Nutzungsgebühr bei Rücktritt trotz ständiger Reparatur?

22. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsgebühr bei Rücktritt trotz ständiger Reparatur?

Ich habe eine Videocamera bei Saturn Finanziert.. Kaufdatum:14.05.2003
1.Reperatur am 20.01.2004
2.Reperatur am12.03.2004

Probleme nach Kauf?

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13 Antworten
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#1
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Videocamera bei Saturn Finanziert.. Kaufdatum:14.05.2003
1.Reparatur am 20.01.2004
2.Reparatur am12.03.2004
3.Reparatur am 08.04.2004
4.Reparatur am 25.05.2004 am 16.06.2004 gerät nach der Reparatur erhalten, mit dem Verkäufer vor Ort kontrolliert, und Gerät hat hat immernoch den Schaden..

Gerät ist z.Z nicht nutzbar..

Daher wollte ich mein Geld zurück!!
+ meinen aufwand z.B Fahrtkosten; fahrt hin- und Rückweg ca.75km
und Gebühren für eine Leihkamera.. 400EUR(Hochzeitsaufnahme mit digitaliesierung)

Verkäufer:
möchte eine Nutztungsdauer abziehen mon.3% Gesetzlicher Wert

Meine Frage:
Wie soll ich forgehen.. seit 6mon keine Kamera, mehrmals telefoniert, Nutzungsdauer schriftlich verlangt,, aber bis Heute keine Nachricht,Nur Stress, Telefon aufgelegt, im persönlichem Kundengespräch, habe ich gesagt: "wollen sie mich verarschen" darauf hin hat man mir gedroht, mich von den Sicherheitsbeauftragen Rauszuschmeisen...

Vielen Dank für Ihr Bemühungen

Ich bitte um eine gute antwort, :) ;)





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#2
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Videocamera bei Saturn Finanziert.. Kaufdatum:14.05.2003
1.Reparatur am 20.01.2004
2.Reparatur am12.03.2004
3.Reparatur am 08.04.2004
4.Reparatur am 25.05.2004 am 16.06.2004 gerät nach der Reparatur erhalten, mit dem Verkäufer vor Ort kontrolliert, und Gerät hat hat immernoch den Schaden..

Gerät ist z.Z nicht nutzbar..

Daher wollte ich mein Geld zurück!!
+ meinen aufwand z.B Fahrtkosten; fahrt hin- und Rückweg ca.75km
und Gebühren für eine Leihkamera.. 400EUR(Hochzeitsaufnahme mit digitaliesierung)

Verkäufer:
möchte eine Nutztungsdauer abziehen mon.3% Gesetzlicher Wert

Meine Frage:
Wie soll ich forgehen.. seit 6mon keine Kamera, mehrmals telefoniert, Nutzungsdauer schriftlich verlangt,, aber bis Heute keine Nachricht,Nur Stress, Telefon aufgelegt, im persönlichem Kundengespräch, habe ich gesagt: "wollen sie mich verarschen" darauf hin hat man mir gedroht, mich von den Sicherheitsbeauftragen Rauszuschmeisen...

Vielen Dank für Ihr Bemühungen

Ich bitte um eine gute antwort,



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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Entscheidend wäre die Frage, ob es sich um einen Gewährleistungs- oder Garantiefall handelt.

Im Gewährleistungsfall dürfte der VK mW nach keine Nutzungsgebühr verlangen - das Gerät sollte ja eigentlich an den K zurück. Demnach Rücktritt vom Vertrag wegen Mängel - der bereits beim Kauf vorlag.

Für den garantiefall kommt es auf die Garantiebestimmungen an (sind mir unbekannt) - idR aber wird das Gerät dann ausgetauscht, wenn der Fehler nicht behoben werden kann.

Bezgl. der Leihkamera: Wo wurde diese denn geliehen? Beim VK?

