Online-Bestellung Bett mit Lieferung an Nutzungsort und Aufbau (nicht erfolgt)

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)
Online-Bestellung Bett mit Lieferung an Nutzungsort und Aufbau (nicht erfolgt)

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Online-Versandhändler ein Boxspringbett bestellt und zusätzlich einen Aufbauservice. Die Lieferung war für heute mitgeteilt.

Gestern rief mich die Spedition an, dass aus Schutzgründen für Käufer und Mitarbeiter der Aufbauservice nicht mehr erfolgen kann. Die Lieferung kann erfolgen.

Ich habe auch eine entsprechende E-Mail erhalten, mit einem Link zur Seite der Spedition, auf der ausdrücklich nochmal darauf hingewiesen wird, dass der Aufbauservice nicht erfolgen kann, wohl aber eine Lieferung bis zum Nutzungsort.

Heute kam jetzt die Spedition, allerdings nur mit einem Mitarbeiter, der meinte, dass eine Lieferung zum Nutzungsort jetzt auch nicht mehr möglich wäre. Jetzt steht das Bett erst mal in der Garage.

Meine Frage ist jetzt:

Ich kann - hoffentlich - die Kosten für den nicht erfolgten Aufbau des Bettes erstattet verlangen, oder?

Könnte ich darüber hinaus auch eine Entschädigung für die nicht erfolgte Lieferung an den Nutzungsort verlangen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Vielleicht hilft ein einfaches abwarten bzw. der direkte Kontakt mit dem Verkäufer / Lieferanten. Diese Firmen geben ihr bestes um die Kunden zu bedienen, Verträge zu erfüllen usw. Und haben genug Probleme aufgrund der aktuellen Situation.

Zu 1.
Wenn der Aufbau nicht erfolgt, wirst du sicher eine Gutschrift bekommen. Da sehe ich kein Problem mit und das wird eine kulante Firma auch so machen

Zu 2.
Wie begründest Du einen Schadensersatz? Welcher Schaden in welcher Höhe ist Dir denn entstanden?

Moralisch gesehen, finde ich Deine Frage nach Schadenseratz bedenklich. Ist aber meine persönliche Meinung und liegt daran, dass ich in einer Branche arbeite in der gerade nur Absagen und Stornierungen reinkommen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wie begründest Du einen Schadensersatz?


Rein aus der Tatsache, dass die geschuldete Leistung nicht erfolgt ist. Ich meine wenn der Versandhändler mir als Leistung die Lieferung zum Nutzungsort zusagt, aber nicht einhält, dann erfüllt er doch seine Verpflichtung nicht vollständig.

Es geht mir gar nicht um die Spedition. Die kann nur tun, was sie tun kann. Wenn keine Leute da sind, geht's halt nicht. Und mit dem Mann von der Spedition hab ich ganz normal geredet und ihm auch gesagt, dass er nichts dafür kann, weil ich weiß, dass er auch nur Ansagen bekommt, was er machen soll.

Dass du es moralisch zweifelhaft findest, ist ja dein gutes Recht, aber ich hab jetzt ein Problem das Ding in meine Wohnung zu bekommen, weil meine Frau aufgrund einer OP ihre Hand nicht benutzen kann und ich erst schauen muss, wer mir kurzfristig helfen kann, da wir gestern das alte Bett schon abgebaut haben, weil wir die Wand noch gestrichen haben.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Es geht mir gar nicht um die Spedition. Die kann nur tun, was sie tun kann. Wenn keine Leute da sind, geht's halt nicht.


Eben! Es ist eine außergewöhnliche Situation. Mit Aussicht auf Ausgleich wg. des nicht erfolgten Aufbaus sollte man gut leben können. Wenn dir heute irgendein Nachbar oder Freund angreifen kann, ist das "Problem" schon gelöst (oder bis die Freundin wieder anpacken kann). Ich gehe davon aus, dass ihr Schlafmöglichkeiten in der Wohnung habt, evtl. sogar noch ein Bett.

Schadensersatz kommt nicht infrage: Schaden, den man ersetzt haben will, muss man beziffern können und ich sehe keinen bezifferbaren Schaden, der dir hier entstanden ist (wenn du den Aufbau nicht bezahlen musst).

Bei ungewöhnlichen Umständen ist von jedem Verständnis gefordert.

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Weil mich die Aussage gerade etwas wurmt.

Ob das rechtlich irgendwie durchsetzbar ist oder ob es ein Fall für einen "Schadensersatz" ist, frage ich hier ja. Vielleicht hätten wir dann die Annahme verweigern müssen oder so, kann ja sein.

Ich finde es aber nicht moralisch bedenklich eine Zusage, die bei einem Vertrag gemacht wurde, auch gerne zu wollen. Verträge werden ja nicht umsonst gemacht und können dann beliebig ausgelegt oder geändert werden.

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Bei ungewöhnlichen Umständen ist von jedem Verständnis gefordert.


Verständnis war ja da.
Wäre mir mitgeteilt worden, das Bett kann nicht geliefert werden, hätte ich mich drauf eingestellt.

Ich hatte auch Verständnis dafür den Aufbau selbst zu übernehmen. Ist ja kein Thema.

Gestern aber telefonisch die Lieferung (bis Nutzungsort) zuzusagen und heute einfach nicht auszuführen, ist halt was anderes.


