Notwegerecht nicht geregelt?

6. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
FreibergRo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwegerecht nicht geregelt?

Hallo zusammen,

Ich interessiere mich für ein Haus. Das Hau grenzt direkt an das Nachbargrundstück an. Steht also direkt auf dessen Grenze.
Der Verkäufer gibt folgende Aussage:

Das Grundstück hat keinen im Grundbuch gesicherten Zugang. Es kann nur über das Nachbars Grundstück erreicht werden, dafür besteht ein gesetzliches Notwegerecht.

Wie soll ich das verstehen? Kann der Nachbar mir den Z***erwehren? Oder kann dies im Grundbuch nachgetragen werden?
Oder könnte ich Teil des Grundstücks vom Nachbar für einen Weg kaufen?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von FreibergRo):
Kann der Nachbar mir den Z***erwehren?

Ja.



Zitat (von FreibergRo):
Oder kann dies im Grundbuch nachgetragen werden?

Das wäre möglich wenn der Nachbar das erlaubt



Zitat (von FreibergRo):
Oder könnte ich Teil des Grundstücks vom Nachbar für einen Weg kaufen?

Auch das wäre möglich wenn der Nachbar es erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FreibergRo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Ich kann den Nachbarn aber nicht dazu zwingen, mir den Weg zu dem Haus/Grundstück zu gewähren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von FreibergRo):
Ich kann den Nachbarn aber nicht dazu zwingen, mir den Weg zu dem Haus/Grundstück zu gewähren?

Ein Notwegerecht kann man auch gerichtlich durchsetzen - mit etwas Pech dauert das aber und ohne (Fach-)Anwalt sollte man das auch nicht machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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