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#4
 Von 
guest123-2399
Status:
Schüler
(450 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

die reperatur war unter garantie,
ich will ja die kamera weiter nutzten, aber der fehler ist noch nicht behoben. schließlich habe ich das gerät gekauft um es zu nutzten und nicht andauernt zu reklamieren,,

saturn, wiegert sich mir den gesamten kaufbetrag zu erstatten, und für das geld was mir übrig bleibt kann ich mir nicht mal leere kasetten kaufen:-),

Fahrtkosten geben die nur für eine Fahrtsrecke, das heisst ich bin insgesamt 7mal hin und zurück gefahren, sie berechnen 1mal hin--..

kann ich gerichtlich gegen die angehen..
ein schreiben schicken das die mein geld geben sollen, oder eine gleichwertige viedeokamera,


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

die reperatur war unter garantie,
ich will ja die kamera weiter nutzten, aber der fehler ist noch nicht behoben. schließlich habe ich das gerät gekauft um es zu nutzten und nicht andauernt zu reklamieren,,

saturn, wiegert sich mir den gesamten kaufbetrag zu erstatten, und für das geld was mir übrig bleibt kann ich mir nicht mal leere kasetten kaufen:-),

Fahrtkosten geben die nur für eine Fahrtsrecke, das heisst ich bin insgesamt 7mal hin und zurück gefahren, sie berechnen 1mal hin--..

kann ich gerichtlich gegen die angehen..
ein schreiben schicken das die mein geld geben sollen, oder eine gleichwertige viedeokamera,

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#7
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir jemand weiterhelfen

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#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sehr fraglich das die Garantie bei saturn länger als 6 monate betragen soll,sind sie sich da sicher?
Ansonsten können Sie zurücktreten, aber sie erhalten weder fahrtkosten noch die Gebühr für die Leihkamera zurück
--ausser es wurde etwas anderes ( schriftlich) vereinbart,
ist jedenfalls meine laienansicht.

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"kampf den borg"

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#9
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

darf Saturn mir die Nutzungsgebühren abziehen??
ist das Rechtlich geregelt??

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#10
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

ja,aber nur für die zeit der tatsächlichen Nutzung, während die Kamera nicht beim Händler zur Rep. war.

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"kampf den borg"

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#11
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

http://www.mdr.de/fakt/archiv/347700.html

http://www.mdr.de/fakt/archiv/279302.html

Gebrauchte Geräte
von Ein Mitarbeiter

16.10.02 / 14:24
Liebe Redaktion, liebe Zuschauer, liebe Betroffene!

Ja auch im Saturn kommt vom Hersteller reparierte Ware wieder in die Verkaufsregale!
Beispiel: Siemens (Telekom/GSM ) hat für End-Kunden einen kostenlosen Austauschservice des Gerätes im Fehlerfall während der Garantie!
Besteht der Kunde aber auf einen Tausch im Laden, so wird das defekte Gerät entweder direkt in das Regal zurückgestellt (nach dem Motto: ein Benutzerproblem) oder es wird über den Service zurück an den Hersteller geschickt und dort gecheckt. Dieses Gerät kommt dann repariert oder nach keinem Fehler zurück. Somit auch evtl. mit Gebrauchsspuren bzw. mit Ruf-Nr. im Speicher, oder ohne Akkus oder Gebrauchsanweisungen. Es kommt dann auch wieder ins Regal!

Also: immer auf Orignal-Zustand des Kartons achten, bzw. reinschauen!

Schön, dass man auch dann wieder für's Parkhaus zahlen muss, wenn man dann vor dem Verkäufer (die oft nichts dafür können!) beweisen muss was Sache ist!


Neue-Alt-Geräte ...
von Gessy

15.10.02 / 13:47
Ergänzend zum Bericht sollte villeicht noch betrachtet werden, dass es
durchaus üblich zu sein scheint, dass Mitarbeiter Neugeräte z.B. übers
Wochenende "ausleihen" - auch so entstehen Gebrauchsspuren obwohl
das betroffenen Gerät weder verkauft, umgetauscht oder repariert wurde ...



Auch Promarkt verkauft Gebrauchtes als Neu
von Tonsillus

14.10.02 / 23:54
Am 2.7.02 kaufte ich im Promarkt in Berlin/Alexanderplatz eine Digitalkamera Canon PRO 90 IS zu einem günstigen Preis. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß es sich um ein Auslaufmodell handele, daher der günstige Preis. Es wurde mir versichert, daß es sich um eine neue, unbenutzte Kamera handele.

Zu Hause angekommen mußte ich jedoch feststellen, daß auf der CF-Card schon etliche Fotos vorhanden waren, die Kamera war darüber hinaus mit vielen Fingerabdrücken und einem Schmutzfilm "verziert".

Ich brachte die Kamera umgehend zurück. Mit vielen Entschuldigungen wurde die Kamera ausgetauscht. Die Neue sah auch völlig neu und ungebraucht aus.