Zitat (von HeHe):
(oder bis die Freundin wieder anpacken kann


Das kann sie -nach jetzigem Stand - nie mehr mit der Hand, weil der Nerv geschädigt ist.


Zitat (von HeHe):
Schadensersatz kommt nicht infrage: Schaden, den man ersetzt haben will, muss man beziffern können und ich sehe keinen bezifferbaren Schaden, der dir hier entstanden ist


Es müsste ja nicht Schadensersatz sein. Wie sieht es denn mit Kaufpreisminderung wegen nicht erbrachter Teilleistungen aus? Wie ist das denn rechtlich geregelt?

Ich meine, wenn Schadensersatz ausgeschlossen werden kann, kann ich ja wild zusagen in einem Kaufvertrag machen und am Ende einfach nicht leisten?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Auch wenn das viele glauben - das BGB wurde nicht außer Kraft gesetzt.

Der Veräufer schuldet also erst mal was vertraglich vereinbart wurde oder haftet für den Schaden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Veräufer schuldet also erst mal was vertraglich vereinbart wurde oder haftet für den Schaden.


Danke dir. Heißt aber, wenn mir kein bezifferbarer Schaden entsteht, kann ich natürlich auch keinen verlangen, oder?

Sprich: Meine Muskelkraft usw. ist sicher nicht bezifferbar :-)

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#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Dass der nicht erbrachte Teil der Leistung nicht bezahlt werden muss ist klar. Das war es dann aber auch.


Und inwiefern gilt diese Aussage dann für eine Lieferung bis zum Nutzungsort, wenn diese nicht erfüllt wurde?
Der Aufbau ist eine andere Sache.

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#10
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)


Es geht hier um eine Rechtsfrage, die ich habe. Und dafür muss ich mich so halb von der Seite anmachen lassen. Meine Moral und ob ihr Bedenken über meine Einstellung habt, könnt ihr euch denken, aber tun bei der rechtlichen Bewertung wohl eher weniger zur Sache.


Es ist so. Es gibt einen Vertrag. Teil des Vertrags ist natürlich das Bett. Aber eben auch die Lieferung bis zum Nutzungsort sowie als extra Service der Aufbau. Der Aufbau kostet extra, die Lieferung bis Nutzungsort ist im "Kaufpreis" enthalten.

Der Aufbau konnte nicht erfolgen, also will ich eben das Geld dafür zurück, das ist wahrscheinlich auch problemlos, habe da den Kundenservice schon angeschrieben.

Darüber hinaus wurde aber ein weiterer Teil des Vertrags nicht geleistet, nämlich die Lieferung bis zum Aufstellort. Meine Frage ist einfach: Das ist ja ein Teil (wenn auch ein kleiner) des kompletten Vertrages. Der wurde nicht geleistet. Und daher meine Frage:

Kann ich deshalb z.B. den "Kaufpreis angemessen mindern"?
Schadensersatz fällt wahrscheinlich mangels Schaden raus, habe ich inzwischen verstanden.

Und nochmal: Moralische Bedenken dürft ihr für euch behalten.

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Kann ich deshalb z.B. den "Kaufpreis angemessen mindern"?

Ja, kann man. Vorher müsste man jedoch
a) sicher festhalten, dass die Lieferung bis zum Nutzungsort tatsächlich teil des Kaufvertrags war
b) dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung geben.

Wie hoch diese Minderung ausfällt, müsste man sehen. Ich würde mich da auf nicht all zu viel einstellen. Hintergrund ist der: stelle sich vor, man kauft drei "Anteile".
Der erste Anteil ist das Gut, also das Bett selber. Dieser Anteil hat sicherlich den höchsten Wert.
Der zweite Anteil ist die Lieferung zum Kunden. Dieser Anteil hat auch einen "recht hohen" Wert.
Der dritte Anteil, ist die Lieferung vom Kunden, bis eben in die letzte Etage/das letzte Zimmer.
Das letzte stellt aber eben nur einen minimalen Teil der ganzen Leistung dar.

Zielführender sähe ich hier einen Schadenersatz. Sprich: Sie beauftragen einen Dritten damit, das Bett hochzutragen. Aber: Je nach genauen Umständen trifft sie eine Schadenminderungspflicht. Sprich: wenn sie das Bett alleine hochtragen könnten (mal überspitzt gesagt) können Sie keine 5-Mann-Spedition beauftragen und deren Rechnung beglichen haben wollen.

Wie sich das also im Detail darstellt, ist mehr als fraglich und von den genauen Umständen abhängig. Der Weg "Abwarten und Kulanzleistung" wird da wohl (oder übel) am Ende der beste Weg, mit dem höchsten Ertrag sein. Die Kaufpreisminderung sähe ich bei wenigen Prozent, da grundlegendes dann doch erfüllt ist.

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
die Lieferung bis Nutzungsort ist im "Kaufpreis" enthalten.


Dann kläre mit dem Vertragspartner ab, ob und in welcher Höhe du mindern kannst?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Jetzt steht das Bett erst mal in der Garage.

Warum / Wie genau?

Das könnte eine einvernehnliche / konkludente Vertragsänderung gewesen sein, dann wars das mit Schadenersatz etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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