Online Geschenkkarten gekauft, aber nicht erhalten - wie handeln?

30. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Siveen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Geschenkkarten gekauft, aber nicht erhalten - wie handeln?

Ich habe bei einem Online Shop mit Sitz in den Niederlanden Amazon- Geschenkkarten in Höhe von 230€ gekauft, diese jedoch nicht erhalten. Kundenservice meldet sich nicht zurück und generell deuten die Anzeichen auf Betrug hin.
Jetzt ist die Frage, wohin damit? Gehe ich zum Anwalt und fordere Schadenersatz? Gehe ich zur Bank und fordere eine Rückbuchung aufgrund eines Betrugsfalles? (PS: Handelt sich um eine Online-Überweisung, keine Lastschrift.)
Oder gehe ich damit zur Polizei und stelle Anzeige?

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Siveen):
Jetzt ist die Frage, wohin damit?
Oder eher: Was steht in den vertraglichen Vereinbarungen, die man mit dem Kauf wahrscheinlich akzeptiert hat? Und vorher gelesen hat?

Außerdem: wann gekauft, wie versendet, wie beim Kundenservice gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Siveen):
Gehe ich zum Anwalt und fordere Schadenersatz?
Kann man machen. Dafür sollte aber ein Schaden (mit Erstattungsanspruch) entstanden sein. Sonst kann man natürlich immer einen Anwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen. Ob man dessen Kosten dann ersetzt bekommt hängt vornehmlich davon ab, ob die Gegenpartei in Verzug ist und zusätzlich dann auch zahlungswillig und in letzter Instanz -fähig ist.

Zitat (von Siveen):
Gehe ich zur Bank und fordere eine Rückbuchung aufgrund eines Betrugsfalles?
Kann man durchaus fordern. Das wird der Bank aber vornehmlich egal sein, da sie schlichtweg auf das Geld keinen Zugriff mehr haben wird. Sollte es Ihnen dann doch irgendwie gelingen das Geld zurückzubuchen, bekommen Sie arge Probleme, sollte sich der "Betrug" doch als ehrliches Geschäft herausstellen. Das wäre dann in etwa so, als würden Sie dem Tankwart zwei Tage später in die Kasse greifen, weil Sie denken kein Benzin bekommen zu haben, obwohl nur ihre Tanknadel "festhängt".

Zitat (von Siveen):
Oder gehe ich damit zur Polizei und stelle Anzeige?
Das kann man tun. Man sollte dabei aber nur einen Verdacht schildern. Geld bekommt man so aber in aller Regel auch nicht wieder, wenngleich eine Anzeige bei bestimmten Szenarien durchaus die Rückzahlungswilligkeit eines bestimmten Betrügers erhöhen kann.

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