OTTO & Ratepay

27. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
SamDaver
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
OTTO & Ratepay

Sehr geehrte Forennutzer:Innen,
ich stehe hier völlig im Wald und weiß nicht, wie ich mich juristisch am besten verhalte.
Folgendes: vor 11 Wochen habe ich (Rechnungsbegleichung binnen 14-Tage nach Erhalt der Ware) über den Marktplatz eines Versandhauses (OTTO.de) einen Artikel bestellt, der bis heute nicht geliefert wurde. Die Zahlungsabwicklung erfolgte seitens OTTO über deren externen Dienstleister (Ratepay). Dieser sendet nun automatisierte Mahnschreiben, welche ich per Mahnstopp alle 3-4 Wochen nach hinten verschiebe.
Das Ratepay-Callcenter ist der Auffassung, ich sei nun im System und könne nicht herausgenommen werden. Der ersten Mahnung habe ich per Einschreiben widersprochen. Da es sich für Schriftstücke bei Ratepay allerdings um ein Postfach handelt, liegt es auch im Ermessen des Empfängers, ob er/sie das Einschreiben in Empfang nimmt oder nicht (ganz schön gewieft für einen Geldeintreiber). Über die Trackingnummer ist eindeutig zu erkennen, dass die Paketdaten (auf Versenderseite) zwar im IT-System erfasst wurden; das Paket aber noch nicht (an den Paketdienst) übergeben wurde.
Für mich klingt das wie eine Lizenz zum Geld drucken.
Was meint ihr? Wie kann ich aktiv werden?
Wenn da ein Richter von oben drauf schaut, ist es doch juristisch eindeutig → Keine Ware, keine Knete.
Was war denn mein Vergehen? „Sie haben leider bei UNS bestellt?"
Ich danke euch für eure Einschätzung
Gruß

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Als Erstes stellen Sie mal das Telefonieren ein.

Danach würde ich persönlich gar nichts mehr unternehmen, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt.

Man könnte Ratepay gegenüber die Forderung zurückweisen und dieses Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, das Einschreiben war komplett sinnlos. Allerdings kostet diese Zustellart etwa 15€ und das Geld werden Sie wohl nicht erstattet bekommen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von SamDaver):
Wenn da ein Richter von oben drauf schaut, ist es doch juristisch eindeutig → Keine Ware, keine Knete.

Im Gegenteil, was interessiert es die Bank bei der man einen Kredit abgeschlossen hat, was mit der Ware passiert?
Der Kreditvertrag läuft weiter, völlig unabhängig davon, was mit der Ware passiert. Ob die nun bei Versender hängt oder zu Asche verbrennt ist völlig egal
Ausnahme: es wäre anders vereinbart worden. Dafür sehe ich hier aber keine Indizien.

So, der zweite Teil ist das mit der Ware die nicht kommt.
Da sollte man mal beim Vertragspartner intervenieren, davon das das gemacht wurde las ich nichts.



Zitat (von SamDaver):
Da es sich für Schriftstücke bei Ratepay allerdings um ein Postfach handelt, liegt es auch im Ermessen des Empfängers, ob er/sie das Einschreiben in Empfang nimmt oder nicht

Das kann man bei einem Einschrieben immer, egal ob Postfach oder nicht.

Da nimmt man halt einfach die Straßenanschrift und wählt "Einschreiben-Einwurf".



Zitat (von Wurstsemmel):
Danach würde ich persönlich gar nichts mehr unternehmen, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt.

Das würde dann recht teuer werden für den Schuldner...



Zitat (von SamDaver):
Was war denn mein Vergehen? „Sie haben leider bei UNS bestellt?"

Nö, einfach das man die falschen Forderungen an den falschen Ansprechpartner richtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Gegenteil, was interessiert es die Bank bei der man einen Kredit abgeschlossen hat, was mit der Ware passiert?


Welche Bank? Welcher Kredit?

Hier agiert lediglich ein Zahlungsdienstleister der eine Rechnung stellt. Es gibt schlicht keinen Kreditvertrag.

Ratepay treibt lediglich Forderungen für die Handelsplattform ein ... die wiederrum Forderungen für die einzelnen Händler eintreibt. Da aber noch nicht mal eine Übergabe der Ware an einen Versanddienstleister erfolgt ist, dürfte aktuell keine rechtmäßige Forderung existieren die eingetrieben werden könnte...

