Hallo,
Ich verkaufe gerade meinen Laptop für ca. 400€. Mich hat jemand aus der Nachbarstadt angeschrieben und gefragt, ob wir das als Ratenzahlung mit monatlich 30 - 50€ machen könnten.
Ich bin da schon ziemlich misstrauisch. Wenn er nicht zahlt hab ich ein Problem. Zivilrechtlich könnte ich zwar dann gegen ihn vorgehen. Wenns aber am Schluss zur Zwangsvollstreckung kommt, sehe ich wieder alt aus, weil er wahrscheinlich nichts hat.
Einerseits bin ich froh nen Käufer zu haben. Andererseits möchte ich auch mein Geld für den Laptop sehen. Was würdet ihr machen?
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Notebook als private Ratenzahlung
3. April 2013
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Frage vom 3. April 2013 | 10:17
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Notebook als private Ratenzahlung
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#1
Antwort vom 3. April 2013 | 10:47
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von Wolle9 am 03.04.2013 10:17
Was würdet ihr machen?
Nicht verkaufen und die alte Regel der Israelis befolgen, die da lautet "Ziege gegen Goldstück" und nicht Ziege gegen Versprechen auf Goldstück"
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."
#2
Antwort vom 3. April 2013 | 10:50
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
:-) Klingt logisch. Danke
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#3
Antwort vom 3. April 2013 | 12:20
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
Yup. Soll der K doch anderswo einen Kredit aufnehmen, warum sollte der VK auch noch seine Bank spielen?
Ich würde privat niemals etwas auf Raten verkaufen; entweder der K ist seriös genug, daß er den Betrag auch als Kredit bei seiner Bank bekommt, oder er ist das Risiko halt nicht wert.
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#4
Antwort vom 3. April 2013 | 13:12
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 13x hilfreich)
Kann den beiden anderen nur beipflichten.
Zwar könntest du einen Eigentumsvorbehalt am Notebook vereinbaren, aber das ist sicher alles viel zu kompliziert in Zeiten von ebay und Co.
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"Fragen werden von mir natürlich nur abstrakt und niemals auf den konkreten Fall versucht zu beantwor"
#5
Antwort vom 3. April 2013 | 16:44
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Zwar könntest du einen Eigentumsvorbehalt am Notebook vereinbaren
Das nutzt in der Praxis auch wenig. Trotzdem müßte man das Notebook von einem säumigen, kooperationsunwilligen K dann einklagen - da kommt nicht die Polizei und nimmt es dem K ohne Titel weg.
Vielleicht hat der K es auch schon weiterverkauft, dann nutzt einem das sogar überhaupt gar nichts (weil der Käufer des K rechtswirksam Eigentum erwerben konnte, Stichwort gutgläubiger Erwerb). Dann hätte man wieder das Problem, das Geld vom K zu bekommen.
Ergo: es gibt keine für den VK sichere Konstruktion, sobald man die Sache einmal aus der Hand gibt.
Selbst bei einer Leihe muß man notfalls auf Herausgabe klagen.
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#6
Antwort vom 3. April 2013 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:
Was würdet ihr machen?
Noteboook gegen vollständige Zahlung.
Alles andere macht Dich höchstwahrscheinlich zum Stammgast beim Anwalt...
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