OVP zwingend für Garantieansprüche

17. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dirk Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
OVP zwingend für Garantieansprüche

Hallo!

Folgende Frage:

Wenn ich richtig informiert bin, gehört die Umverpackung eines Gerätes nicht zum Gerät selbst und kann also bedenkenlos entsorgt bzw. beim Händler gelassen werden. Schließlich kaufe ich ja das Gerät und nicht den Karton.
Darf sich nun ein sagen wir mal chinesicher Monitorhersteller weigern, fehlerhafte Monitore ohen Originalöverpackung umzutauschen? Welches Recht greift hier?

Vielen Dank und Gruß

DIRK MÜLLER

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Also, sie kaufen ja auch die Verpackung. Die kann bei einigen Sachen sogar sehr teuer sein, weil Transportkosten und andere logistische Dinge mit reinspielen.

Das Recht des Rücktritts, §§ 346 ff BGB

Gewährleistungsrechte werden sich in ihrem Fall sicherlich nicht voll umfänglich ausschließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

D.P.M. Sevriens


"Ja, treuer Freund, du hast sehr recht,
die Welt ist ganz erbärmlich schlecht,
ein jeder Mensch ein Bösewicht -
nur du und ich natürlich nicht."

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#2
 Von 
Dirk Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Bedeutet das nun, dass ich für die Gewährleistung lediglich für eine ausreichend sichere Verpackung sorgen müßte, damit ich etwaige Transportschäden auschließen kann? Oder kann der Hersteller dies anfechten, da er für den Transport nur die eigene Verpackung voraussetzt, weil diese natürlich für den Transport ausgelegt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Müller,

ich kann mich hier meinem Kollegen Herrn Sevriens anschliessen, dass allein durch den Umstand, dass Sie die Originalverpackung der Kaufsache nicht mehr besitzen, die Gewährleistungsansprüche dadurch nicht ausgeschlossen werden. Für die Rücksendung der mangelhaften Kaufsache kommt der Verkäufer im Gewährleistungsfall auf. Jedoch müssen Sie natürlich dafür Sorge tragen, dass die Kaufsache, entsprechend der Notwendigkeiten, adäquat verpackt und ausreichend gesichert ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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