Etwa 2 Monate später habe ich die dabei befindliche CF-Card mit einem Restaurationsprogramm am Computer ausgelesen. Dabei mußte ich feststellen, daß auch diese Kamera nicht neu war. Etliche mir völlig fremde Fotos waren darauf! Da die Kamera aber in Ordnung war, habe ich auf eine erneute Reklamation verzichtet.

Was mich an der ganzen Geschichte so aufregt ist nicht die Tatsache das benutzte Kameras verkauft werden, sondern daß der Kunde hier offensichtlich bewußt belogen und ein höherer Wert (Neu!) vorgetäuscht wird.

Im Übrigen, wo bleiben eigentlich die Geräte aus irgendeinem Grund von den Kunden zurückgegeben werden? Bei meiner Rückgabe des Erstgerätes wurde noch nicht einmal der Inhalt des Kartons auf Vollständigkeit geprüft, von einem Funktionstest ganz zu schweigen. Was ist mit den Geräten, die im Internethandel wegen "Nichtgefallen" innerhalb der 14 Tage zurückgegeben werden? So schön diese großzügige Regelung für den Kunden erscheinen mag, niemand kann mehr sicher sein ein Gerät zu erhalten, daß vom Vorbesitzer nicht schon beschädigt wurde.


Stimmt, Promarkt macht aus alt neu
von Peter Block

15.10.02 / 12:18
Ich arbeite bei Promarkt und es ist üblich, das Geräte die zurückgegeben werden, nach oberflächlicher Prüfung verpackt und als neuwertig verkauft werden. Erstaunlich ist eigentlich nur, das trotz "Pannen", sprich, der Kunde merkt es, fast niemand reklamiert oder vom Kauf zurücktritt. Viele lassen sich dann mit Gutscheinen abspeisen.


Steckt ein System dahinter ?
von M.


14.10.02 / 21:55
Liebe Fakt Redaktion,

Ich habe aufmerksam ihren Bericht über die Media Markt Gebraucht- Geräte verfolgt und kann auch einen Beitrag dazu verfassen.

Vor nicht allzu langer Zeit habe ich im Media Markt Duisburg einen dort zuvor gekauften DVD-Player in Reparatur gegeben (innerhalb der Garantiezeit). Aus reiner Neugier habe ich mir die Gerätenummer zu Prüfzwecken aufgeschrieben. Nachdem ich das Gerät wieder abholte, stellte ich fest, dass ich ein vollkommen fremdes Gerät zurückbekommen hatte. Es hatte deutliche Gebrauchsspuren und wies eine andere Gerätenunmmer auf. Man hatte offensichtlich mein relativ neues Gerät (ca.3 Monate alt, ohne einen Kratzer) gegen ein Gebrauchtes eingetauscht (...und hatte gehofft damit durchzukommen). Bei meiner Beanstandung dieses Vorganges wurde nach einigem Räuspern ein Fehler " im Versand " eingeräumt und mir wurde schnell mein Geld zurückgegeben, um vermutlich weniger Aufsehen zu erregen.

Nach ihrem heutigen Bericht stellt sich für mich die Frage :

Steckt ein System dahinter ???!!!"



usw.


Da beginnt man sich natürlich nach der Sinnhaftigkeit und der Berechtigung von "Abnutzungspauschalen" zu fragen .

Wie war das noch gleich mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ... [*IroNIE*]

Wie wird eigendlich der Anspruch des Verkäufers gegen den Hersteller seit der Schuldrechtsreform gegengerechnet?

-- Editiert von psst am 28.07.2004 20:24:25

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#12
 Von 
metin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wie wird das geregelt?? wer bestimmt den %satz, man hat mir gesagt; das man pro monat 3% abzieht.. dann habe nach 2jahren keinen wert merhr..

6monate konnte ich die kamera nutzen, das heist aber nicht das ich damit jeden Tag aufnahmen gemacht habe, kann ich aber nicht nachweisen,

und was wird mit meinen Fahrtkosten,, kann ich die erstattet bekommen??
oder Telefonkosten??



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#13
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Nun dann wird Ihnen 6x3 % abgezogen, ich kann mir wirklich nicht vorstellen das Ihnen saturn fahrtkosten oder andere erstattet.
sorry

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"kampf den borg"

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Und jetzt?

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