Hey, ich habe am 25.04 einen Roller im Internet bestellt (bei einem deutschen Händler), bei der Lieferzeit stand auf der Webseite ca.7-21 Tage.
Selbiges kam dann auch in der Bestellbestätigung, nun wurde mir aber der 28.05 als Liefertermin genannt. Das deckt sich ja nun relativ wenig mit den ca. Angaben und ist auch außerhalb der 30 Tage. Bisher mauert der Händler, selbst wenn ich ihm anbiete mit einem Preisnachlass zufrieden zu sein um für die Zeit meine Ersatzmobilität zu gewährleisten.
Bleibt mir als einzige Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, oder kann ich auf Erfüllung pochen bzw. ggf. den Deckungskauf vornehmen. Geld habe ich ja immerhin schon bezahlt.
Online-Händler überschreitet Lieferfrist um mehr als 50%
7. Mai 2026
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Frage vom 7. Mai 2026 | 16:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Händler überschreitet Lieferfrist um mehr als 50%
#1
Antwort vom 7. Mai 2026 | 16:53
Von
Status: Unbeschreiblich (130752 Beiträge, 41579x hilfreich)
Zitat :Das deckt sich ja nun relativ wenig mit den ca. Angaben
Und?
Zitat :und ist auch außerhalb der 30 Tage
Welche 30 Tage?
Zitat :Bleibt mir als einzige Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten,
Ich sehe keinen validen Rücktrittsgrund. Aber man könnte das gesetzliche Widerrufsrecht nutzen.
Zitat :kann ich auf Erfüllung pochen
Pochen kann man immer. Nur wenn keiner reagiert war das Zietverschwendung.
Zitat :bzw. ggf. den Deckungskauf vornehmen.
Ich sehe keinen validen Grund für einen Deckungskauf.
Zitat :selbst wenn ich ihm anbiete mit einem Preisnachlass zufrieden zu sein um für die Zeit meine Ersatzmobilität zu gewährleisten.
Warum konkret benötigt man denn Ersatzmobilität? Und warum genau soll das das Problem des Händlers sein?
#2
Antwort vom 7. Mai 2026 | 17:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Und?
Also in meiner Bestellbestätigung steht "Lieferung ca 7-21 Tage" Da sollte man doch davon ausgehen, dass die Lieferung auch innerhalb von... naja 7-21 Tagen kommt. Wir reden hier aber von 11 Tagen... also das dürfte doch ein wenig das ca. sprengen.
Zitat :Welche 30 Tage?
Die Lieferfrist die gesetzlich vorgesehen wäre, wenn keine Nebenabsprache getätigt wurde. Die wurde hier aber sogar mit 7-21 Tagen getan.
Zitat :Warum konkret benötigt man denn Ersatzmobilität? Und warum genau soll das das Problem des Händlers sein?
Weil man von A nach B kommen muss. Ich sehe hier das Problem das Händlers, weil er ja eine Lieferzeit zugesagt hat und diese nun überschreitet und das nicht um ein oder zwei Tage.
Geld bezahlt, Bestellbestätigung wo die Lieferzeit nochmal bestätigt wurde, warum sollte es mein Problem sein wenn er seine Versprechen nicht halten kann?
EDIT: Um nochmal die Sache ins richtige Licht zu rücken.
Ich sehe hier einen eindeutigen Vertragsbruch zum Nachteil des Verbrauchers (ich armer Tropf). Aber wenn ich mir so sicher wäre, dass ich Recht hätte, hätte ich hier gar nicht nachgefragt.
-- Editiert von User am 7. Mai 2026 17:38
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#3
Antwort vom 7. Mai 2026 | 18:23
Von
Status: Student (2768 Beiträge, 660x hilfreich)
Mal etwas zum lesen:
https://www.roland-rechtsschutz.de/lieferverzug/
Jetzt verarbeiten tief durchatmen und ggf. neu fragen.
#4
Antwort vom 8. Mai 2026 | 00:13
Von
Status: Unbeschreiblich (130752 Beiträge, 41579x hilfreich)
Zitat :Da sollte man doch davon ausgehen, dass die Lieferung auch innerhalb von... naja 7-21 Tagen kommt.
"ca." ist Synonym für "etwa", "ungefähr" und bezeichnet Im juristischen Kontext nur eine Schätzung. Nicht jede Schätzung gelingt.
Zitat :Die Lieferfrist die gesetzlich vorgesehen wäre, wenn keine Nebenabsprache getätigt wurde.
Ach so - die gelten hier nicht, es gibt ja eine Nebenabsprache.
Zitat :Weil man von A nach B kommen muss.
Das muss man jetzt nicht? Falls doch sehe ich keine Notwendigkeit eines Ersatzes.
Und falls man ab Zeitpunkt X auf eine Beförderung angewiesen wäre, hätte man mit fixem Termin bestellen müssen.
Zitat :Ich sehe hier das Problem das Händlers, weil er ja eine Lieferzeit zugesagt hat
...
Bestellbestätigung wo die Lieferzeit nochmal bestätigt wurde, warum sollte es mein Problem sein wenn er seine Versprechen nicht halten kann?
Eine Schätzung ist weder eine Zusage, noch eine Bestätigung noch ein Versprechen.
Zitat :https://www.roland-rechtsschutz.de/lieferverzug/
Kleine Korrektur: Dort steht der "Widerruf" unter "Rechte des Käufers bei Lieferverzug". Das Recht des Widerruf ist jedoch nicht vom Lieferverzug abhängig.
#5
Antwort vom 8. Mai 2026 | 09:43
Von
Status: Gelehrter (10001 Beiträge, 2094x hilfreich)
Hat man an dem Sonntag, an dem man bestellt hat, auch bezahlt? Oder erst am Montag oder noch später?
Dann würde ich mal sagen, da Sonntag nicht gearbeitet wird, fängt die Frist erst ab dem Tag an, an dem Zahlungseingang bestand (frühestens also Montag).
Dann kommt noch die Frage dazu, ob damit Werktage gemeint sind, denn am Sonntag wird in den wenigsten Fällen etwas geliefert. Die Sonntage müsste man dann auch rausrechnen...
Und dann sieht das alles schon nicht mehr ganz so dramatisch aus.
#6
Antwort vom 8. Mai 2026 | 10:31
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4875x hilfreich)
Zitat :"ca." ist Synonym für "etwa", "ungefähr" und bezeichnet Im juristischen Kontext nur eine Schätzung. Nicht jede Schätzung gelingt.
So funktioniert es schon längere Zeit nicht mehr.
Bei der Angabe Lieferzeit ca.7-21 Tage, gelten die 21 Tage als maximale Lieferfrist.
Dazu gibt es mehrere Urteile, z.B.:
OLG München (Beschluss vom 08.10.2014, Az. 29 W 1935/14)
OLG Bremen (Beschluss vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09)
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