OTTO Kundenkonto

21. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
pitti 13
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
OTTO Kundenkonto

Hallo,

also folgender Sachverhalt.

Ich bekomme von meinem Arbeitgeber EDEKA jedes Jahr Geld , sozusagen einen Bonus. Dafür kann ich dann bei Edeka einkaufen. Nun hat sich das dieses Jahr so ergeben das ich wegen meiner Schwangerschaft diesen Bonus nicht vor Ort einlösen konnte. Mein Arbeitgeber hat mir aber Gutscheine angeboten wo ich bei vielen verschiedenen Firmen online einkaufen könnte. Da ich mehrere Dinge brauchte und diese alle zu annehmbaren Preisen bei OTTO fand, habe ich dort bestellt. Ich möchte darauf hinweisen das ich 2 x vorher angerufen habe und mir den Werdegang erklären bzw. bestätigen habe lassen. Ich habe die Artikel im Warenkorb gehabt und 2 Mitarbeiter haben es mir nacheinander bestätigt das ich diese Artikel mit diesen Gutscheinen erwerben kann ! Nach dem ich alles so wie abgesprochen gemacht habe, konnte ich dann aber nicht mit meinen Gutscheinnummern bezahlen. Diese musste ich aber vorher angeben und OTTO hat mir ein Konto angelegt und da war nun mein Geld. Also habe ich bezahlt ohne was zu bekommen dafür. Nach erneuten anrufen sagte man mir das diese noch nicht frei geschaltet sind und man es sofort macht. Aber wieder nichts. Dann beim 4 Anruf sagte man mir das 1 Artikel nicht so erworben werden kann weil OTTO ja nicht gleich OTTO ist ????? Ich sagte das war aber nicht so ersichtlich und wurde mir auch nicht gesagt bei der Anfrage zur Bestellung. Es kam nur immer ein es tut mir leid das ich da falsch beraten wurde. Nun sitze ich hier und man will mir mein Geld nicht zurück geben. Man bot mir aber einen 30 Euro Gutschein von OTTO an als Entschuldigung. Diesen lehnte ich aber ab, da ich damit wahrscheinlich ein Eingeständnis machen würde. Ich kann nur irgend was kaufen bei OTTO ob ich es brauchen kann oder nicht. Mein Geld soll sonst nach 3 Jahren verfallen !? Eine Kündigung meines Kontos kann ich gerne machen, aber dann verfällt das Geld sofort ! Ich verstehe das nicht was die da mit meinen Geld machen, den dass ist doch BARGELD was die da von meinem Arbeitgeber bekommen haben. Indem OTTO den Gutschein bei meinem Arbeitgeber einlöst haben Sie BARGELD ! Was kann ich da machen ? Ich will mich nicht zwingen lassen bei OTTO was zu kaufen was ich nicht möchte !
Ich habe keinen Fehler gemacht sondern die haben mich falsch beraten und informiert !
Ich habe ordnungsgemäß den Kaufvertrag widerrufen in der 14 Tägigen Frist.
Oder muss ich mir von diesen Gaunern das gefallen lassen ?

LG Claudi

-- Editiert von pitti 13 am 21.06.2022 15:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14880 Beiträge, 8813x hilfreich)

Viel Aufregung, viel Text und wenig sachliche Information :sad:

Ich habe verstanden:
Pitti13 hat Gutscheine von Edeka erhalten, die angeblich bei Otto einlösbar wären.
Pitti13 hat daraufhin eine Bestellung bei Otto getätigt, die Gutscheine konnten aber (warum auch immer) nicht für die bestellten Artikel verwendet werden.
Pitti13 hat daraufhin die Bestellung bei Otto fristgemäß widerrufen.
Otto hat die Gutscheine dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Pitti13 hat jetzt Guthaben auf dem Kundenkonto bei Otto, will aber nicht mehr bei Otto kaufen.

Richtig?

Bestellungen die mit Gutscheinen bezahlt wurden, dürfen bei einem Widerruf auch als Gutschein erstattet werden. Otto muss kein Geld auszahlen.
Für mich wäre der erste Gedanke, sich an Edeka zu wenden, weil die Gutscheine offenbar doch nicht so einlösbar waren, wie von Edeka behauptet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111031 Beiträge, 38537x hilfreich)

Zitat (von pitti 13):
Oder muss ich mir von diesen Gaunern das gefallen lassen ?

Ich sehe da keine Gauner.



Zitat (von pitti 13):
den dass ist doch BARGELD was die da von meinem Arbeitgeber bekommen haben.

Man hat mit Gutscheinen bezahlt, somit ist eine Erstattung in Bargeld wohl nicht durchsetzbar.



Zitat (von pitti 13):
Ich habe ordnungsgemäß den Kaufvertrag widerrufen in der 14 Tägigen Frist.

Die Erstattung ist ja auch erfolgt, also kein Problem.

Die Erstattung hat hier laut Gesetz zwingend in Gutscheinen zu erfolgen:
§ 357 BGB: ...
Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5584 Beiträge, 1263x hilfreich)

Gutscheine gelten in der regel nur für Produkte die Otto führt. Auf otto.de ist das wie bei Amazon oder anderen Portalen: Das ist eine Marktplatz-Plattform, der auch andere Anbieter angeschlossen sind.

Diese Anbieter müssen aber keine Gutscheine akzeptieren.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

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