand erreicht hat [Haare, Staub, Dreck]), nach einigen Wochen tauchte der Fehler (tritt nur sporadisch auf), sodass ich das Gerät ein wiederholtes Mal an HP geschickt habe. Dieses Mal wurde dem Notebook eine neue Festplatte eingebaut, die zwar genausoviel Speicherkapazität aufweist, allerdings lauter (mich nervts einfach!) und auch langsamer als die Original-Platte ist (vorher war eine von IBM drin, jetzt eine von Toshiba). Der kuriose Fehler tauchte nun wieder auf (also das dritte Mal). Ich setzte mich dieses Mal mit dem Geschäftsleiter von Pro-Markt in Verbindung, brachte das Gerät zurück. Der Filialleiter meinte nun, dass er das Gerät nochmals in seiner eigenen Serviceabteilung überprüfen wird, ggf. bei HP einschickt um eine Kulanzlösung herbeizuführen (ein Sofort-Austausch, womit Pro-Markt wirbt, konnte nicht erfolgen, da das Gerät nicht mehr verkauft wird).
Nun meine Frage(n):
- Das der Fehler immer nur sporadisch auftaucht, gehe ich davon aus, dass der Fehler in der Reparaturabteilung von Pro-Markt wohl nicht nachzustellen ist, insofern wird das Gerät wohl zu HP eingeschickt werden
- Ich bat den Filialleiter in diesem Fall, HP mitzuteilen, dass ich das Gerät nicht gegen das gleiche Modell getauscht haben möchte, weil ich einfach keine Lust habe, mich wieder damit herumzuärgern
- HP schreibt in seinen Gewährleistungen folgendes: "HP gewährleistet jedoch nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb von HP Produkten. Sollte HP nicht in der Lage sein, das betreffende Produkt innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Gewährleistungsbedingungen zu reparieren oder auszutauschen, ist der Kunde berechtigt, das Produkt gegen eine volle Erstattung des Kaufpreises an HP zurückzugeben"
- Angenommen das Gerät würde getauscht werden, und es taucht wieder ein Fehler auf: Muss ich in diesem Fall wieder das Gerät drei Mal einsenden, bevor ich eine Wandlung erreichen kann?
- Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber Pro-Markt? Angenommen, mir würde das Kaufpreis von Pro-Markt zurückerstattet werden. Muss ich einen Gutschein akzeptieren bzw. habe ich das Recht, auf Bargeld zu bestehen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie ein paar "Takte" zu meinem Problem schreiben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasF
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"AndreasFe"
Notebook - Wandlung?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Vorab gesagt kann ich mich in Deine Lage einfühlen. Aus eigener Computer-Erfahrung sind auch mir Fehler bekannt, die nur selten, aber dafür um so nachhaltiger in ihrer Folge auftreten. Entsprechend schwierig wird dadurch aber auch die Fehlerlokalisierung und auch folglich überhaupt Analyse und Störungsbeseitigung, die die vorderen Punkte zwingend voraussetzt.
Wie zeigt sich der Mangel eigentlich? Schaltet sich das Gerät ordnungsgemäß aus, also erscheint die Meldung, Windows fährt herunter, oder schaltet sich das Gerät vergleichbar einem Steckerziehen beim konventionellen PC aus?
Grundsätzlich hat der Verkäufer für Mängel einer Kaufsache einzustehen. Dies ergibt sich aus der Sonderregelung der Schlechtleistung beim Kaufvertrag (Gewährleistungsrechte). Sie sind verschuldensunabhängig zu leisten, alleine das Auftreten von Mängeln, die bei Gefahrübergang vorhanden waren, ist in der Regel ausreichend.
Sagen wir es aber rechtlich mal so: Durch die unorthodoxe Vorgehensweise hast Du Dir nicht gerade einen Gefallen getan. Das Einsenden bei HP war nicht unbedingt erforderlich, da Du zwar ein Notebook des Unternehmens HP Dein Eigentum nennst, allerdings dieses beim Pro-Markt gekauft hast. Allenfalls aus einem Garantie-Vertrag ergibt sich eine vertragliche Rechtsbeziehung zu HP.
Das Vorliegen des Mangels fällt in Deinen Beweisbereich. Dich treffen Behauptungs- und Beweislast. Bei derart diffizilen Fehlern kann es diesbezüglich schwierig werden. Ggf. sind Zeugen usw. heranzuziehen. Auch sollte man versuchen, den Fehler zu rekonstruieren. Daß sich der Rechner „autonom“ herunterfährt hat meist mit der Hibernate- oder den Stromspar-Funktionen zu tun. Eine Neuinstallation des Betriebssystems – wenn möglich auch einen Betriebssystemwechsel zu Testzwecken - unter Weglassung der genannten Funktionen rate ich an.
Rechtlich bleibt Dir die Nacherfüllung, das heißt Du kannst zwischen Nachbesserung und Nachlieferung wählen. Allerdings bleibt Dir in diesem Falle nur die Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kannst Du auf Minderung und Rücktritt zurückgreifen. Schadensersatz kannst Du ebenfalls verlangen im Falle von Minderung und Rücktritt. Im Falle des Rücktritts sind die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Da dies bei der Laptop-Nutzung nicht möglich ist, wäre Wertersatz zu leisten.
Allerdings bleibt es dabei, daß der Mangel erst einmal bewiesen werden müßte. Und bei solchen, die sich der Vorführung zu Demonstrationszwecken hartnäckig entziehen, wird es schwierig!
Hallo Zeus!
Vielen Dank für die ausführliche Mail!
Also es ist so, dass sich das Notebook ausschaltet, als wenn man den Stecker zieht; also es liegt nicht an Systemeinstellungen; Neuinstallationen haben auch nichts gebracht; den Fehler nachzustellen ist mir als EDV'ler ebenfalls nicht gelugen...
Dass ich das Gerät direkt bei HP eingeschickt habe, liegt daran, dass ich da mein Gerät wieder schneller zurück bekomme als wenn ich das erst über den Pro-Markt einsenden lasse.
Im Bereich "Recht" bin ich ein absoluter Laie, deshalb möchte ich nochmals nachfragen: Mit Rücktritt meinst Du quasi den Rücktritt des Kaufvertrages (nach einem knappen Jahr noch möglich?), also letztlich eine Wandlung? Wie ist das mit dem Schadensersatz bei Minderung und Rücktritt zu verstehen? Meint der Punkt "gezogene Nutzungen/Wertersatz", dass ich im FAlle einer Wandlung nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet wird sondern quasi ein Nutzungsgelt anfällt? (allerdings schreibt HP in den Gewährleistungsbedingungen ja, dass in Fällen...der volle Kaufpreis erstattet wird).
Gruße aus Köln
Andreas
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Die Wandlung gibt es nicht mehr. Rechtstechnisch ist sie leicht verändert in dem Rücktrittsrecht (§437 Nr. 2) aufgegangen. Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Ähnlich wie Ansprüche unterliegt auch er der Verjährung, welche bei Neuwaren im Verhältnis Unternehmer zu Verbraucher nicht auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden kann. Das ist ein weiterer Unterschied zur Wandlung (Verjährung betrug hier 6 Monate).
Nutzungsherausgabe wird meist nicht geltend gemacht. Vielleicht verwirrt dieser Hinweis auch auf den ersten Blick ein wenig.
Der Schadensersatz bezieht sich etwa auf eine Ersatzbeschaffung oder auf Folgen, die durch die nicht ordnungsgemäße Erfüllung entstanden sind.
Hi Zeus!
Vielen Dank nochmals für Deine Erklärung(en).
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
Andreas aus Köln
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