Nutzungsentschädigung für Roller - Gibt es eine Formel oder Ähnliches zur Berechnung?

18. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
dark-light
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsentschädigung für Roller - Gibt es eine Formel oder Ähnliches zur Berechnung?

Hallo Leute!
Ich habe an meinem Roller mehrere Defekte und der Händler ist auch einverstanden, wenn ich vom Kaufvertrag zurück trete. Jedoch will er eine Nutzungsentschädigung von 0,20€ pro Kilometer. Nun zu meiner Frage: Gibt es eine Formel oder Ähnliches zur Berechnung der Nutzungsentschädigung?

Gruß dark-light

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Gibt es eine Formel oder Ähnliches zur Berechnung der Nutzungsentschädigung?

Ich meine, das war 0,67% vom Kaufpreis pro 1000 km, jedenfalls bei Autos, ausgehend von 150.000 km normaler Lebensdauer.
Bei Rollern müßte man eine entsprechende Analogie finden.

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#2
 Von 
dark-light
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir denn jemand eine solche Analogie nennen? Ich habe hier im Forum gelesen, dass man die erwartete Laufzeit in Kilometern durch den Kaufpreis teilen muss und dann mit den gefahren Kilometern multipliziert, um die Nutzungsentschädigung zu erhalten. Stimmt das? Gibt es da einen gesetzlichen "Beweis" zu?
MfG dark-light

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Gibt es da einen gesetzlichen Beweis zu?

Nein. Die 0,67%-Regelung für Autos ist ständige Rechtsprechung des BGH.

Kann mir denn jemand eine solche Analogie nennen?

Jemand, der sich mit der Laufleistung von Rollern auskennt womöglich.

dass man die erwartete Laufzeit in Kilometern durch den Kaufpreis teilen muss und dann mit den gefahren Kilometern multipliziert

Genau das schrieb ich ja auch.

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Zum besseren Verständnis wäre es sinnvoll zu erfahren um welche Summen es geht.

Wieviel Kilometer sind Sie gefahren?

Wie hoch war der Kaufpreis?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dark-light
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kaufpreis lag bei 1899€. Ich bin in einem dreiviertel Jahr 3170 km gefahren!
Also lässt diese "Formel" sich nicht mit einem Paragraphen belegen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Die Nutzungsentschädigung würde also in Ihrem Fall für lediglich 3170 km bereist 1/3 des Kaufpreises betragen.

Nach dieser Logik müsste das Fahrzeug ja bereits bei 10.000km verschrottet werden.

Aus dem Bauch heraus schätze ich bei einem Roller die Gesamtlaufleistung in der Praxis auf ca 70.000 km. Hängt aber vom Rollertyp ab.

Meiner Meinung nach je größer der Roller je größer die Gesamtlaufleistung.

Ich würde mich auf eine Minderung von allenfalls EUR 200,-- (um des liebens Friedens Willen) einlassen. Dies würde eine Gesamtfahrleistung des Rollers von nur lediglich grob geschätzten 30.000 km bedeuten.

Also 150,-- anbieten und sich dann zur Zahlung von 200,-- schweren Herzens bereiterklären.

Zu beachten ist halt, dass je größer der Anspruch auf Rückabwicklung ist umso besser ist Ihre Verhandlungsposition und umgekehrt.

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