Online-Händler erstattet Versandkosten nicht!?

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Basti1303
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Händler erstattet Versandkosten nicht!?

Hallo!
Mein Bruder hat Ende letzten Jahres einen Digitalen Sat-Receiver bei einem Onlinehändler gekauft (kein eBay o.ä.). Nach ca. 3 Monaten gab es erst sporadische Fehler die dann immer häufiger wurden. Im Juli diesen Jahres funktionierte das Gerät gar nicht mehr und wurde nach Rücksprache zum Händler eingeschickt.
Dieser schickte das Gerät dann weiter zum Hersteller und nach zwei Monaten dann "repariert" zurück zu uns. Nun weist das Gerät immer noch sporadische Fehler auf.
Hinzu kommt, dass die Versandverpackung vom Händler zu uns sehr dürftig war. Der Receiver war einfach in einem viel zu großen Paket ohne jegliches Verpackungsmaterial versandt worden (er hatte zu jeder Seite etwa 10cm Luft). Im Gerät befinden sich nun deutlich hörbare Teile (wenn man vorsichtig schüttelt). Mein Bruder hat den Receiver nach Absprache mit dem Händler trotzdem angeschaltet.
Mein Bruder ist auch der Meinung, dass auf dem Gehäuse nun Kratzer sind, die vorher nicht drauf waren. Leider hat er den Receiver alleine verpackt, so dass es kein zweiter Bestätigen kann.
Die angefallenen Versandkosten zum Händler wollte man uns ebenfalls nicht erstatten. Der Händler beruft sich darauf, dass nach Ablauf der 6 Monaten Garantie, jede weitere Leistung "Kulanz" sei.

Zuletzt habe ich an die IHK Aachen geschrieben (dort ist der Händler gemeldet) und ein "Verbraucher Schlichtungsverfahren" einleiten lassen. Der Händler hat darauf in der ersten Stellungnahme gemeint, dass mein Bruder ein Softwareupdate per PC gemacht hat. Dadurch hätte der Receiver die Garantie verloren und er hätte aus Kulanz den Receiver eingeschickt.
Da ich dies nicht glauben wollte, habe ich dem Hersteller selbst eine Email geschickt. Er meinte daraufhin, dass durch ein Softwareupdate per PC oder Satellit kein Garantieverlust eintritt. Durch die eindeutige Seriennummer des Geräts wurde mir auch bestätigt, dass im Receiver der Tuner auf Garantie getauscht wurde.
Dies lies ich durch die IHK an den Händler weiterleiten, worauf dieser in einer zweiten Stellungnahme sagte, dass er generell auf jedes Gerät welches bei ihm ankommt, die Originalsoftware aufspielt. Dies würde ohne vorherige Prüfung der vorhandenen Software geschehen.
Das ein Update geschehen ist, weiß er nur, weil mein Bruder dies in die Fehlerbeschreibung mit hineingeschrieben hat (er hat dort das Wort "aufgespielt" verwendet...der Händler deutet dies als Update vom PC).

Wir wollen im Endeffekt eigentlich nur vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein Ersatzgerät bekommen.
Was sind die nächsten Schritte, die ich am besten Einleiten sollte? Gibt es auch einen "relativ" günstigen Weg?

Vielen Dank für die Hilfe!
Sebastian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Der Händler beruft sich darauf, dass nach Ablauf der 6 Monaten Garantie, jede weitere Leistung "Kulanz" sei.

Womit er leider gewissermaßen recht hat.
Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, das ein Gewährleistungsfall vorliegt.
Verzichtet der Verkäufer darauf, ist das die oben genannte 'Kulanz'.



quote:
Dadurch hätte der Receiver die Garantie verloren und er hätte aus Kulanz den Receiver eingeschickt.

Was durchaus stimmen könnte. Was steht denn in dazu in den Garantiebedingungen des Händlers?



quote:
Da ich dies nicht glauben wollte, habe ich dem Hersteller selbst eine Email geschickt.

Da hätte ich eher mal die Garantiebedingungen des Händlers durchgelesen.
Der Hersteller geht immer nur von seinen eigenen Garantiebedingungen aus, die des Händlers kennt er nicht.



quote:
Er meinte daraufhin, dass durch ein Softwareupdate per PC oder Satellit kein Garantieverlust eintritt.

Nach den Garantiebedingungen der Herstellers.
Die Frage ist auch ob es ein Update der installierten Software war oder eine komplett neue Software aufgespielt wurde.



Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie:
http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm


quote:

Wir wollen im Endeffekt eigentlich nur vom Kaufvertrag zurücktreten oder ein Ersatzgerät bekommen.
Was sind die nächsten Schritte, die ich am besten Einleiten sollte?


1. Am sinnvollsten wäre es doch, das ganze mal dem Hersteller zu schildern und dort anzufragen ob man eventuell ein Tauschgerät bekommen könnte.

2. Sich mal die Garantiebedingungen des Händlers und die Garantiebedingungen des Herstellers durchlesen, ob dort die Möglichkeit des Rücktritts oder Gerätetauschs vorgesehen ist oder ob immer wieder repariert werden muss.

3. Einen Gutachter beauftragen der nachweist, das der Mangel schon bei Kauf / Übergabe vorlag. Dann mittels Anwalt gegen den Händler vorgehen.


Möglichkeiten 1 und 2 sind kostenlos, bei Möglichkeit 3 muss man Anwalt und Gutachter erst mal finanzieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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