Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf den Fall einer Notebook/PC-Reparatur im Rahmen der Gewährleistung. Es muss die Festplatte getauscht werden wg. defekt. Der Tausch ist durch die Gewährleistung/Herstellergarantie abgedeckt, jedoch wird das Gerät anschließend ohne Installiertes Betriebssystem zurück gegeben. Begründung klingt plausibel: Herstellergarantie deckt nur Hardwareschäden, die Installation des OS ist damit nicht inbegriffen.
Nun die Frage: Wie verhält es sich innerhalb der 6monatigen Gewährleistungsfrist gegenüber dem Händler. Ist er mir gegenüber verpflichtet das Gerät mit Betriebssystem (im Zustand wie gekauft) zu übergeben?
Notebook nach Reparatur ohne Betriebssystem
17. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. September 2019 | 08:54
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 8x hilfreich)
Notebook nach Reparatur ohne Betriebssystem
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 17. September 2019 | 09:39
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4864x hilfreich)
JaZitatIst er mir gegenüber verpflichtet das Gerät mit Betriebssystem (im Zustand wie gekauft) zu übergeben? :
#2
Antwort vom 17. September 2019 | 10:23
Von
Status: Junior-Partner (5345 Beiträge, 1793x hilfreich)
Ergänzend: Ersatz für Zusatzaufwand (Neuinstallation von Programmen) wird man wohl nicht erhalten.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.969
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten