Online-Händler überschreitet Lieferfrist um mehr als 50%

7. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Japel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Händler überschreitet Lieferfrist um mehr als 50%

Hey, ich habe am 25.04 einen Roller im Internet bestellt (bei einem deutschen Händler), bei der Lieferzeit stand auf der Webseite ca.7-21 Tage.

Selbiges kam dann auch in der Bestellbestätigung, nun wurde mir aber der 28.05 als Liefertermin genannt. Das deckt sich ja nun relativ wenig mit den ca. Angaben und ist auch außerhalb der 30 Tage. Bisher mauert der Händler, selbst wenn ich ihm anbiete mit einem Preisnachlass zufrieden zu sein um für die Zeit meine Ersatzmobilität zu gewährleisten.

Bleibt mir als einzige Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten, oder kann ich auf Erfüllung pochen bzw. ggf. den Deckungskauf vornehmen. Geld habe ich ja immerhin schon bezahlt.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130752 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat (von Japel):
Das deckt sich ja nun relativ wenig mit den ca. Angaben

Und?



Zitat (von Japel):
und ist auch außerhalb der 30 Tage

Welche 30 Tage?



Zitat (von Japel):
Bleibt mir als einzige Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten,

Ich sehe keinen validen Rücktrittsgrund. Aber man könnte das gesetzliche Widerrufsrecht nutzen.



Zitat (von Japel):
kann ich auf Erfüllung pochen

Pochen kann man immer. Nur wenn keiner reagiert war das Zietverschwendung.



Zitat (von Japel):
bzw. ggf. den Deckungskauf vornehmen.

Ich sehe keinen validen Grund für einen Deckungskauf.



Zitat (von Japel):
selbst wenn ich ihm anbiete mit einem Preisnachlass zufrieden zu sein um für die Zeit meine Ersatzmobilität zu gewährleisten.

Warum konkret benötigt man denn Ersatzmobilität? Und warum genau soll das das Problem des Händlers sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Japel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und?


Also in meiner Bestellbestätigung steht "Lieferung ca 7-21 Tage" Da sollte man doch davon ausgehen, dass die Lieferung auch innerhalb von... naja 7-21 Tagen kommt. Wir reden hier aber von 11 Tagen... also das dürfte doch ein wenig das ca. sprengen.

Zitat (von Harry van Sell):
Welche 30 Tage?


Die Lieferfrist die gesetzlich vorgesehen wäre, wenn keine Nebenabsprache getätigt wurde. Die wurde hier aber sogar mit 7-21 Tagen getan.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum konkret benötigt man denn Ersatzmobilität? Und warum genau soll das das Problem des Händlers sein?


Weil man von A nach B kommen muss. Ich sehe hier das Problem das Händlers, weil er ja eine Lieferzeit zugesagt hat und diese nun überschreitet und das nicht um ein oder zwei Tage.

Geld bezahlt, Bestellbestätigung wo die Lieferzeit nochmal bestätigt wurde, warum sollte es mein Problem sein wenn er seine Versprechen nicht halten kann?

EDIT: Um nochmal die Sache ins richtige Licht zu rücken.
Ich sehe hier einen eindeutigen Vertragsbruch zum Nachteil des Verbrauchers (ich armer Tropf). Aber wenn ich mir so sicher wäre, dass ich Recht hätte, hätte ich hier gar nicht nachgefragt.

-- Editiert von User am 7. Mai 2026 17:38

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2768 Beiträge, 660x hilfreich)

Mal etwas zum lesen:
https://www.roland-rechtsschutz.de/lieferverzug/

Jetzt verarbeiten tief durchatmen und ggf. neu fragen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130752 Beiträge, 41579x hilfreich)

Zitat (von Japel):
Da sollte man doch davon ausgehen, dass die Lieferung auch innerhalb von... naja 7-21 Tagen kommt.

"ca." ist Synonym für "etwa", "ungefähr" und bezeichnet Im juristischen Kontext nur eine Schätzung. Nicht jede Schätzung gelingt.



Zitat (von Japel):
Die Lieferfrist die gesetzlich vorgesehen wäre, wenn keine Nebenabsprache getätigt wurde.

Ach so - die gelten hier nicht, es gibt ja eine Nebenabsprache.



Zitat (von Japel):
Weil man von A nach B kommen muss.

Das muss man jetzt nicht? Falls doch sehe ich keine Notwendigkeit eines Ersatzes.
Und falls man ab Zeitpunkt X auf eine Beförderung angewiesen wäre, hätte man mit fixem Termin bestellen müssen.



Zitat (von Japel):
Ich sehe hier das Problem das Händlers, weil er ja eine Lieferzeit zugesagt hat
...
Bestellbestätigung wo die Lieferzeit nochmal bestätigt wurde, warum sollte es mein Problem sein wenn er seine Versprechen nicht halten kann?

Eine Schätzung ist weder eine Zusage, noch eine Bestätigung noch ein Versprechen.



Zitat (von de Bakel):
https://www.roland-rechtsschutz.de/lieferverzug/

Kleine Korrektur: Dort steht der "Widerruf" unter "Rechte des Käufers bei Lieferverzug". Das Recht des Widerruf ist jedoch nicht vom Lieferverzug abhängig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10001 Beiträge, 2094x hilfreich)

Hat man an dem Sonntag, an dem man bestellt hat, auch bezahlt? Oder erst am Montag oder noch später?
Dann würde ich mal sagen, da Sonntag nicht gearbeitet wird, fängt die Frist erst ab dem Tag an, an dem Zahlungseingang bestand (frühestens also Montag).
Dann kommt noch die Frage dazu, ob damit Werktage gemeint sind, denn am Sonntag wird in den wenigsten Fällen etwas geliefert. Die Sonntage müsste man dann auch rausrechnen...

Und dann sieht das alles schon nicht mehr ganz so dramatisch aus.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4875x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
"ca." ist Synonym für "etwa", "ungefähr" und bezeichnet Im juristischen Kontext nur eine Schätzung. Nicht jede Schätzung gelingt.

So funktioniert es schon längere Zeit nicht mehr. ;)

Bei der Angabe Lieferzeit ca.7-21 Tage, gelten die 21 Tage als maximale Lieferfrist.
Dazu gibt es mehrere Urteile, z.B.:

OLG München (Beschluss vom 08.10.2014, Az. 29 W 1935/14)
OLG Bremen (Beschluss vom 18.05.2009, Az.: 2 U 42/09)

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