Online Kauf wollte stornieren aber nicht möglich. Firma in Honk Kong. Was können sie tun??

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
lory839
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Kauf wollte stornieren aber nicht möglich. Firma in Honk Kong. Was können sie tun??

Guten Tag. Ich habe am Sonntag ein Handy bestellt und musste per Vorkasse bezahlen. Als ich die Bestätigung mit den Bankkonten bekommen habe, habe ich verstanden, dass etwas nicht stimmte und habe im Internet über den Verkäufer recherchiert und erfahren, der Verkäufer steht in der Liste von Watchlist und wird abgeraten. Ich lese die Agbs und erfahre, die Firma hat Sitz in Honk Kong. Ich schreibe eine Email zum Kundenservice nach nur 20 Minuten, dass es ein Fehler war und möchte die Bestellung stornieren. Die 2. Dummheit war: die Bestellung ist auf der Name meiner GbR. Der Verkäufer antwortet: „es ist ein rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen worden, als gewerblichem Besteller steht kein Widerrufsrecht für Verbraucher zu. Bitte nehmen Sie bis spätestens 28.03.2019 die Zahlung vor. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist nehmen wir gerichtliche Hilfe zur Erfüllung des Kaufvertrages in Anspruch und machen eine Meldung an die Schufa zur Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens." Muss ich bezahlen, wenn die Ware auch nicht versandt wurde? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Können sie wirklich mich anklagen und meine GbR zu Schufa melden?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von lory839):
Muss ich bezahlen, wenn die Ware auch nicht versandt wurde?

Kommt ganz darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.



Zitat (von lory839):
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?






Zitat (von lory839):
Können sie wirklich mich anklagen

Nö, aber verklagen. Anklagen gibt es nur im Strafrecht.



Zitat (von lory839):
und meine GbR zu Schufa melden?

Ja, das können die durchaus. Auch an die anderen Auskunfteien können entsprechende Einmeldungen erfolgen.



Zitat (von lory839):
habe im Internet über den Verkäufer recherchiert

Falsche Reihenfolge...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von lory839):
als gewerblichem Besteller steht kein Widerrufsrecht für Verbraucher zu.
Da hat er allerdings - nach deutschem Recht - recht. Als gewerbliche Besteller steht Ihnen das Widerrufsrecht nicht zu. Sie können in diesem Fall dann nur versuchen, sich mit dem Händler zu einigen - dann kann es allerdings sein, daß Sie finanziell für den Gewinn er lust einstehen müssen.
Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, was genau vertraglich vereinbart wurde.
So sieht es aus. Erst mal die Geschäftsbedingungen lesen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Um was für eine GbR handelt es sich? Auch eine solche kann Verbraucher sein. Zudem kann jemand auch als Verbraucher handeln, selbst wenn von beiden Parteien vorgetäuscht wird, es würde sich um B2B handeln.

Hier wird wohl davon auszugehen sein, dass die Angabe der GbR irgendeiner Vergünstigung dienen sollte.. Generell sei aber gesagt, dass es, wie oben angedeutet, durchaus Streitpunkte geben kann; auf Streit wird sich der Gegner aber möglicherweise nicht einlassen wollen (solange es genug andere Leute gibt, die er mit weniger Aufwand abziehen kann). Zumal wenn er tatsächlich in Hongkong sitzen sollte.

-- Editiert von Droitteur am 23.03.2019 12:59

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von lory839):
Ich habe am Sonntag ein Handy bestellt und musste per Vorkasse bezahlen.
Was stört dich an dem Kauf?
Der Preis oder dass das Handy aus Old Honk Kong kommt?
Und was stimmt nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
lory839
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was stört dich an dem Kauf?


Als ich bezahlen musste und die unbekannte Konten gesehen habe, bin unsicher geworden. Im Internet wird die Firma nicht als zuverlässig beschrieben, Käufer beschweren sich über nicht gelieferte Ware oder andere Probleme. Die Rücksendung der Ware ist ungünstig, denn man sollte die Ware nach Honk Kong schicken, viele verzichten darauf, wer es versucht hat, verliert noch das Geld der Rücksendung! Und niemand veklagt eine Firma in H.K. für ein Handy... Deswegen habe ich sofort geschrieben, dass es ein Fehler war und wollte stornieren. Die Firma besitzt keine Ware, sie vermitteln nur, und machen es erst nach dem Eingang der Überweisung. Man kann nur per Vorkasse bezahlen. Natürlich hat aber die Firma die Stornierung nicht akzeptiert und aggressiv reagiert.

Zitat (von Droitteur):
Um was für eine GbR handelt es sich?

Es geht um mich und meine Frau, die Adresse der GbR ist unsere Privatadresse. Theaterprojekte, theaterpädagogik für Kinder von bildungsferne Familien... deswegen machen wir solche Dummheiten, es ist überhaupt nicht unseren Bereich! wir wussten auch nicht, dass eine "Firma" kein Verbraucherschutz hat, und sind auch nicht sicher, ob wir mit der GbR ein Handy bestellen dürfen. Es ist mir schon passiert, wegen Google Einstellungen, Fehler in der Bestellungen zu machen: normalerweise habe ich angerufen oder geschrieben, und konnte stornieren oder umbestellen. Dieses Mal ist natürlich anders. Ich kann einfach nicht begreifen, dass wenn man einen Fehler macht und Klickt, dann kann man nichts mehr verändern, auch nicht nach nur 20 Minuten, auch nicht wenn die Firma Überhaupt keinen Verlust hatte.

Man hat mir empfohlen, nicht zu bezahlen, denn sie werden nie was vornehmen, denn mit einem erstrittenen Urteil in H.K. kann die Firma in Deutschland nur etwas anfangen, wenn sie in Deutschland einen zweiten Prozess, nämlich ein Anerkennungsverfahren durchführt, und das würden sie nie machen.
Was denkt euch?

Es geht letztendlich um 230€, und einer Seite möchte ich bezahlen und keinen Stress zu haben, auch wegen der Schufameldung... aber die Firima wird oft als Betrüger bezeichnet, es wundert mich einfach, dass sie weiter machen dürfen, und habe keine Lust, ihnen Geld zu schenken.

-- Editiert von lory839 am 23.03.2019 20:51

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von lory839):
wir wussten auch nicht, dass eine "Firma" kein Verbraucherschutz hat, und sind auch nicht sicher, ob wir mit der GbR ein Handy bestellen dürfen.

Euch scheinen eklatante Grundkenntnisse bezüglich eines Unternehmens zu fehlen? Eventuell mal einen Kurs bei der IHK machen.

Eine GbR darf ein Handy bestellen und nutzen. Sie darf auch Verträge über einen passenden Mobilfunkvertrag abschließen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lory839
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Euch scheinen eklatante Grundkenntnisse bezüglich eines Unternehmens zu fehlen?


Ich meinte, ich war mir nicht sicher, ob das Handy mit der GbR oder als Privat zu bestellen , da wir sowohl beruflich als privat das nutzen, aber das ist ein anderes Thema

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Entscheidend ist grundsätzlich der Zweck des Vertrages bzw hier letztlich der Kaufsache. Mir stellt sich immer noch die Frage, warum überhaupt als GbR bestellt wurde. Auch GbRs können aber, wie gesagt, Verbraucher sein. Eine GbR ist auch nicht zwangsläufig als Unternehmer oder gewerblich unterwegs; daher könnte es sogar verzeihlich sein, über solche Dinge nicht so gut Bescheid zu wissen.

Wenn das Handy gemischt genutzt wird, ist es lediglich wichtig, dass der gewerbliche Zweck nicht überwiegt; eine Nutzung zu 50 Prozent als Privathandy würde also bereits ausreichen, damit der Vertrag als rein privater Natur zu betrachten ist. Soweit man als GbR gehandelt hat und im Raum steht, dass diese dennoch gewerblich handelt, spielt das doch sehr wohl eine Rolle.

Als weiteres Argument, um dem Gegner einen Streit zu verleiden, könnte man noch die Erhebung der Unsicherheitseinrede anbringen.

-- Editiert von Droitteur am 24.03.2019 17:32

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lory839
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was stört dich an dem Kauf?


https://de.trustpilot.com/review/shop-and-smile.com

Wenn man so was entdeckt und hat noch nicht bezahlt, hat man das Recht vom Vertrag zurückzutreten?



-- Editiert von lory839 am 24.03.2019 20:25

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lory839
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Auch GbRs können aber, wie gesagt, Verbraucher sein.


Dann kann ich ich einfach eine Email schreiben und den Vertrag widerrufen? 14 Tagen sind noch nicht vergangen.
Eigentlich habe ich schon nach 20 Minuten geschrieben, dass ich stornieren möchte. Vielleicht soll ich noch einmal schreiben, die Sache mit der GbR erklären und das Widerrufsrecht zitieren?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

"einfach eine Email schreiben und den Vertrag widerrufen"? - Habe ich nicht ein bisschen mehr geschrieben?^^ Sie müssen das schon für sich selbst prüfen. Es handelt sich lediglich um einen Vorschlag, mit welchen Argumenten man dem anderen begegnen kann, und um Infos, womit man sich jedenfalls nicht abspeisen lassen muss - wie zB der angedeuteten Behauptung, eine GbR könne kein Verbraucher sein. Ob der Vertrag nun tatsächlich als Verbraucher abgeschlossen wurde, steht damit noch gar nicht fest; das müssen Sie natürlich selber wissen.

Zur Frage, ob man nicht zurücktreten könne, weise ich nochmal auf die bereits erwähnte Unsicherhheitseinrede hin. Und selbst die ist nicht gewiss; es ist nur ein Argument, mit dem man auftreten kann; dagegen könnte der andere behaupten, Sie hätten doch auch vorher schon erkennen können, was Sie jetzt anführen.

So und ähnlich könnte man verschiedenes Weiteres argumentieren. Sie werden nicht drumherum kommen, sich selbst eine Meinung zu machen und diese mit dickem Fell durchzusetzen - denn wenn es sich tatsächlich um einen unseriösen Händler handelt, dann können Sie ihm erzählen, was immer sie wollen, er wird wohl dennoch auf seinem Standpunkt bestehen, solange Sie mit ihm eine aussichtsreiche Brieffreundschaft pflegen, in welcher Sie vielleicht sogar Unsicherheit erkennen lassen; alles andere wäre doch inkonsequent von ihm.

Was sicherlich auch nicht schadet, ist hilfsweise die ganze Sache anzufechten.

Schreiben Sie noch einmal; wenn dann nichts wirklich Neues zurückkommt, würde ich es aber auch dabei belassen.

-- Editiert von Droitteur am 24.03.2019 20:49

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