Notebook mehrmalige Reparatur - Wandlung?

30. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Selo82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook mehrmalige Reparatur - Wandlung?

Hallo

Ich habe mit vor ca. 1 Jahr ein Notebook gekauft. Der ist vor ca. 5-6 Wochen kaputt gegangen (Hitzeproblem der Grafikkarte, Laufwerk hinüber und Tastaturproblem). Erstmal "nicht" so schlimm. Zur Reparatur geschickt und nach 4-5 Wochen erst wiedergekriegt. Ausgetauscht wurden: Motherboard, Grafikkarte, DVD Laufwerk und die Festplatte. Nach der Reparatur blieb das Display sporadisch schwarz. Wieder mit Kundenservice in Verbindung gesetzt und die meinten, ich solle das Gerät erneut einschicken und dass die Reparatur nun max. 15 Tage dauern würde. Jedenfalls habe ich das Notebook erneut eingeschickt und heute wiederbekommen. Jetzt habe ich den Rechner einige Stunden am Laufen gehabt und mitten im Betrieb hat sich dieser ausgeschaltet. Nach erneutem Einschalten hatte ich über den kompletten Bildschirm verteilte grüne Punkte sprich ein klassischer Grafikkartenfehler, was auf eine Überhitzung des Grafikchips schließt. Ich vermute, dass der Rechner erneut zur Rep. muss.

Zu bemerken sei, dass ich den Rechner online gekauft habe und die Reparatur direkt über den Hersteller lief.

Wie sollte ich jetzt vorgehen? Kann ich nach meinem Geld oder ein neues Notebook verlangen? Ich habe sehr viel Geld für den Rechner bezahlt (1200 Euro) und mir geht das ehrlich gesagt, auf den Sack, dass die es nicht hinbekommen, den Rechner zu reparieren. Was mir besonders stinkt, dass der Fehler nach der Lieferung zu mir nicht erst nach einer Weile auftritt sondern sofort! Das bedeutet für mich, dass der Hersteller die reparierten Geräte nicht testet. Das geht doch nicht ...

Schonmal vielen Dank für Eure Hilfe und gute Nacht

Selcuk

-- Editiert am 30.08.2009 02:48

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Zu bemerken sei, dass ich den Rechner online gekauft habe und die Reparatur direkt über den Hersteller lief.


Wenn du dich direkt an den Hersteller gewandt hast, kann es nur um Ansprüche aus Garantie gehen. Was der Unterschied zur Gewährleistung ist, kann man hier erfahren.

Garantie und Gewährleistung oder der feine Unterschied
http://www.mobil-szene.de/fileadmin/dokumente/recht/Recht_2_-_Garantie_und_Gewaehrleistung_oder_der_feine_Unterschied__2_.pdf

Hieraus ergibt sich, dass der Garantiegeber nicht nur frei bestimmen kann, für was er garantiert, sondern auch frei darüber befinden kann, für welchen Zeitraum er das tun will. Und jetzt solltest du einfach einmal in die Garantieerklärung deines Herstellers hineinschauen, um herauszufinden, für was er garantiert.

Du wirst mit einiger Wahrscheinlichkeit nur etwas finden über Reparatur oder den Austausch von Komponenten, im besten Falle des kompletten Notebooks. Mehr nicht, insbesondere keine Geld-Zurück-Garantie oder ähnliches

Der Garantiegeber ist nicht dein Vertragspartner aus dem Kaufvertrag, das ist der Händler, der für die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann, wobei aber wieder das Problem ist, dass nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf zugunsten des Käufers vermutet wird, dass ein Sachmangel, der vom Käufer nachzuweisen ist, schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Nach den 6 Monaten hat der Käufer die volle Beweislast. Aber nur über die Gewährleistung kann man einen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag durchsetzen.

Bei Inanspruchnahme der Garantie des Herstellers wird es immer nur wieder Reparaturen oder einen Austausch geben, in seltenen Fällen erklärt sich ein Hersteller bereit, den Einkaufspreis (!) über den Händler zu erstatten, was immer mit herben Verlusten verbunden ist. Und auch das ist meistens nur Kulanz, die manche Hersteller überhaupt nicht kennen.

Hier Threads zu Gewährleistung und Garantie, die aufzeigen, wie schwierig es ist, zu einem verträglichen Ergebnis zu kommen.

http://www.123recht.net/Discounter-Garantie-__f171331.html

http://www.123recht.net/Apple-Laptop-st%C3%A4ndig-defekt-__f130183.html

http://www.123recht.net/Was-beudeutet-R%C3%BCckabwicklungseitens-Hersteller-__f137945.html




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-- Editiert am 30.08.2009 23:18

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