Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe sehr, Ihr könnt mir helfen.
Es geht um folgendes:
Ich habe nun schon zweimal hintereinander Fehllieferungen vom OTTO Versand erhalten. Immer nach dem gleichen Muster: Auf der Rechnung und dem Verpackungsetikett war der richtige, eigentlich bestellte Artikel aufgelistet. In der Verpackung jedoch, befand sich ein völlig anderer (zufällig? jedes Mal auch noch viel günstigerer) Artikel.
Die erste Fehllieferung (statt der Stiefel für 59,90€ um die Hälfte billigere Clogs) schickte ich, wie mit dem Kundenservice besprochen, mit einem Vermerk zurück. Das Geld wurde meiner Rechnung aber immer noch nicht gutgeschrieben.
Kurz darauf erreichte mich die zweite Fehllieferung von Otto, statt der bestellten Lederjacke im Wert von 119,00€ befand sich in der Verpackung eine billige Kunstlederjacke mit verknickten Etiketten im Wert von 59,90€.
Jetzt habe ich Angst, dass es sich dabei vielleicht um eine Abzock-Masche handelt und ich das Geld trotzdem zahlen muss.
Deshalb meine Frage: Bei wem liegt die Beweislast bei einer Fehllieferung? Wie kann ich mich absichern, was muss ich jetzt vor dem erneuten Absenden der Fehllieferung beachten?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe :-).
-- Editiert Frieda-Freiheit am 30.07.2013 16:17
OTTO Versand Falschlieferungen - Beweislast?
30. Juli 2013
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Frage vom 30. Juli 2013 | 15:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
OTTO Versand Falschlieferungen - Beweislast?
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#1
Antwort vom 30. Juli 2013 | 16:22
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Jetzt habe ich Angst, dass es sich dabei vielleicht um eine Abzock-Masche handelt
Warum sollte denn ausgerechnet der größte deutsche Versandhändler plötzlich mit Betrügereien anfangen? Das ist doch nun schon sehr weit hergeholt.
quote:
Bei wem liegt die Beweislast bei einer Fehllieferung?
Im Zweifel muß der gewerbliche Versender nachweisen, die richtige Ware dem richtigen Käufer zugestellt zu haben.
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#2
Antwort vom 30. Juli 2013 | 16:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das war auch nur eine Befürchtung meinerseits und keine Unterstellung. Ich bin ja selbst am glüchlichsten darüber, wenn diese Vermutung falsch ist ;-).
Du meinst also, ich kann die Bestellung nun unbesorgt (mit Vermerk über die Falschlieferung) wie gewohnt zurückschicken? Ich möchte nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, gerade bei dem doch schon höheren Betrag.
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