Offene Rechnung ???

15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
frog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Offene Rechnung ???

Hallo

ich bekam neulich einen Brief, in dem ich aufgefordert wurde, eine Leistunge zu bezahlen, die ich nicht bestellt habe.

Es handelt sich um die Gebühr für einen Teil einer Sportanlage. Wenn man diese zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen will, ruft man an und bucht den Teil, den man benutzen möchte.

Für den Zeitraum, für den ich aufgefordert wurde, die Gebühr zu bezahlen, habe ich keine Reservierung vorgenommen!

Kann mir jemand von Euch die folgenden Fragen beantworten?

1) Wie sieht die Rechtslage hierzu aus?
2) Wer muss was in diesem Fall beweisen?

Vielen Dank




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Grds. muß der Anspruchsteller im Zweifel beweisen, dass die anspruchsbegründenden Umstände (hier also ua eine Reservierung durch Sie) vorliegen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
frog
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank

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