Hallo
ich bekam neulich einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, eine Leistunge zu bezahlen, die ich nicht bestellt habe.
Es handelt sich um die Gebühr für einen Teil einer Sportanlage. Wenn man diese zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen will, ruft man an und bucht den Teil, den man benutzen möchte.
Für den Zeitraum, für den ich aufgefordert wurde, die Gebühr zu bezahlen, habe ich keine Reservierung vorgenommen!
Kann mir jemand von Euch die folgenden Fragen beantworten?
1) Wie sieht die Rechtslage hierzu aus?
2) Wer muss was in diesem Fall beweisen?
Vielen Dank
Offene Rechnung ???
15. September 2004
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Frage vom 15. September 2004 | 12:51
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Offene Rechnung ???
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. September 2004 | 14:10
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
Grds. muß der Anspruchsteller im Zweifel beweisen, dass die anspruchsbegründenden Umstände (hier also ua eine Reservierung durch Sie) vorliegen.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 20. September 2004 | 12:25
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen Dank
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