Guten Abend Zusammen,
ich habe im Dezember letzen Jahres, online, eine Buchung für einen mehrstündigen Aufenthalt in einem Spa/Wellness Bereich getätigt und auch schon bezahlt.
Der gebuchte Termin ist Ende Januar diesen Jahres.
Aus privaten Gründen muss ich diesen aber wieder absagen bzw. stornieren. Lt. den AGB des Anbieters gibt es bei einer Stornierung „nur" einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages.
Kann ich auch auf die Auszahlung bestehen, oder muss ich den Gutschein annehmen?
Falls ich auf die Auszahlung bestehen kann, würde ich mich freuen, wenn mir jemand ein Urteil/Gesetz nennen kann auf welches ich mich in dem Fall beziehen kann.
Vielen Dank im Voraus für die Mühen!
Online-Buchung stornieren, Gutschein anstatt Geld zurück zulässig?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatKann ich auch auf die Auszahlung bestehen :
Klar. Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das bestehen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Zitatmuss ich den Gutschein annehmen? :
Nein, die Annahme ist freiwillig.
Aber man sollte, denn es ist besser als nichts ...
ZitatLt. den AGB des Anbieters gibt es bei einer Stornierung „nur" einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages. :
Finde ich sehr kulant ...
So ist es.
Bei einer Hotelbuchung mit festem Termin gibt es überhaupt kein Recht darauf, kostenlos zu stornieren.
Gebucht ist gebucht. Ein Widerrufsrecht besteht bei Hotelbuchungen nicht.
Wenn das Hotel eine Erstattung anbietet, ist das eine freiwillige Leistung, für die sich das Hotel die Konditionen selbst aussuchen kann. (Das Hotel muss die Regelungen natürlich transparent darstellen und bei Buchung einsehbar darstellen. Aber wenn in den Buchungsbedingungen steht, dass Storno nur gegen Gutschein möglich ist, dann ist das so zulässig. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, hätten Sie nicht buchen dürfen.)
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Vielen Dank für die Antworten, dann werde ich den Gutschein annehmen.
Letzte Frage, es handelt sich hierbei nicht um ein Hotel sonder ein reines Spa/Wellness Angebot ohne Übernachtung, das ist in dem Kontext dann wohl gleichzusetzen?
Viele Grüße
Zitat:Letzte Frage, es handelt sich hierbei nicht um ein Hotel sonder ein reines Spa/Wellness Angebot ohne Übernachtung, das ist in dem Kontext dann wohl gleichzusetzen?
Wenn es ein fester Termin ist, macht es kein Unterschied.
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