Online Ware gekauft. Ware defekt. Um Ersatz gebeten. Klarna verlangt nun aber das ich zahlen soll !?

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Ware gekauft. Ware defekt. Um Ersatz gebeten. Klarna verlangt nun aber das ich zahlen soll !?

Hallo,

bei einem Onlinemöbelhaus Ware bestellt ( Kommode ). Mit Klarna Bezahloption ( 30 Tage später ) bezahlt.
Ware kommt an, 2 Türen defekt ( total verkratzt ). Bei Händler Reklamiert und um Ersatzteile gebeten.
Es wird eine Email geschickt indem drin steht das die Ersatzteile bestellt wurden, aber 5 Wochen Lieferzeit haben.
Dem Händler mitgeteilt das man erst zahlen wird ( bei Klarna ) wenn Ware vollständig ist.

1 Woche später schreibt Klarna das der Händler um Bezahlung bietet. Ich mache ein Fall auf das die Ware defekt ist und erst bezahlt wird wenn alles vollständig ist.
4 Tage später schreibt Klarna sie hätten gerne Beweise für die Defekte. Also Klarna Bilder geschickt.
Wieder 4 Tage später schreibt Klarna das man in dem Fall FÜR den Händler gestimmt hat. Er schickt Ersatzteile und man hat 10 Tage Zeit die Ware zu bezahlen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

So, was nun ? Wenn die Ware bezahlt ist, hat der Händler ja kein Druckmittel mehr um die Ersatzteile zu schicken.

Ist das alles so rechtens ? Soll ich es auf eine NICHTBEZAHLUNG bei Klarna ankommen lassen ?

Finde das schon dreist von Klarna

-- Editiert von User am 14. September 2023 23:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114231 Beiträge, 38969x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
So, was nun ?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


In der Regel brauchen sich die Zahlungsdienstleister nicht dafür zu interessieren, welche Scharmützel man mit dem Händler noch am laufen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll denn da drin stehen ? War ein ganz normaler Onlinekauf wie man ihn millionenmal durchführt.

Es geht eigentlich nur darum ob man gegen Klarna was machen kann ? Man bezahlt ja eigentlich erst wenn die Ware angekommen und vollständig ist.

In meinem Fall wollte der Händler bei Klarna schon das Geld haben, obwohl er noch keine ordnungsgemäße Ware geschickt hat. Ich wollte deshalb nicht bezahlen bei Klarna. Aber Klarna hat hier ein Fass aufgemacht und nun für den Händler entschieden. Laut Klarna kommt er seiner Verpflichtung von Lieferung von Ersatzteilen nach und kann somit den VOLLEN Betrag von Klarna erhalten.

Wenn er diesen nun hat, weiß ich ob er jemals Ersatzteile liefert ? Kann ihm ja dann Wurst sein, da er das Geld von Klarna hat

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114231 Beiträge, 38969x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Was soll denn da drin stehen ?

Nun, z.B. Antworten , Hinweise, Indizien welche die Beantwortung hier von
Zitat (von Jasmin1976):
Ist das alles so rechtens ?

Zitat (von Jasmin1976):
Es geht eigentlich nur darum ob man gegen Klarna was machen kann ?

ermöglichen.



Zitat (von Jasmin1976):
Man bezahlt ja eigentlich erst wenn die Ware angekommen und vollständig ist.

Das kenne ich aus zahlreichen Schilderungen ganz anders.
Es scheint sich also keineswegs um das
Zitat (von Jasmin1976):
ganz normaler Onlinekauf wie man ihn millionenmal durchführt.

zu handeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29648 Beiträge, 5340x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Es geht eigentlich nur darum ob man gegen Klarna was machen kann ?
Nö, nichts. Denn Klarna hat dir weder verkratzte Türen verkauft noch zugesendet.
Klarna hat sich angehört, was das Möbelhaus meint--- und ganz normal seine AGB und seine Forderung/Nachricht für korrekt gehalten.
Zitat (von Jasmin1976):
Wenn er diesen nun hat, weiß ich ob er jemals Ersatzteile liefert ?
Warum sollte er nicht? Es ist doch ein Möbelhaus und kein Privater Krauter, der nur auf Betrug aus ist.
Er hat dir doch wie x anderen Reklamationskunden mitgeteilt, dass Ersatz bestellt ist, aber 5 Wochen Lieferzeit ist.

Jetzt brauchst du nichts tun. Warte die 5 Wochen ab... danach weiter (aufblasen).
Es ist wie neulich bei deinem Retouren-Stück --- in den AGB steht eben drin, wie so ein mio-faches online-Geschäft abläuft. Das liest man sich vorher durch, eh man sich prustend ins Forum setzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6055 Beiträge, 1318x hilfreich)

Klarna ist ein Zahlungsdienstleister. Und der hat mit beschädigter Ware nichts zu tun.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Es geht eigentlich nur darum ob man gegen Klarna was machen kann ? Man bezahlt ja eigentlich erst wenn die Ware angekommen und vollständig ist.


Die Ware ist bereits angekommen und wurde reklamiert.

M.E. besteht hier also Anspruch auf vollständige Bezahlung, denn die Abwicklung der Reklamation dürfte davon unabhängig sein.

Wenn du etwas bestellst und das Teil ist nach drei Monaten defekt und wird reklamiert, hast du es ja auch schon bezahlt.

Zitat (von Jasmin1976):
Finde das schon dreist von Klarna


Und ich finde, dass du eine seltsame Rechtsauffassung hast.

-- Editiert von User am 16. September 2023 08:01

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114231 Beiträge, 38969x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Klarna ist ein Zahlungsdienstleister. Und der hat mit beschädigter Ware nichts zu tun.

Klarna ist eine Bank mit einer vollständigen Banklizenz.
Und ebenso wie es sinnlos ist bei der Volksbank vor Ort zu reklamieren wen der Händler was nicht richtig gemacht hat, wäre das bei Klarna auch sinnlos.
Allerdings bietet Klarna - im Gegensatz zu der Volksbank vor Ort - wohl einen Service zur Konfliktlösung.
Nur findet sich weder dort noch in den mir bekannten AGB von Klarna etwas woraus sich das
Zitat (von Jasmin1976):
Man bezahlt ja eigentlich erst wenn die Ware angekommen und vollständig ist.

ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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