Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem mit meinem Asus G73SW Laptop.
Als ich ihn bestellt hatte, lief alles perfekt. Er war in kürzester Zeit da und ich hab mich riesig gefreut.
Was mich beim auspacken etwas verwundert hat, das die Sicherheitsfolien fehlten. Das Display und die Tastatur hatten keine. Mein Bruder hat mich damit beruhigt, dass eventuell keine drauf kommen. Es waren auch keine Fingerabdrücke oder Kratzer drauf, sodass mein Gedanke das ich kein Neugerät habe, sondern ein Ausstellungsstück verschwand.
Aber jetzt weiß das Notebook solangsam noch mehr Fehler auf. Da es ein Gaming-Notebook ist, spiele ich viel damit und möchte gerne auch mal unterwegs mit meinen Freunden spielen. Doch wenn der Laptop im Batterie-Modus läuft, "taktet" sich die Hardware runter und nichts läuft mehr vernüpftig. Diesen Fehler hab ich auch öfters im Internet gesehen und soll eine Fehlprodutkion sein. Auch erkennt das Notebook manchmal interne Geräte nicht mehr, obwohl alle Treiber richtig installiert sind. Er hängt sich auch öfters auf oder stürzt sogar ab.
So hab ich mir das alles nicht vorgestellt und hab mein Händler angerufen und die sagten, dass sie das Gerät sich erst genauer angucken wollen. Aber da bin ich leider ganz pingelig. ich weiß nicht wie die das Gerät behandeln und aus Erfahrung weiß ich, dass es meistens nur heißt "Wir konnten nichts feststellen".
Nun komm ich endlich mal zu meine Frage:
Ist es möglich, dass Gerät durch ein neues ersetzen zu lassen oder den Kaufpreis zurück zu erstatten? Es ist ein Internetkauf !!
Ich hatte mir diese vielen Probleme nicht so vorgestellt.
Mfg
Florian
-- Editiert Theqwe am 12.02.2012 14:32
Notebook weißt Mängel auf
12. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 12. Februar 2012 | 14:05
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Notebook weißt Mängel auf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2012 | 14:43
Von
Status: Richter (8454 Beiträge, 4047x hilfreich)
Hallo
quote:Wie lange hast du das Gerät den schon, mehr als 14 Tage?
Es ist ein Internetkauf !!
quote:Durch ein neues erstetzen zu lassen nur dan wenn dein VK dies auch möchte. kaufpreis rückerstatten lassen würde gehen, wenn die 14 Tage Wiederrufsfrist noch nicht abgelaufen sind, sind sie abgelaufen, dann geht da nichts mehr momentan.
Ist es möglich, dass Gerät durch ein neues ersetzen zu lassen oder den Kaufpreis zurück zu erstatten?
quote:Tja, da musst du dich halt entscheiden, was is dir lieber, ein voll funktionierendes Gerät, oder deine Pingeligkeit!? Natürlich hat der VK das recht sich das Problem erstmal anzusehen, da könnte man ihm ja weiss gott was sagen sonst...
Händler angerufen und die sagten, dass sie das Gerät sich erst genauer angucken wollen. Aber da bin ich leider ganz pingelig.
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#2
Antwort vom 12. Februar 2012 | 20:59
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für die Antwort.
Es ist ja nicht die Pingeligkeit, sondern ist es einfach der Gedanke, was sowieso wieder kommen wird. Ich habe schon öfters Geräte wegen Mängel umgetauscht und es hieß immer wieder "Wir konnten nichts feststellen" und im Nachhinein war das Gerät dann ganz defekt.
Zudem ist es auch so, dass im Internet sich viele über das Problem z.B. mit dem Akku beschweren.
Der Laptop ist 4 Monate alt.
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#3
Antwort vom 12. Februar 2012 | 21:53
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Da hilft dann nur den einschicken und reparieren lassen.
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#4
Antwort vom 12. Februar 2012 | 22:32
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2501x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist es möglich, dass Gerät durch ein neues ersetzen zu lassen <hr size=1 noshade>
Ja, nach § 439 I BGB hast du, nicht der VK die Wahl, Reparatur oder mangelfreies Neugerät.
Allerdings kann dich der VK auf die Reparatur verweisen, wenn ihm das "unverhältnismässige Kosten" verursacht, § 439 III BGB .
Laut BGH VIII ZR 70/08 :
absolute Un-verhältnismäßigkeit (ist) anzunehmen, wenn die Kosten der Nacherfüllung 150% des Werts der Sache im mangelfreien Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen
Ob das bei dir zutrifft, kannst du dir ausgehend von den Mängeln selbst ausrechnen.
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