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#4
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Harry, ich habe keine Ahnung wovon Sie eigentlich sprechen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Übertragen wir es mal in die Offline Welt.

Wenn ich mit "EC-Karte" bezahle und mit dem Kauf stimmt was nicht, wohin wendet man sich dann logischerweise?
An den Dienstleister der den Terminal betreibt und die Zahlung abgewickelt hat?
Oder an seinen Vertragspartner, den Verkäufer.



Zitat (von Tehlak):
Es gibt schlicht keinen Kreditvertrag.

Bei "Rechnungsbegleichung nach X Tagen" sehe ich das anders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei "Rechnungsbegleichung nach X Tagen" sehe ich das anders.


Davon war ja aber keine Rede.



Zitat (von SamDaver):
Dieser sendet nun automatisierte Mahnschreiben


Kam denn auch irgendwann eine Rechnung mit einem Zahlungsziel?

-- Editiert von User am 28. September 2022 14:09

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn ich mit "EC-Karte" bezahle


Hier wurde aber kein Kauf mit "EC-Karte" sondern ein Kauf auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14-Tage nach Erhalt der Ware getätigt.


Zitat (von Harry van Sell):
An den Dienstleister der den Terminal betreibt und die Zahlung abgewickelt hat?
Oder an seinen Vertragspartner, den Verkäufer.


Sinnigerweise an den Forderungsinhaber; also Ratepay, so wie es der TE gemacht hat.

Zitat (von Harry van Sell):
was interessiert es die Bank bei der man einen Kredit abgeschlossen hat,


Zitat (von Harry van Sell):
Der Kreditvertrag läuft weiter,


Das ist schlicht Unsinn.


Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
SamDaver
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf der Homepage von Otto.de steht unter den FAQ (Bezahlung) folgendes: „Beim Kauf auf Rechnung hast du nach Erhalt der Ware 14 Tage Zeit bis zur Zahlung. Schaue dir deine Wunschartikel also in aller Ruhe an und bezahle dann einfach per Überweisung."

Also „nach Erhalt der Ware". Kann denn das zwischengeschaltete Ratepay „binnen 14 Tage" ohne Lieferung von sich aus den Rechnungsausgleich einfordern? Zumal das Otto (-Serviceteam) 10 Tage nach meiner Bestellung bereits Kontakt mit dem Händler aufgenommen hat und um sofortige Klärung gebeten hat. Dieser antwortete: „Die Ware kommt in der Folgewoche", was allerdings auch nicht geschehen ist.

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von SamDaver):
Kann denn das zwischengeschaltete Ratepay..................



Was Ratepay kann oder nicht ist erst mal nicht von Bedeutung. Du solltest (oder hast es schon) nachweislich gegenüber Ratepay die Forderung bestreiten da diese noch nicht fällig ist.

Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was Ratepay kann oder nicht ist erst mal nicht von Bedeutung. Du solltest (oder hast es schon) nachweislich gegenüber Ratepay die Forderung bestreiten da diese noch nicht fällig ist.


Einmal das... und ich würde - wenn man die Ware nicht unbedingt von diesem Händler noch will - den Widerruf gegenüber dem Händler erklären. Die Widerrufsfrist beginnt nämlich niemals vor dem Erhalt der Ware.

Dazu unbedingt auch die DHL Sendungsverfolgung entsprechden dokumentieren (mit Screenshots) - die fällt nämlich irgendwann weg.

Man sollte aber nicht damit rechnen, dass Ratepay einfach so klein beigibt. Ich hab mir die mal genauer angeschaut - die haben nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Händler das Geld schon ausgezahlt...

Deswegen gab es auch die "leere" Sendungsnummer.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von SamDaver):
Zumal das Otto (-Serviceteam) 10 Tage nach meiner Bestellung bereits Kontakt mit dem Händler aufgenommen hat und um sofortige Klärung gebeten hat.


Bei den FAQs steht auch, dass man im Fall, dass man eine Mahnung erhalten hat, aber die Ware noch nicht, mit dem Otto Kundenservice Kontakt aufnehmen soll (also nicht Ratepay). Hast du vielleicht ja schon, aber wenn nicht wäre es immerhin auch mal noch einen Versuch wert. :-)

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