Notebook innerhalb 24h defekt - Recht auf Austausch?

14. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Marcimo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Notebook innerhalb 24h defekt - Recht auf Austausch?

Hallo und guten Tag Zusammen!

Folgendes Problem beschäftigt mich:
Am 21.02. habe ich im Onlineshop der Firma xyz ein Notebook für ca.1000€ bestellt, welches am 26.02. geliefert wurde. Das Gerät habe ich dann am selben Tag in Betrieb genommen. Soweit so gut.
Am nächsten Tag war das Gerät aber bereits defekt. Es lies sich zwar einschalten, aber es passierte nichts mehr. Sofort setzte ich mich telefonisch mit der Firma in Verbindung. Man teilte mir mit, ich solle das Gerät einschicken und man würde es sofort tauschen. (Es wären 2 Paletten davon am Lager) Am 29.02. habe ich das Notebook dann zurück an die Firma xyz geschickt. Der Sendung habe ich ein Schreiben beigelegt aus der der Rücksendegrund (defekt) und die Aufforderung nach einer Austauschlieferung eines funktionierenden Laptops hervorgeht. Die Rücksendung habe ich parallel per Email bei der Firma angemeldet. Bis gestern 13.03. habe ich von der Firma keinerlei Rückmeldung bekommen. Auch telefonisch wurde ich bisher hingehalten. Man äußerte das man erst prüfen müsste ob ich für den defekt verantwortlich sei. Der Vorgang aber letztendlich kein Problem wäre.
Als ich mich nun gestern 13.03. wieder bei der Firma meldete, weil sich nichts tut, sagte man mir das man bei dem Hersteller niemand erreichen würde, und sich morgen 14.04. bei mir melden wollte. Das ist natürlich nicht passiert. Jedoch habe ich eine Email erhalten, das das Gerät beim Hersteller MSI sei, und man von dort auch bisher nichts gehört hätte.
Mittlerweile kommt mir das alles sehr komisch vor!!
Ist nicht der Verkäufer mir gegenüber Gewährleistungspflichtig?
Kann man nicht davon ausgehen das wenn das Gerät innerhalb 24h defekt ist, das der Fehler bereits im Keim vorhanden war, und es sich hierbei um einen Sachmangel handelt?
Bei einem Sachmangel bin ich als Käufer doch berechtigt zu wählen ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Austausch erfolgen soll? Was ich ich ja nun eindeutig getan habe.

Oder liege ich da falsch?

Was soll/kann ich tun, damit ich so schnell wie möglich mein Recht bekomme?

Für jede Hilfe wäre ich euch allen sehr sehr dankbar.

Marco

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Forensuche kann Ihnen auch helfen; ist hier schon mehr als 1 Mal besprochen wurden. In Kürze:

quote:
Ist nicht der Verkäufer mir gegenüber Gewährleistungspflichtig?


Ja.

quote:
Kann man nicht davon ausgehen das wenn das Gerät innerhalb 24h defekt ist, das der Fehler bereits im Keim vorhanden war, und es sich hierbei um einen Sachmangel handelt?


Ja, das wird schon von Gesetzes wegen vermutet.

quote:
Bei einem Sachmangel bin ich als Käufer doch berechtigt zu wählen ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Austausch erfolgen soll?


Ja.

quote:
Was soll/kann ich tun, damit ich so schnell wie möglich mein Recht bekomme?


Schriftlich Frist setzen zur Nachlieferung oder Nachbesserung.





-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcimo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke erst einmal für die Antwort.

Hab dem Lieferanten eine Frist von einer Woche per Email gesetzt gehabt.

Diese ist nun verstrichen...

Was kann ich tun, da rührt sich keiner....

Gruss
Marco

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

warte ma bis morgen es sind feiertage da arbeiten auch diese leute nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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