Notebook privat verkauft, käufer will zurückgeben

7. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bruc3L33
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook privat verkauft, käufer will zurückgeben

Hallo,

ich habe vor genau 3 Wochen meinen Gamernotebook für 500€ privat verkauft. Dieser hatte noch ca. 6 Monate Garantie. Heute rief mich der Käufer an und möchte das Notebook zurückgeben. Ich habe ihn auf den Privatverkauf angewiesen und gesagt, dass Rücknahmen ausgeschlossen sind. AUch habe ich bei der Übergabe, eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen, in dem er dies akzeptiert und jegliche Garantieansprüche direkt über die Notebookfirma macht und er die ausgeschlossene Rücknahme akzeptiert.
EIn Beleg für Ihn und eins für mich.

Kann ich nun mit irgendwas rechnen?

Danke im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

..es wäre vorteilhaft, wenn man die Auktion kennen würde.

Möglicherweise ist das Notbook defekt gegangen, und der Käufer
hat beim Hersteller ODER Händler versucht, die Gewährleistung oder Garantie
einzufordern.

DEIN Posting klingt nämlich so, als ob Du in der Auktion eine Garantie
versprochen hast.

Oftmals sind aber Garantien nur (Erst)KUNDENbezogen.

Also in diesem Falle würde die Garantie nur für DICH gelten.

ODER es wird vom Händler/Hersteller gegenüber dem (deinigen) Käufer
die Beweislastumkehr gefordert.

BEDEUTET; Gerät ist über 6 Monate alt, dann KANN(muss nicht) der Händler
vom Kunden verlangen, das der Kunde dem Händler den bereits vorangelegten defekt beweisen muss.

Gruss

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

1. Hat er eine Grund für die Rückgabe genannt? Normalerweise gilt unter Privatleuten verkauft ist verkauft.
Wenn er z.B. sagt es gefällt mir nicht mehr oder ist mir zu langsam sind das keine Rückgabegründe.
Ist die Festplatte jedoch statt der vereinbarten 200 GB nur 150 GB groß, liegt ein Mangel vor der zur Rückgabe berechtigt.

2. Wurde nur die Garantie oder auch die Gewährleistung ausgeschlossen?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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