Online-Händler verweigert Versandkostenerstattung

24. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
BonaXj6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Online-Händler verweigert Versandkostenerstattung

Hallo,

ich hatte mir für über 40€ bei einem Online-Händler einen Artikel bestellt zum Anziehen. Dieser war zu breit im Bund, Länge war gut. Also email geschrieben, Antort kam zurück und ich sollte den Artikel einschicken,mit Angabe, was Sache ist. Ich habe geschrieben, dass er zu groß ist und ihn in Größe L umtauschen möchte (war noch innerhalb den 14 Tagen. Alles super. Dann kam die umgetrauschte Ware. Dummerweise war das dann genau umgekehrt: Ware zu kurz und Bund in Ordnung und somit schlechter als vorher. Dann lieber Bund breiter und dafür passt die Länge. Also Verkäufer noch einmal angeschrieben, ob es möglich sei, di Ware in XL wieder zurück zu bekommen. Zum Glück ging das.
Aber jetzt: Der Verkäufer schrieb mir, dass sie mir die Versandrücksendekosten nicht erstatten, da ich ja beide Pakete zurückschicken musste.

Weiß jemand, ob in meinem Fall der Verk. mir die Versandkosten erstatten muss? Die gelieferte Ware war ja die bestellte und auch über 40€!

Allerdings muss ich dazu sagen, das die erste Lieferung nach kam, da sie ihn nicht auf Lager hatten. Das heißt, die 14 Tage zählen doch immer ab dem Moment, wo ausgeliefert wird oder? Denn bei meinem 2. Umtausch war die Widerrufszeit des ersten Artikels vorüber, jedoch nicht der Zeiraum des umgetauschten Artikels.
Oder zählt der Widerruf nicht neu, wenn ein Artikel umgetauscht wird?

Bspl: 02.02 Artikel erhalten, am 08.02. weggeschickt,
11.02. umgetauschten Artikel erhalten

Wenn jetzt der Artikel nochmal weggeschickt werden muss, bezieht sich das Widerrufsrecht noch auf den 02. oder jetzt auf den 11.02., weil da habe ich ihn ja bekommen. Von der Logik her würde ich sagen, bezieht sich auf den ersten Termin, dann hätte sich die Versandkostenrückerstattung für den erneuten Umtausch erledigt, aber nicht für den ersten Umtausch oder?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen!

Viele Grüße
Bona

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie haben Teil 1 anprobiert und innerhalb der 2 Wochen zurück geschickt.Damit war vom Kauf zurück getreten.

Sie haben Teil 2 anprobiert und innerhalb 2 Wochen zurück geschickt. Auch hier wurde wurde vom Kauf zurückgetreten.

Der Verkäufer muß beide male die Versandkosten tragen.


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#2
 Von 
BonaXj6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.

Das heißt, wenn ich die Umtauschware erhalte, zählt dann das Widerrufsrecht erneut für 2 Wochen und nicht die erste Bestellung?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sorry aber ich sehe das sogar ganz anders, es besteht kein Rückgaberecht mehr!

Die erste Sendung war kein Rücktritt vom Kauf, sondern der Wunsh nach einem Umtausch, dieser wurde vollzogen, allein damit würde so meine ich sogar schon das Rückgaberecht dahon sein. Oder anders gesagt es wurde ein Artikel zurückgesendet, statt sich den Preis auzahlen zu lassen hat man sich mit Materialien auzahlen lassen, dann is das Rückgaberecht damit vollzogen, bzw erloschen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BonaXj6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe jetzt selber nochmal genauer gegoogelt, weil es mir keine Ruhe lässt und habe unter dem Punkt Widerrufsrecht das hier gefunden:
http://www.wortfilter.de/News/news1012.html

Jetzt frage ich mich nur, ob der letzte Punkt mit den AGB nur in Verbindung mit dem Warenwert unter 40€ liegt. Ich liege darüber. Aber in den AGB des Händlers steht, dass ich die regelmäßigen Kosten zu tragen habe, wenn der gelieferte Artikel der bestellten entspricht und 40€ nicht übersteigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Wie schonmal gesagt, der VK müsste den Artikel nichtmal zurücknehmen, die Versandkosten braucht er erst gar nicht zahlen, wenn er schon aus reiner Kulanz den Artikel doch noch zurücknimmt, die darfst du auf jeden Fall selber bezahlen, da du wie schon gesagt gar kein Rückgaberecht mehr hast...

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