Online-Buchung stornieren, Gutschein anstatt Geld zurück zulässig?

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Prvn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Buchung stornieren, Gutschein anstatt Geld zurück zulässig?

Guten Abend Zusammen,

ich habe im Dezember letzen Jahres, online, eine Buchung für einen mehrstündigen Aufenthalt in einem Spa/Wellness Bereich getätigt und auch schon bezahlt.
Der gebuchte Termin ist Ende Januar diesen Jahres.
Aus privaten Gründen muss ich diesen aber wieder absagen bzw. stornieren. Lt. den AGB des Anbieters gibt es bei einer Stornierung „nur" einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages.
Kann ich auch auf die Auszahlung bestehen, oder muss ich den Gutschein annehmen?

Falls ich auf die Auszahlung bestehen kann, würde ich mich freuen, wenn mir jemand ein Urteil/Gesetz nennen kann auf welches ich mich in dem Fall beziehen kann.

Vielen Dank im Voraus für die Mühen!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120032 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Prvn):
Kann ich auch auf die Auszahlung bestehen

Klar. Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das bestehen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Prvn):
muss ich den Gutschein annehmen?

Nein, die Annahme ist freiwillig.
Aber man sollte, denn es ist besser als nichts ...



Zitat (von Prvn):
Lt. den AGB des Anbieters gibt es bei einer Stornierung „nur" einen Gutschein in Höhe des gezahlten Betrages.

Finde ich sehr kulant ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

So ist es.
Bei einer Hotelbuchung mit festem Termin gibt es überhaupt kein Recht darauf, kostenlos zu stornieren.
Gebucht ist gebucht. Ein Widerrufsrecht besteht bei Hotelbuchungen nicht.
Wenn das Hotel eine Erstattung anbietet, ist das eine freiwillige Leistung, für die sich das Hotel die Konditionen selbst aussuchen kann. (Das Hotel muss die Regelungen natürlich transparent darstellen und bei Buchung einsehbar darstellen. Aber wenn in den Buchungsbedingungen steht, dass Storno nur gegen Gutschein möglich ist, dann ist das so zulässig. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, hätten Sie nicht buchen dürfen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Prvn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, dann werde ich den Gutschein annehmen.

Letzte Frage, es handelt sich hierbei nicht um ein Hotel sonder ein reines Spa/Wellness Angebot ohne Übernachtung, das ist in dem Kontext dann wohl gleichzusetzen?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Letzte Frage, es handelt sich hierbei nicht um ein Hotel sonder ein reines Spa/Wellness Angebot ohne Übernachtung, das ist in dem Kontext dann wohl gleichzusetzen?

Wenn es ein fester Termin ist, macht es kein Unterschied.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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