Nutzungsgebühr innerhalb der Garantie

22. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Christina3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsgebühr innerhalb der Garantie

Hallo,

es geht wieder um den Sofa-Überzug.
Ich habe ihn zurückgeschickt, heute kam ein Brief mit der Mitteilung:

...dennoch kann trotz größter Sorgfalt auch während des Gebrauchs ein Mangel auftreten. Deshalb sind wir auch jetzt noch mit einer Rücknahme einverstanden.

Verstehen Sie aber bitte, dass wir nicht mehr den vollen Kaufpreis ersetzen können, Sie konnten unsere Ware ja schon eine Weile verwenden, und die reguläre Rückgabefrist ist bereits überschritten.

Zum Ausgleich schreiben wir Ihrem Konto insgesamt 99,99 Euro gut.

..., wir sind überzeugt, damit eine gute Lösung für Sie gefunden zu haben...



Der Sofaüberzug hat neu 129,99 € gekostet und hat 6 Jahre Garantie.

Ist dieser Abzug in Ordnung, wird dies so gehandhabt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Christina

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Wenn du eine *Rücknahme* willst, bist du nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung auch verpflichtet, dir einen Nutzungsvorteil anrechnen zu lassen (ob der in der Höhe angemessen ist, läßt sich ohne weitere Daten nicht sagen).

Das EuGH-Urteil bezog sich auf den Fall, daß der VK (nur) durch Lieferung einer *neuen* Sache zur Nacherfüllung bereit/in der Lage war; dann darf er keinen Nutzungsvorteil/Bereicherungsvorteil dafür abrechnen, daß er nicht willens/in der Lage ist, durch Lieferung einer (bloß) mangelfreien gleichwertigen Sache nachzuerfüllen.

Im übrigen wäre anhand deiner Frage noch unklar, ob du dich auf die Gewährleistung des VK, eine Garantie des VK oder eine Garantie des Herstellers beziehst. Vermutlich letzteres; dann richtet sich der Garantieanspruch vollständig nach den Garantiebedingungen des Herstellers.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1425x hilfreich)

Würde 3 mal tief durchatmen und auf Holz klopfen. Euro 99,99 für einen Sofaüberzug, der im Herbst 2007 (!) gekauft wurde, der zudem gewaschen wurde (!) und dann erst seine Farbe verlor...

In dieser äußerst schwierigen Beweissituation würde man bei dem Großteil der Händler gegen eine Betonwand laufen.

Die Beweislastumkehr (6 Monate nach Kauf) greift nicht mehr, die Frist lief schon vor 1 Jahr ab, was bliebe wäre Kulanz des Händlers und die Garantie des Herstellers, wobei sich gerade beim Punkt 'Waschen' die Geister scheiden, das ist der Stoff, aus dem sich schon Dramen entwickelt haben..

Denke, es ist noch einmal gut gegangen.

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